Kommunalpolitiker äußern sich
Gesundheitsversorgung Kyffhäuserkreis 2030
Donnerstag, 11. Juni 2020, 10:44 Uhr
Im Kreistag ging es gestern um den Antrag der SPD-Fraktion: Masterplan Gesundheitsversorgung Kyffhäuserkreis 2030...
Beschlussvorschlag:
1. Der Kyffhäuserkreis erhebt für das gesamte Kreisgebiet unter Einbeziehung vorliegender Daten (u.a. der Kassenärztlichen Vereinigung) sowie einer geeigneten Abfrage der Ärzte Kyffhäuserkreis Daten für einen Ist-Stand der Situation aller ärztlichen Professionen in der Region. Das Gesundheitsamt übernimmt dabei die Federführung.
2. Der Kyffhäuserkreis richtet eine Lenkungsgruppe mit allen relevanten Akteuren (Landkreis, Städte / Gemeinden, Ärzte, Kliniken, Kassenärztliche Vereinigung etc.) ein, um einen Masterplan Gesundheitsversorgung Kyffhäuserkreis 2030 aufzustellen. Aufgabe ist es, den Prozess der Erarbeitung zu leiten.
Es werden alle unterschiedlichen Modelle der Versorgungsorganisation auf Landkreisebene betrachtet und in Bezug auf die lokale(n) Struktur(en) und deren Umsetzbarkeit bewertet, wie z.B. das kommunale MVZ.. Es werden spezielle thematische Gesundheitskonferenzen durch den Kyffhäuserkreis durchgeführt
3. Der Landkreis weist anhand des Masterplanes den lokalen Versorgungsbedarf nach. Der Masterplan wird der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen übermittelt, um dann die Zulassungen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Lenkungsgruppe zielgerichtet zu steuern. Im Masterplan sind geeignete Maßnahmen konkret zu benennen, welche Anreize geschaffen werden können, um die Niederlassung von Ärzten im Kyffhäuserkreis zu forcieren (z.B. Bereitstellung von Praxisräumen, Miet- oder Lohnzuschüsse…).
4. Der Kreistag fordert die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen sowie den Zulassungsausschuss auf, im Bedarfsplan entsprechend dem realen Bedarf Kinderarztsitze,Neurologen und Dermatologen im Kyffhäuserkreis auszuweisen.
5. Der Kreistag fordert, die Struktur der Zulassungsausschüsse (§ 96 SGB V) der Kassenärztlichen Vereinigung so zu verändern, dass ein Vertreter der Kreisverwaltung des Kyffhäuserkreises neben den Vertretern der Ärzte und der Krankenkassen als vollwertiges Mitglied mit Stimmrecht vertreten ist.
Der Kreistag folgte dem Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung.
Aus der Begründung der SPD-Fraktion, Matthias Strejc
Unser Landkreis trägt Verantwortung für die übergemeindliche kommunale Daseinsvorsorge und in diesem Rahmen auch in vielen Bereichen der medizinischen Versorgung. Die ambulante medizinische Versorgung im Kyffhäuserkreis hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert. Sowohl im Bereiche der Hausärzte aber auch im Bereich der Fachärzte ist ein spürbarer Rückgang der flächendeckenden Versorgung zu erkennen.
Der Sicherstellungsauftrag für die ambulante medizinische Versorgung liegt derzeit aus-schließlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Dies umfasst sowohl die Versorgungsplanung als auch die tatsächliche Sicherstellung der Versorgung mit Haus- und Fachärzten.
Dieser Auftrag wird aus Sicht der Kyffhäuser-Region ohne eine Beteiligung auf Augenhöhe des Landkreises und eine sektorenübergreifende Planung nicht mehr ausführbar sein. Es ist notwendig, dass sich der Kyffhäuserkreis positioniert, um die Bedarfe seiner Bürgerinnen und Bürger nicht nur zu artikulieren, sondern auch zu koordinieren und an möglichen Stellen auch selbst Verantwortung zu übernehmen.
Der Umstand, dass die Kassenärztliche Vereinigung bzw. niederlassungsbereite Ärzte zu-nehmend auf die Unterstützung der kommunalen Ebene angewiesen sind bzw. diese erwarten, rückt dieses Themenfeld noch stärker in den Fokus.
