Meldungen aus dem Landratsamt
Ordnungsbehörden kontrollieren am verlängerten Wochenende
Donnerstag, 30. April 2020, 14:07 Uhr
Hier die tägliche Meldung aus dem Landratsamt Kyffhäuserkreis verbunden mit einem Hinweis zum Verhalten im Rahmen der Corona-Pandemie...
Bei der Zahl der infizierten Personen gab es keine Änderungen, aber die Zahl der genesenden Personen ist gestiegen:
Ordnungsbehörden kontrollieren am verlängerten Wochenende
Der Wunsch, sich wieder näher zu kommen, mit Freunden oder Verwandten zu treffen, eine Feier auszugestalten, beschäftigt unsere Bürgerinnen und Bürger.
Das ist verständlich, doch es bedarf weiterhin Geduld und Verantwortungsübernahme, um die Corona-Pandemie einzudämmen.
Die Vollzugsbehörde des Landkreises sowie die Polizei werden auch an diesem verlängerten Wochenende Verstöße gegen die Thüringer Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. ahnden.
Dabei wird besonders auf die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen sowie die Nichteinhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m im öffentlichen Raum, aber auch im privaten Bereich im Rahmen von privaten Feiern geachtet.
Bei Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen werden Bußgelder zwischen 200 und 400 EUR fällig, bei Verstößen gegen den Mindestabstand 100 EUR und bei Veranstaltern/ Ausrichtern von privaten Feierlichkeiten werden bis zu 1.000 EUR erhoben.
Ich bitte Sie weiterhin, die Vorgaben der Thüringer Verordnung zu beherzigen und auf private Feiern zu verzichten, so die Landrätin Antje Hochwind-Schneider.
Bei Fragen können Sie sich gern an die Hotline des Landratsamtes (03632) 741 444 wenden.
Hinweise zum Versammlungsrecht finden Sie auch im Informationsblatt des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales unter:
https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Dateien/COVID-19/Merkblatt_Versammlungen.pdf
Autor: khhBei der Zahl der infizierten Personen gab es keine Änderungen, aber die Zahl der genesenden Personen ist gestiegen:
Ordnungsbehörden kontrollieren am verlängerten Wochenende
Der Wunsch, sich wieder näher zu kommen, mit Freunden oder Verwandten zu treffen, eine Feier auszugestalten, beschäftigt unsere Bürgerinnen und Bürger.
Das ist verständlich, doch es bedarf weiterhin Geduld und Verantwortungsübernahme, um die Corona-Pandemie einzudämmen.
Die Vollzugsbehörde des Landkreises sowie die Polizei werden auch an diesem verlängerten Wochenende Verstöße gegen die Thüringer Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. ahnden.
Dabei wird besonders auf die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen sowie die Nichteinhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m im öffentlichen Raum, aber auch im privaten Bereich im Rahmen von privaten Feiern geachtet.
Bei Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen werden Bußgelder zwischen 200 und 400 EUR fällig, bei Verstößen gegen den Mindestabstand 100 EUR und bei Veranstaltern/ Ausrichtern von privaten Feierlichkeiten werden bis zu 1.000 EUR erhoben.
Ich bitte Sie weiterhin, die Vorgaben der Thüringer Verordnung zu beherzigen und auf private Feiern zu verzichten, so die Landrätin Antje Hochwind-Schneider.
Bei Fragen können Sie sich gern an die Hotline des Landratsamtes (03632) 741 444 wenden.
Hinweise zum Versammlungsrecht finden Sie auch im Informationsblatt des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales unter:
https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Dateien/COVID-19/Merkblatt_Versammlungen.pdf

