Meldungen aus dem Landratsamt
Weniger Personen in Quarantäne
Dienstag, 21. April 2020, 19:03 Uhr
Hier die tägliche Meldung aus dem Landratsamt Kyffhäuserkreis zum Stand bei Corona und eine Information aus dem Landratsamt zum Thema Schulen und Kitas...
Da es immer noch User gibt, die schreiben wir würden die Zahlen "frisieren", hier mal der Screenshot der Meldung aus dem Landratsamt:
Die Schulen sowie die Kindertagesstätten bieten weiterhin eine Notbetreuung für Kinder (maximal bis zur Jahrgangsstufe 6) an.
Im Zeitraum vom 10.04.-16.04.2020 wurden 145 Kinder in den Kindertagesstätten betreut (286 Plätze werden vorgehalten) und mit heutigem Stand befinden sich 62 Schüler*innen in Betreuung in den Schulen.
Das Thüringer Bildungsministerium hat Vorgaben zur Notbetreuung von Kindern in Schulen, Kindertageseinrichtungen und bei Kinderpflegepersonen nach § 43 SGB VIII erlassen.
Folgende Kinder dürfen an der Notbetreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen
und bei Kindertagespersonen teilnehmen:
- Kinder, bei denen ein Elternteil unmittelbar mit der Versorgung von kranken
oder pflegebedürftigen Personen betraut ist (Gruppe A+);
- Kinder von Eltern, die beide im medizinischen, pflegerischen Bereich oder
in Bereichen mit Verantwortung für die öffentliche Sicherheit arbeiten
(Gruppe A);
- Kinder von Eltern, die beide in der sog. kritischen Infrastruktur arbeiten
und dort unabkömmlich sind (Gruppe B);
- Kinder, deren Betreuung aus Gründen des Kinderschutzes angezeigt
ist (Gruppe C).
-----------------
Kinder werden nur betreut, wenn die Eltern glaubhaft erklären, dass eine
anderweitige Betreuung nicht möglich ist (entfällt bei Gruppe C).
Es werden nur Krippen-, Kindergarten und Schulkinder bis zur Jahrgangsstufe
6 betreut. Ältere Kinder können an der Notbetreuung nicht teilnehmen.
Ausnahmen von der Altersgrenze sind im Einzelfall möglich, wenn ältere Kinder
wegen einer Behinderung der Betreuung bedürfen.
Die Kostenerstattung der Elternbeiträge durch das Land greift nicht für Eltern,
die die Notbetreuung in Anspruch nehmen.
Sollten Sie Fragen haben, ob Sie der berechtigten Berufsgruppe angehören, können Sie sich gern an die Hotline des Landratsamtes wenden.
Weitere Presseinformationen erhalten die anwesenden Pressevertreter*innen auf der heutigen Pressekonferenz.
Eine Millionen Masken für den Kyffhäuserkreis
Antje Hochwind-Schneider
Landrätin
Autor: khhDa es immer noch User gibt, die schreiben wir würden die Zahlen "frisieren", hier mal der Screenshot der Meldung aus dem Landratsamt:
Die Schulen sowie die Kindertagesstätten bieten weiterhin eine Notbetreuung für Kinder (maximal bis zur Jahrgangsstufe 6) an.
Im Zeitraum vom 10.04.-16.04.2020 wurden 145 Kinder in den Kindertagesstätten betreut (286 Plätze werden vorgehalten) und mit heutigem Stand befinden sich 62 Schüler*innen in Betreuung in den Schulen.
Das Thüringer Bildungsministerium hat Vorgaben zur Notbetreuung von Kindern in Schulen, Kindertageseinrichtungen und bei Kinderpflegepersonen nach § 43 SGB VIII erlassen.
Folgende Kinder dürfen an der Notbetreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen
und bei Kindertagespersonen teilnehmen:
- Kinder, bei denen ein Elternteil unmittelbar mit der Versorgung von kranken
oder pflegebedürftigen Personen betraut ist (Gruppe A+);
- Kinder von Eltern, die beide im medizinischen, pflegerischen Bereich oder
in Bereichen mit Verantwortung für die öffentliche Sicherheit arbeiten
(Gruppe A);
- Kinder von Eltern, die beide in der sog. kritischen Infrastruktur arbeiten
und dort unabkömmlich sind (Gruppe B);
- Kinder, deren Betreuung aus Gründen des Kinderschutzes angezeigt
ist (Gruppe C).
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Kinder werden nur betreut, wenn die Eltern glaubhaft erklären, dass eine
anderweitige Betreuung nicht möglich ist (entfällt bei Gruppe C).
Es werden nur Krippen-, Kindergarten und Schulkinder bis zur Jahrgangsstufe
6 betreut. Ältere Kinder können an der Notbetreuung nicht teilnehmen.
Ausnahmen von der Altersgrenze sind im Einzelfall möglich, wenn ältere Kinder
wegen einer Behinderung der Betreuung bedürfen.
Die Kostenerstattung der Elternbeiträge durch das Land greift nicht für Eltern,
die die Notbetreuung in Anspruch nehmen.
Sollten Sie Fragen haben, ob Sie der berechtigten Berufsgruppe angehören, können Sie sich gern an die Hotline des Landratsamtes wenden.
Weitere Presseinformationen erhalten die anwesenden Pressevertreter*innen auf der heutigen Pressekonferenz.
Eine Millionen Masken für den Kyffhäuserkreis
Antje Hochwind-Schneider
Landrätin

