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NEUE VERORDNUNG ZUR EINDÄMMUNG DES CORONAVIRUS TRITT Morgen IN KRAFT

Ab 3. Mai gilt: drinnen 30, draussen 50

Sonntag, 19. April 2020, 08:30 Uhr
Die neue Verordnung des Thüringer Gesundheitsministeriums ist erschienen und verheißt weitere Lockerungen der Einschränkungen bei strikter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln. Tierparks und Museen öffnen Ende April wieder, Kirchen Anfang Mai …

Fallzahlen Corona (Foto: TMASGFF) Fallzahlen Corona (Foto: TMASGFF)

Die aktuellen Fallzahlen in Thüringen, Stand 18.4.
In Thüringen tritt am morgigen Montag, den 20. April, die neue „Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ in Kraft.

Kernpunkte der neuen Verordnung sind weitere Lockerungen des öffentlichen Lebens im Freistaat. So können ab morgen Bibliotheken, Geburtsvorbereitungskurse, Tagesgruppen für Kinder und Jugendliche mit sozialem Unterstützungsbedarf sowie der Autohandel ihre Arbeit wieder aufnehmen und Besucher und Kunden empfangen.

Am Freitag (24. April) ziehen Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern nach und ab dem nächsten Montag (27. April) dürfen auch Zoologischen und botanischen Gärten, Tierparks und ähnlichen Einrichtungen unter freiem Himmel den Publikumsbetrieb wieder aufnehmen. Ebenfalls Museen, Galerien und Ausstellungen sowie Beratungsstellen werden dann wieder geöffnet sein.
Die angehenden Abiturienten Thüringens kehren zu diesem Termin zurück in ihre Schulen, um sich auf die Prüfungen vorbereiten zu können.

Mit dem Beginn des Wonnemonats Mai, genau am Sonntag, dem 3. Mai werden Veranstaltungen wieder gestattet. Wobei in geschlossen Räumen vorerst maximal 30 Personen erlaubt sind und unter freiem Himmel höchstens 50 Personen sich zusammenfinden dürfen. Diese Regelung gilt auch für Gottesdienste und sonstige religiöse Zusammenkünfte. Vorbehaltlich zusätzlicher Schutzmaßnahmen werden ab Montag, dem 4. Mai die Öffnung von Friseurbetrieben und Barbiergeschäften sowie von Schulen für weitere Abschlussklassen ermöglicht.

Weiterhin gelten die Regeln:
  • Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
  • Hygienemaßnahmen einhalten
  • Mitglieder eines Haushalts dürfen sich gemeinsam mit maximal einer haushaltsfremden Person drinnen oder draußen aufhalten


Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner gab zur Verordnung folgendes Statement ab: „Die Gefahr durch die Pandemie ist noch lange nicht gebannt. Die Maßnahmen der letzten Wochen haben aber dazu geführt, dass die Infektionszahlen nicht mehr exponentiell steigen. Das gibt uns die Möglichkeit, einige Einschränkungen zurückzunehmen. Dabei ist mir die Verbesserung bei der Ausübung von Grundrechten am wichtigsten: Die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit können wir endlich wieder erweitern. Auch im Einzelhandel gibt es wichtige Verbesserungen.“

Gleichzeitig warnt sie aber auch: „Die Öffnung von Läden und Einrichtungen kann allerdings nur mit Schutzkonzepten erfolgen, die strikt eingehalten werden müssen. Die Abstands- und Hygieneregeln bleiben grundlegend, um sich selbst und andere vor einer Ansteckung zu schützen.“

Schließlich stellt die Ministerin weitere Lockerungen im Mai in Aussicht: „Alle Regelungen werden permanent auf ihre Notwendigkeit und Wirksamkeit hin überprüft. Wenn die Reproduktionszahl des Virus bei etwa eins bleibt, also eine Person im Durchschnitt maximal eine andere Person ansteckt, wird es im Mai weitere Lockerungen geben können.“

Jetzt erwarten wir mit Spannung die neue Allgemeinverfügung des Landratsamtes, die im Laufe des Tages eingehen wird, weil die bisherige Verfügung mit heutigem Datum ausläuft. Sobald wir die haben, wird sie hier veröffentlicht.

Die komplette Verordnung von gestern Abend finden Sie in der angefügten. pdf-Datei.
Olaf Schulze

Statistik zur Corona-Pandemie in Thüringen:
Neuinfektionen (letzte 24 h): 34
Gesamtzahl der Infizierten: 1.722
Patienten stationär / Gesamtzahl: 282
Patienten stationär / aufgrund COVID-19: 214
Patienten stationär / schwere Verläufe: 57
Verstorbene : 51
Genesene*: 1.170
Stand: 18.04.20, 10 Uhr
Autor: osch

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