Bundesverfassungsgericht kassiert Verbot einer Demo in Giessen
Demonstrieren während der Ausgangssperre
Donnerstag, 16. April 2020, 16:56 Uhr
Gegen das Verbot einer Demonstration in der hessischen Stadt Giessen hatte Greenpeace Deutschland vor dem BVG geklagt und heute Recht bekommen. Damit steht das verhängte generelle Versammlungsverbot in Corona-Zeiten unter enormem Druck...
Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag stattgegeben, der sich gegen das Verbot einer Demonstration in Gießen richtet. Das Gericht forderte die Stadt Gießen auf, die angemeldete Demonstration nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Beachtung der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit neu zu bewerten und unter Erteilung von Auflagen gegebenenfalls zu ermöglichen. Das teilte die Pressestelle von Greenpeace Deutschland soeben mit. Die dort beschäftigte Politexpertin und Juristin Anna von Gall kommentierte das Urteil so: Wir freuen uns über das klare Signal des Bundesverfassungsgerichts, dass Versammlungen auch während der Corona-Krise mit nötigen Auflagen zu ermöglichen sind. Diese Entscheidung ist weit über den Einzelfall hinaus von Bedeutung."
Das in der momentanen Situation etwas überraschende
Urteil löste im Lager der Umweltaktivisten große Freude aus und kann richtungsweisend auch für andere geplante Demonstrationen werden. Von Gall führte dazu weiter aus: "Versammlungen können mit Abstandsregeln, Mundschutz oder begrenzter Anzahl an Teilnehmenden so gestaltet werden, dass die Infektionsgefahr nicht größer ist als bei anderen Bewegungen des Alltags auch. Greenpeace und die Gesellschaft für Freiheitsrechte fordern die Landesgesetzgeber auf, das Grundrecht auf Versammlungen von den pauschalen Verboten zur Corona-Eindämmung auszunehmen. Die Infektionsgefahr muss im Einzelfall bei der Anmeldung der Demonstration geprüft werden.
Autor: redDas Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag stattgegeben, der sich gegen das Verbot einer Demonstration in Gießen richtet. Das Gericht forderte die Stadt Gießen auf, die angemeldete Demonstration nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Beachtung der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit neu zu bewerten und unter Erteilung von Auflagen gegebenenfalls zu ermöglichen. Das teilte die Pressestelle von Greenpeace Deutschland soeben mit. Die dort beschäftigte Politexpertin und Juristin Anna von Gall kommentierte das Urteil so: Wir freuen uns über das klare Signal des Bundesverfassungsgerichts, dass Versammlungen auch während der Corona-Krise mit nötigen Auflagen zu ermöglichen sind. Diese Entscheidung ist weit über den Einzelfall hinaus von Bedeutung."
Das in der momentanen Situation etwas überraschende
Urteil löste im Lager der Umweltaktivisten große Freude aus und kann richtungsweisend auch für andere geplante Demonstrationen werden. Von Gall führte dazu weiter aus: "Versammlungen können mit Abstandsregeln, Mundschutz oder begrenzter Anzahl an Teilnehmenden so gestaltet werden, dass die Infektionsgefahr nicht größer ist als bei anderen Bewegungen des Alltags auch. Greenpeace und die Gesellschaft für Freiheitsrechte fordern die Landesgesetzgeber auf, das Grundrecht auf Versammlungen von den pauschalen Verboten zur Corona-Eindämmung auszunehmen. Die Infektionsgefahr muss im Einzelfall bei der Anmeldung der Demonstration geprüft werden.
