Meldungen aus dem Landratsamt
Defekte Masken umtauschen
Montag, 27. April 2020, 12:30 Uhr
Das Landratsamt Kyffhäuserkreis hatte vorsorglich Mundschutzmasken für den Verkauf an die Bevölkerung beschafft. Hierzu weitere Informationen...
Wie Verwaltungsleiter Dr. Heinz-Ulrich Thiele so eben informierte, gab es wohl einige Beschwerden über defekte Masken. Die Bürgermeister sind angewiesen, in begründeten Fällen diese Masken umzutauschen. Die Bürgermeister müssen dazu den zusätzlichen Bedarf an Masken an das Landratsamt melden.
Zum Thema kostenlose Ausgabe (kn hatte auf Grund mehrer E-Mails eine Anfrage an das Landratsamt gerichtet.) nahm die Kreisverwaltung wie folgt Stellung:
- Schon aus Wettbewerbsgründen darf das Landratsamt nicht einfach die Masken verschenken, so lange die kostenlose Ausgabe nicht auf Basis rechtlicher Grundlagen erfolgt. Schließlich gibt es viele Händler, die Masken verkaufen, das wäre Wettbewerbsverzerrung.
- Die zentrale Beschaffung war dazu gedacht, in jedem Fall zu sichern, dass die Masken schnell bis zur Maskenpflicht erhältlich sind.
- Für eine mögliche kostenlose Ausgabe hätte es einen Kreistagsbeschluss bedurft (Haushaltsbeschluss).
- Es ist kein Bürger verpflichtet, diese Masken zu kaufen, wenn er meint, sie an anderen Stellen preiswerter zu bekommen. Die Aktion sollte die Bevölkerung bei der Beschaffung von Masken zu unterstützen.
- Weil es sich um einen Verkauf von Masken handelt, muss das Landratsamt auch Mehrwertsteuer abführen. Zusätzliche Kosten ergeben sich durch den Transport bei der Verteilung der Masken.
- Die Ausgabe der Masken für die Schülerinnen und Schüler im Schulbetrieb erfolgt kostenfrei.
So weit die Informationen aus dem Landratsamt.
Hinweis kn:
Wenn große Einkaufszentren die kostenlose Ausgabe zur Verkaufsförderung einsetzen, ist das eine andere Rechtsgrundlage und wäre nicht vergleichbar mit einer kostenlosen Ausgabe durch das Landratsamt.
Autor: khhWie Verwaltungsleiter Dr. Heinz-Ulrich Thiele so eben informierte, gab es wohl einige Beschwerden über defekte Masken. Die Bürgermeister sind angewiesen, in begründeten Fällen diese Masken umzutauschen. Die Bürgermeister müssen dazu den zusätzlichen Bedarf an Masken an das Landratsamt melden.
Zum Thema kostenlose Ausgabe (kn hatte auf Grund mehrer E-Mails eine Anfrage an das Landratsamt gerichtet.) nahm die Kreisverwaltung wie folgt Stellung:
- Schon aus Wettbewerbsgründen darf das Landratsamt nicht einfach die Masken verschenken, so lange die kostenlose Ausgabe nicht auf Basis rechtlicher Grundlagen erfolgt. Schließlich gibt es viele Händler, die Masken verkaufen, das wäre Wettbewerbsverzerrung.
- Die zentrale Beschaffung war dazu gedacht, in jedem Fall zu sichern, dass die Masken schnell bis zur Maskenpflicht erhältlich sind.
- Für eine mögliche kostenlose Ausgabe hätte es einen Kreistagsbeschluss bedurft (Haushaltsbeschluss).
- Es ist kein Bürger verpflichtet, diese Masken zu kaufen, wenn er meint, sie an anderen Stellen preiswerter zu bekommen. Die Aktion sollte die Bevölkerung bei der Beschaffung von Masken zu unterstützen.
- Weil es sich um einen Verkauf von Masken handelt, muss das Landratsamt auch Mehrwertsteuer abführen. Zusätzliche Kosten ergeben sich durch den Transport bei der Verteilung der Masken.
- Die Ausgabe der Masken für die Schülerinnen und Schüler im Schulbetrieb erfolgt kostenfrei.
So weit die Informationen aus dem Landratsamt.
Hinweis kn:
Wenn große Einkaufszentren die kostenlose Ausgabe zur Verkaufsförderung einsetzen, ist das eine andere Rechtsgrundlage und wäre nicht vergleichbar mit einer kostenlosen Ausgabe durch das Landratsamt.
