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Meldungen aus dem Landratsamt

Öffnung Sportbetrieb und Meldung zu Corona

Montag, 18. Mai 2020, 15:24 Uhr
Hier die tägliche Meldung aus dem Landratsamt Kyffhäuserkreis verbunden mit einer Meldung zur Öffnung des Sportbetriebs...


Bei der Zahl der infizierten Personen gab es keinen neuen bestätigen Infektionsfall.

Damit verbleibt die Zahl der insgesamt bestätigten Fälle bei 45 Infizierten. Da bereits 40 Personen als geheilt gelten, gibt es aktuell fünf erkrankte Personen im Kyffhäuserkreis.

Öffnung Sportbetrieb und Meldung zu Corona (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis) Öffnung Sportbetrieb und Meldung zu Corona (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis)

Foto: Landratsamt

Öffnung Sportbetrieb



Der Kyffhäuserkreis wie auch der Kreissportbund begrüßen die durch die Landesregierung beschlossenen Lockerungen der Corona-Verordnung für den Vereinssport. Die Entscheidung, nun auch den Vereinssport stufenweise wiederaufzunehmen, ist eine positive Botschaft für unsere Vereine – ein richtiger und wichtiger Zwischenschritt.

Es ist nun wieder möglich, kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport an der frischen Luft im öffentlichen Raum, auf öffentlichen oder privaten Sportstätten durchzuführen, wenn die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

In einer gemeinsamen Beratung zwischen Kyffhäuserkreissportbund und Landkreis wurde ein Verfahren besprochen, dass beiden Aspekte Allgemeinwohl und Allgemeinsport dienen soll und in einem realistischen Zeitraum unter einen Hut gebracht werden kann.

Dazu sind alle Vereine aufgefordert, jeweils auf ihre Sportart bezogene, mit ihren Fachverbänden abgestimmte Hygienekonzepte zu entwerfen und bei Kontrollen entsprechend vorweisen müssen.

In Bezug auf die Schulsportturnhallen bleibt es bei dem absoluten Vorrang der schulischen Nutzung. Durch die geltenden Abstands-und Hygieneregeln sind viele Turnhallen als Unterrichts-und Prüfungsräume vorgesehen. Hier erfolgt grundsätzlich keine Freigabe zu einer sportlichen Nutzung durch Vereine. Hier müssen auch dem zuständigen Sportamt des Landkreises die Konzepte zur Prüfung vorgelegt werden, die einen bestehenden Nutzungsvertrag zur Hallennutzung haben (per Mail an schulverwaltung@kyffhaeuser.de). Erst danach kann die Entscheidung über die Nutzungsart Schulsportanlage / Schulsportturnhalle erfolgen.

Zu beachten sind dabei die vom Landessportbund Thüringen herausgegebenen Handreichungen zur Erarbeitung eines Hygienekonzeptes sowie die einschlägigen Darlegungen zu Hygieneregeln und Trainingsformen in Zeiten der Corona-Pandemie des DOSB.

(https://www.thueringen-sport.de/service/coronavirus/
https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?%C3%9Cbergangsregeln=)

Antje Hochwind-Schneider
Landrätin
Autor: khh

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