Kabinett befürwortet Errichtung eines Sondervermögens
Kein Nachtragshaushalt, aber Hilfspaket
Dienstag, 14. April 2020, 15:33 Uhr
Die Thüringer Ministerrunde hat heute die Einrichtung eines Sondervermögens von 970 Millionen Euro zur Finanzierung von Corona-Auswirkungen befürwortet...
Finanzministerin Heike Taubert sagte: Mit dem Sondervermögen werden kurzfristig dringend benötigte Gelder für Verfügung gestellt. Mir ist wichtig, dass wir mit dem Sondervermögen die notwendige haushalterische Transparenz schaffen. Für jeden ist aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens öffentlich nachlesbar, wohin und wann Gelder abgeflossen sind.
Jetzt will die Regierung eine Formulierungsvorlage für ein entsprechendes Gesetz an die Landtagsfraktionen verschicken, damit die möglichst zügig zustimmen können und schon im Mai mit die finanzielle Grundlage für die Hilfen schaffen zu können.
Taubert sieht derzeit auch keine Notwendigkeit für einen Nachtragshaushalt, der ohnehin erst in der zweiten Jahreshälfte greife würde. Thüringen hat in den letzten Jahren erfolgreich und nachhaltig gewirtschaftet. So stehen uns finanzielle Reserven in Form der Haushaltsrücklage zur Verfügung. Insgesamt werden 430 Millionen Euro aus der Haushaltsrücklage entnommen und in das Sondervermögen einfließen, 540 Millionen Euro werden durch Einnahmen vom Bund und von Dritten erzielt, rechnete sie vor.
Auch einer neuen Schuldenaufnahme des Landes steht sie skeptisch gegenüber und begründet ihre Meinung damit, dass der Schuldendienst langfristig Handlungsspielräume wieder verengen würde. Es ist besser, mittel- und langfristige Maßnahmen und Hilfen in den kommenden Haushalten abzubilden.
Mit der Soforthilfe sollen Sonderprogramme und Liquiditätshilden für Selbständige, kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, wie Landwirtschaft, Kultur, Gastronomie und Beherbergungsgewerbe unterstützt werden. Ebenso sollen gemeinnützige Unternehmen, etwa aus dem Bereich Soziales und Jugendhilfe unterstützt werden.
Autor: redFinanzministerin Heike Taubert sagte: Mit dem Sondervermögen werden kurzfristig dringend benötigte Gelder für Verfügung gestellt. Mir ist wichtig, dass wir mit dem Sondervermögen die notwendige haushalterische Transparenz schaffen. Für jeden ist aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens öffentlich nachlesbar, wohin und wann Gelder abgeflossen sind.
Jetzt will die Regierung eine Formulierungsvorlage für ein entsprechendes Gesetz an die Landtagsfraktionen verschicken, damit die möglichst zügig zustimmen können und schon im Mai mit die finanzielle Grundlage für die Hilfen schaffen zu können.
Taubert sieht derzeit auch keine Notwendigkeit für einen Nachtragshaushalt, der ohnehin erst in der zweiten Jahreshälfte greife würde. Thüringen hat in den letzten Jahren erfolgreich und nachhaltig gewirtschaftet. So stehen uns finanzielle Reserven in Form der Haushaltsrücklage zur Verfügung. Insgesamt werden 430 Millionen Euro aus der Haushaltsrücklage entnommen und in das Sondervermögen einfließen, 540 Millionen Euro werden durch Einnahmen vom Bund und von Dritten erzielt, rechnete sie vor.
Auch einer neuen Schuldenaufnahme des Landes steht sie skeptisch gegenüber und begründet ihre Meinung damit, dass der Schuldendienst langfristig Handlungsspielräume wieder verengen würde. Es ist besser, mittel- und langfristige Maßnahmen und Hilfen in den kommenden Haushalten abzubilden.
Mit der Soforthilfe sollen Sonderprogramme und Liquiditätshilden für Selbständige, kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, wie Landwirtschaft, Kultur, Gastronomie und Beherbergungsgewerbe unterstützt werden. Ebenso sollen gemeinnützige Unternehmen, etwa aus dem Bereich Soziales und Jugendhilfe unterstützt werden.
