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Meldungen aus dem Landratsamt

Kinder- und Jugendplenum mit Satzung

Donnerstag, 11. Juni 2020, 02:26 Uhr
Im Kreistag ging es gestern um die Satzung des Kinder- und Jugendplenums des Kyffhäuserkreises (KJPl)...

Der Kreistag beschloss bei fünf Enthaltungen die Satzung des Kinder- und Jugendplenums des Kyffhäuserkreises (KJPl). Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Satzung

Stellungnahme der Kreiskämmerei:

Im Planentwurf 2020 sind in der angegebenen Haushaltsstelle die Haushaltsmittel eingeplant. Die Zustimmung zu dieser Maßnahme seitens der Kreiskämmerei erfolgt unter Vorbehalt des Beschlusses des Kreistages zum Haushaltsplan 2020 und dessen Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt.


Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD):

Junge Menschen können sich im unmittelbaren Lebensumfeld betätigen, dies findet in erster Linie in Schulen, in Jugendeinrichtungen und auch in den Gemeinden statt.

Auf der Ebene des Landkreises stehen Entscheidungsträger vieler Bereiche vor der Herausforderung, mit der jungen Generation wichtige Entscheidungen transparent, nachvollziehbar und begreifbar zu gestalten. Junge Menschen haben ein Recht auf Mitbestimmung, dies ist in vielen Gesetzen und fachlichen Empfehlungen verankert.

Der Landkreis gewinnt dadurch auch an Attraktivität, wenn die Mitbestimmung junger Menschen als Querschnittsaufgabe verstanden wird und Jugendliche an Entscheidungen beteiligt werden. Mit der Neugründung eines Kinder- und Jugendplenums soll ein erster wichtiger Schritt zur besseren Beteiligung junger Menschen in für sie wichtigen kommunalpolitischen Belangen erreicht werden.

Freiwilliges Engagement und Interesse an demokratisch gestalteten Prozessen soll durch einen besonders geförderten und unterstützten Rahmen für die junge Generation attraktiver werden. Ein Ziel ist eine bessere Teilhabe aller Generationen am demokratischen Willensbildungsprozess auch auf Kreisebene. Einige kreisangehörige Städte haben hier bereits durch Bildung von Kinder-und Jugendstadträten Erfahrungen gesammelt. Durch Einbindung dieser Jugendmitbestimmungsgremien in die Arbeit des Jugendplenums ist eine bessere kreisweite Vernetzung beabsichtigt.

Mitbestimmung junger Menschen soll in unserem Landkreis einen wichtigen Raum im demokratischen Miteinander einnehmen. Dies zeigen die bereits gestalteten Prozesse bei der Erarbeitung des Jugendförderplanes oder der Berufung Jugendlicher als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss. Nur durch aktives Lernen und Teilhaben können Jugendliche an demokratische Prozesse herangeführt werden und ihre eigenen Interessen vertreten.

Aus der Prozessbegleitung „Jugend gestaltet Zukunft“ der Bundesregierung, bildete sich eine Gründungsgruppe zur Errichtung eines Jugendplenums. Als eine Arbeitsgrundlage benötigt das Kinder- und Jugendplenum für seine Arbeit die Zustimmung des Kreistages in Form der vorliegenden Satzung.


Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
Autor: khh

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