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Meldung aus der Wirtschaftswelt

Kurzarbeitergeld in der Kritik

Freitag, 24. April 2020, 18:14 Uhr
Gewerkschaft ver.di Thüringen kritisiert Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes. Dazu diese Meldung...

Die frohe Botschaft der Bundesregierung zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes führt bei ver.di Thüringen zu Unverständnis. Corinna Hersel, Geschäftsführerin des ver.di Bezirkes Thüringen, kritisiert neben der Höhe und der notwendigen „Wartezeit“ auch die unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen bei den Beschäftigten.

„Offensichtlich scheint bei den politisch Handelnden der leider noch immer sehr deutliche Unterschied zwischen den Nettogehältern in West und Ost völlig in Vergessenheit geraten zu sein. Unter Berücksichtigung der Umrechnung von Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigte besteht ein Abstand von 20 Prozent zwischen den Bruttodurchschnittsverdiensten in Thüringen (2.670 Euro) und denen im Westteil der Republik (3.204 Euro; Quelle: IAB-Betriebspanel)“, stellt Hersel klar. Im Handelsbereich betrage die Gehaltsdifferenz durchschnittlich bis zu 23 %. „Die Ungerechtigkeit wird erst richtig dramatisch, wenn die Nettoverdienste für die Berechnung der 60 % herangezogen werden“.


Die Aufstockung auf 70 % nach drei Monaten sei ein Hohn für alle diejenigen Menschen in Thüringen, die sowieso schon Armutslöhne erhalten und aufstocken müssen. Die magische Grenze bei der Aufstockung liegt bei 938 Euro.

„Legt man bei der Berechnung eine Arbeitszeit von 36 Stunden/Woche und einen Verdienst von weniger als 13,50 Euro zugrunde – was keinesfalls eine Seltenheit ist – kommt man mit den 60 % auf weniger als 938 Euro und müsste aufstocken.“ Das träfe auch auf die Beschäftigten zu, die im Juni unter zwölf Euro und bei der Anhebung ab September auf 80 % unter 10 Euro Stundenlohn haben. Sie alle müssten dann aufstocken.

„Es ist völlig unbegreiflich, dass man sich dafür auch noch feiern lassen möchte“, empört sich die Gewerkschafterin.

Wenn Milliarden in die Wirtschaft gepumpt werden, was unbestritten notwendig sei, müssten auch die Beschäftigten davon profitieren.

"Ich finde es schade, dass wir in Thüringen die vielen Gelder nicht an die Prinzipien „Guter Arbeit“ koppeln. Arbeitgeber sollen und werden unterstützt - aber dann bitte auch im Zusammenhang mit Tarifbindung, mit Betriebsräten, Mitbestimmung, Beschäftigungssicherung und nicht als Selbstbedienung“, fordert Hersel. Kreativität und unkonventionelle Wege sind gerade in dieser schwierigen Zeit gefordert. Beschäftigte, die nachweislich weniger als 12 Euro netto in der Stunde verdienen, sollten Einmalzahlungen von bis zu 1.200 Euro erhalten. Das wäre zumindest der Versuch, die Gehaltsdifferenzen der Thüringer Beschäftigten bei der Zahlung von Kurzarbeitergeld zu berücksichtigen.
Autor: khh

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