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Kommunalpolitiker äußern sich

Abwendung und Milderung drohender Gefahren

Mittwoch, 27. Mai 2020, 18:54 Uhr
Im Kreisausschuss ging es heute um die Einleitung von notwendigen Maßnahmen zur Abwendung und Milderung drohender Gefahren durch die Corona-Pandemie...

Dem folgendem Beschlussvorschlag folgte der Kreisausschuss bei zwei Enthaltungen

Die Landrätin des Kyffhäuserkreises wird beauftragt, zur Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Infektionen im Kyffhäuserkreis entsprechend der den Landkreisen und Gesundheitsämtern zugewiesenen Aufgaben als untere Gesundheitsbehörde gemäß „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) alle notwendigen Maßnahmen und Beschaffungen zwingend vorzunehmen.

Dazu gehören insbesondere die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung (pSA) wie z.B. Atemschutzmasken, Schutzanzüge, Mund- und Nasenschutz, die Beschaffung von Desinfektionsmitteln sowie die entsprechende Einrichtung einer Abstrichstelle und Infektionspraxis. Diese Beauftragung umfasst auch die ggf. notwendige Beschaffung von erforderlichen weiteren Präventionsmaßnahmen, ggf. Impfstoff. Die Beschaffung erfolgt nach Abstimmung im "Corona-Krisenstab“ entsprechend den Empfehlungen des Gesundheitsamtes.

Stellungnahme der Kreiskämmerei:

Die Beschaffung von pSA und erforderlichen weiteren Präventionsmaßnahmen, ggf. Impfstoff sowie die Einrichtung einer Abstrichstelle bzw. einer Infektionspraxis entsprechend der Vorgaben des Gesundheitsamtes ist alternativlos und zwingend zu realisieren. Die Deckung der einzusetzenden Haushaltsmittel erfolgt aus der allgemeinen Rücklage, entsprechenden Entgelten bzw. aus den zu erwartenden finanziellen Unterstützungen gemäß Entwurf des „Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz“.


Aus der Begründung von Landrätin, Antje Hochwind-Schneider (SPD)

Am 9. März 2020 wurde der erste Bürger des Kyffhäuserkreises positiv auf Covid-19 getestet. Bereits im Vorfeld hatte der „Stab außergewöhnliche Ereignisse“ des Kyffhäuserkreises seit Ende Januar 2020 getagt und sich auf mögliche Corona-Infektionen vorbereitet.

Unterschiedliche Maßnahmen, wie z.B. die personelle Stärkung des Gesundheitsamtes, die Errichtung einer Bürgerhotline und eines Abstrichzentrums wurden vorbereitet und mit Auftreten der ersten Erkrankungen sofort umgesetzt. Insbesondere die sofortige personelle Stärkung des Gesundheitsamtes führte dazu, dass mögliche Infektionsherde schnell erkannt wurden. Gemäß § 16 des IFSG als Bundesgesetz müssen die zuständigen Behörden und die Gesundheitsämter „die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahren“ unverzüglich einleiten.
Dazu gehört auch insbesondere die Beschaffung von pSA. Durch das Tragen von pSA, auch von einfachen Mund- und Nasenschutz (MNS) schützt man sich und die umgebenden Personen vor Ansteckungsgefahren. Mögliche Infektionsketten können wirksam abgeschnitten werden.

Weitere zwingend erforderliche Maßnahmen sind der Aufbau und der Betrieb einer Abstrichstelle und einer Infektionspraxis. Beide Einrichtungen wurden auch auf Forderungen und in enger Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und dem Ärztekollegium der KMG-Kliniken in Sondershausen und in Bad Frankenhausen und Mithilfe des DRK-Kyffhäuserkreisverbandes vorbereitet und realisiert.

Die Empfehlung und die fachlichen Vorgaben für die Realisierung der einzelnen Maßnahmen erfolgte durch das Gesundheitsamt des Landkreises entsprechend § 16 IfSG. Auf das entsprechende „Anordnungsrecht“ des Gesundheitsamtes wird an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen.

Die Empfehlungen zur Beschaffung pSA umfasst auch die materielle Vorbereitung einer möglichen „zweiten Infektionswelle“ im Kyffhäuserkreis.


Stefan Schard (CDU): Ist diese allgemeine Ermächtigung so notwendig und so dieser Beschluss?

Dazu Verwaltungsleiter Dr. Heinz-Ulrich Thiele: Wir sind noch in der vorläufigen Haushaltsführung. Bei schnellen notwendigen Entscheidungen braucht die Verwaltung Handlungsspielraum. Es geht aber auch um solche Entscheidungen wie die schnelle Umsetzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerhalb des Stellenplans, wie das im Rahmen der Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes notwendig sein sollte (war in letzter Zeit bereits erfolgt, kn berichtete).

Jens Cotta (AfD): Mir ist der Beschluss zu pauschal. Es gäbe vor allem keine konkreten Zahlen.

Matthias Strejc (SPD): Wir sollten mit dem Beschluss zeigen, dass wir die bisherige Arbeit der Kreisverwaltung im Rahmen der Corona-Pandemie würdigen. Die entsprechenden konkreten Zahlen stehen bereits im Haushaltsentwurf, der nur noch in der nächsten Kreistagssitzung bestätigt werden muss.
Autor: khh

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