Meldung aus der Wirtschaftswelt
Vermeidung von Kurzarbeit in Thüringer Kindertagesstätten
Dienstag, 21. April 2020, 13:07 Uhr
Offenen Brief des DGB und der Gewerkschaften GEW und ver.di an die Spitzen von Städte- und Gemeindebund und Thüringer Landkreistag. Hier der Wortlaut....
Sehr geehrter Herr Brychy,
wir wenden uns ans Sie als die Spitzen von Landkreistag und Städte- und Gemeindebund Thüringen. Trotz des zwischen TMBJS, dem Gemeinde- und Städtebund und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege vereinbarten Kindergartenpaktes ist das Thema Kurzarbeit für die Beschäftigten immer noch nicht vom Tisch.
Während die Kommunen durch den mit ver.di ausgehandelten Tarifvertrag akzeptieren, dass Kurzarbeit für den Sozial- und Erziehungsdienst ausgeschlossen ist, versuchen noch immer einige Städte und Gemeinden, den Freien Trägern Kurzarbeit aufzuzwingen. Die Gewerkschaften ver.di und GEW sowie der DGB lehnen dieses Vorgehen strikt ab.
Es ist zum Einen absolut nicht hinnehmbar, dass die steuerfinanzierte Daseinsfürsorge nun die beitragsfinanzierte Sozialversicherung belastet. Hier muss der Staat seine Verantwortung annehmen und zur Absicherung über gewährte Landeszuschüsse zusätzliches Geld investieren, um Träger, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, weiter zu finanzieren.
Zum Anderen dürfen die Folgen der Corona-Krise nicht allein zu Lasten der Beschäftigten gehen. Die Fachkräfte in den Kindergärten arbeiten mit hohem Engagement und leisten in der Notbetreuung, aber auch im Homeoffice dringend notwendige Arbeit. Es ist das absolut falsche Signal, jetzt die Stunden zu kürzen oder Kurzarbeit anzuweisen.
Kindergärten müssen auch jetzt voll einsatzfähig sein, sei es, weil die Notbetreuung schritt-weise ausgeweitet wird oder um die Öffnung vorzubereiten. Auch als Beratung für die Eltern müssen die Erzieher*innen in der Krise zur Verfügung stehen können. Angesichts des bereits sichtbaren Fachkräftemangels darf der Arbeitsplatz im Sozial- und Erziehungsdienst nicht weiter an Attraktivität verlieren.
DGB, ver.di und GEW fordern die Kommunen und Träger daher auf, die Vereinbarungen des Kindergartenpaktes zugunsten der Beschäftigten auszulegen und keine Stundenkürzungen und Minusstundenregelungen vorzunehmen sowie keine Kurzarbeit anzuweisen. Mit der Finanzierungszusage des Freistaates und der Erstattung der Elternbeiträge sind die Ein-nahmen der Kommunen zur Finanzierung des Personals gesichert.
Autor: khhSehr geehrter Herr Brychy,
wir wenden uns ans Sie als die Spitzen von Landkreistag und Städte- und Gemeindebund Thüringen. Trotz des zwischen TMBJS, dem Gemeinde- und Städtebund und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege vereinbarten Kindergartenpaktes ist das Thema Kurzarbeit für die Beschäftigten immer noch nicht vom Tisch.
Während die Kommunen durch den mit ver.di ausgehandelten Tarifvertrag akzeptieren, dass Kurzarbeit für den Sozial- und Erziehungsdienst ausgeschlossen ist, versuchen noch immer einige Städte und Gemeinden, den Freien Trägern Kurzarbeit aufzuzwingen. Die Gewerkschaften ver.di und GEW sowie der DGB lehnen dieses Vorgehen strikt ab.
Es ist zum Einen absolut nicht hinnehmbar, dass die steuerfinanzierte Daseinsfürsorge nun die beitragsfinanzierte Sozialversicherung belastet. Hier muss der Staat seine Verantwortung annehmen und zur Absicherung über gewährte Landeszuschüsse zusätzliches Geld investieren, um Träger, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, weiter zu finanzieren.
Zum Anderen dürfen die Folgen der Corona-Krise nicht allein zu Lasten der Beschäftigten gehen. Die Fachkräfte in den Kindergärten arbeiten mit hohem Engagement und leisten in der Notbetreuung, aber auch im Homeoffice dringend notwendige Arbeit. Es ist das absolut falsche Signal, jetzt die Stunden zu kürzen oder Kurzarbeit anzuweisen.
Kindergärten müssen auch jetzt voll einsatzfähig sein, sei es, weil die Notbetreuung schritt-weise ausgeweitet wird oder um die Öffnung vorzubereiten. Auch als Beratung für die Eltern müssen die Erzieher*innen in der Krise zur Verfügung stehen können. Angesichts des bereits sichtbaren Fachkräftemangels darf der Arbeitsplatz im Sozial- und Erziehungsdienst nicht weiter an Attraktivität verlieren.
DGB, ver.di und GEW fordern die Kommunen und Träger daher auf, die Vereinbarungen des Kindergartenpaktes zugunsten der Beschäftigten auszulegen und keine Stundenkürzungen und Minusstundenregelungen vorzunehmen sowie keine Kurzarbeit anzuweisen. Mit der Finanzierungszusage des Freistaates und der Erstattung der Elternbeiträge sind die Ein-nahmen der Kommunen zur Finanzierung des Personals gesichert.

