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Kurzarbeit und Nebenverdienst

Dienstag, 07. April 2020, 14:13 Uhr
Kurzarbeiter können jetzt hinzuverdienen, um Einkommenseinbußen zu vermeiden. Betriebe können flexibel zusätzliche Mitarbeiter einstellen. Dies hilft in besonders wichtigen Bereichen, wie zum Beispiel der Lebensmittelversorgung...

Dort gibt es einerseits Auftragsspitzen und andererseits Personalengpässe. Deshalb hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld für diese Branchen gelockert.

Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten
Vom 1. April bis zum 31. Oktober 2020 tritt eine Sonderregelung in Kraft: Wer während der Kurzarbeit eine Beschäftigung in einem sogenannten systemrelevanten Bereich aufnimmt, muss sich das dabei verdiente Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen.

Dabei darf das gesamte Einkommen, bestehend aus noch gezahltem Arbeitsentgelt, dem Kurzarbeitergeld sowie dem Hinzuverdienst aus der Nebenbeschäftigung das normale Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Regelung hilft Betroffenen von Kurzarbeit und stärkt systemrelevante Branchen und Berufe
Diese gelockerten Hinzuverdienstregelungen helfen Betroffenen im Kurzarbeitergeldbezug, finanzielle Einbußen auszugleichen. Die Nebentätigkeit ist zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung.
Unverzichtbar in der aktuellen Krise ist, die Menschen mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs in Deutschland zu versorgen. Insbesondere Betriebe im Lebensmittelhandel und der Landwirtschaft benötigen dringend Arbeitskräfte. Durch die getroffene Sonderregelung können Menschen in Kurzarbeit systemrelevante Wirtschaftszweige unterstützen.
Ob eine Branche bzw. ein Beruf systemrelevant ist, legt die sogenannte Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI- (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) Gesetz fest. https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/BSI-KritisV.pdf

Beispiele für Tätigkeiten, die zu den systemrelevanten Branchen und Berufen gehören, sind die medizinische Versorgung, die Versorgung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit Lebensmitteln, die Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten und Geräten, Apotheken, der Güterverkehr (z. B. für die Verteilung von Lebensmitteln an den Groß- und Einzelhandel), der Lebensmittelhandel (z. B. der Verkauf oder das Auffüllen von Regalen), die Lebensmittelherstellung (auch Landwirtschaft) sowie Lieferdienste zur Verteilung von Lebensmitteln.
Diesbezügliche Stellenangebote sind in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit unter https://jobboerse.arbeitsagentur.de zu finden.
Autor: red

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