Viele Ärzte werden in bereits absehbarer Zeit in Ruhestand gehen und damit der Wiederbesetzungsbedarf stetig steigen. Um dies für den Kyffhäuserkreis genau zu ermitteln, sollen zunächst entsprechende Daten erhoben werden.
Auch hat der Arztberuf in den letzten Jahren ein verändertes Berufsbild und damit einhergehend
auch eine andere Zusammensetzung der Ärzteschaft zu verzeichnen.
Hierzu müssen entsprechende politische vor allem aber praktische Maßnahmen ergriffen
werden, um die flächendeckende ärztliche Versorgung zu gewährleisten.
Hierbei können u.a. Versorgungszentren, Erhöhung der Digitalisierung, Verbünde mit
stationärer Versorgung etc. Lösungsansätze bieten.
Viele Kommunen und einzelne Landkreise haben die Problematik erkannt und beginnen
mit Steuerungsmaßnahmen. Die Ebene des Landkreises eignet sich sehr gut,
um vernetzt Bedarfe zu koordinieren und ein abgestimmtes Vorgehen zu etablieren.
Gleichzeitig können die Kommunen bei den Planungen unterstützt werden.
Ein aktuelles konkretes Beispiel in Bezug auf die Unterversorgung unserer Bevölkerung
ist die Situation im Bereich der Kinderärzte. Praktizierten vor vielen Jahren noch
8 Kinderärzte im Kyffhäuserkreis, so sind aktuell nur noch 3 Kinderärzte im Dienst.
Entgegen dem demografischen Wandel ist in den letzten Jahren die Bevölkerung der
unter 18-jährigen sogar minimal gestiegen:
Durchschnittliche Betreuung von Kinderärzten in Nordthüringen
Die kassenärztliche Vereinigung geht von einer Überversorgung in angrenzenden Landkreisen
aus und verweist auf diese Nutzung. Was nicht beachtet wird sind die folgenden Fakten.
Die Entfernungen betragen in der einfachen Strecke von Bad Frankenhausen nach Sömmerda,
Mühlhausen oder Nordhausen zwischen 32 - 70 Kilometern und würden eine Fahrzeit
zwischen 40 und 75 Minuten in Anspruch nehmen.
Dies für Eltern mit einem eigenen PKW.
Eltern, welche über kein Fahrzeug verfügen sind auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen.
Es besteht keine direkte Verbindung von Bad Frankenhausen nach, Sömmerda, Mühlhausen
oder Nordhausen, um Kinderärzte in den angrenzenden Regionen (mit Überversorgung) aufzusuchen.
Eine Anbindung mit Bahn ist nicht vorhanden, so bleiben nur die Busverbindungen
kombiniert mit Bahn.
Zum Beispiel würde die Fahrt nach Sömmerda über Heldrungen (Bus) zum Zug führen, wo-bei die Umsteigezeit etwa 30 Minuten beträgt. Die Fahrzeit insgesamt würde 70 Minuten in Anspruch nehmen (ohne Wegezeiten zum Bus und zur Arztpraxis). Bei der Einrechnung von ca. 3 Stunden Aufenthalt und Wegezeiten würden fast 6 Stunden erforderlich sein, um einen Kinderarzt in Sömmerda aufzusuchen.
Das Beispiel Nordhausen sieht noch schlechter für diese Kinder aus. Hier müsste der Weg mit Bus zum Zug nach Sondershausen führen. Dies nimmt bereits knappe 2 Stunden in Anspruch, wiederum mit einer Umsteigewartezeit von 30 Minuten. Bei der Einrechnung von ca. 3 Stunden Aufenthalt und Wegezeiten würden hier fast 7 Stunden erforderlich sein, um einen Kinderarzt aufzusuchen.
Der Weg nach Mühlhausen müsste mit Bus und Zug mit dann zweimal Umsteigen über Erfurt gehen. Dies würde bereits eine einmalige Wegezeit von 2,5 Stunden bedeuten.
Für erkrankte Kinder ist dies ein nicht zu verantwortender Vorschlag. Diese Zahlen belegen, dass im Bereich Bad Frankenhausen (Mitte des Landkreises) ein dringender Handlungsbedarf geboten und die Einstufung als lokaler Sonderbedarf durch die kassenärztliche Vereinigung unumgänglich ist.
Ergänzend sind hier noch Zahlen von Kindern, deren Eltern auf Transferleistungen des Staates angewiesen sind, dargestellt. Dies unterstreicht den Fakt der mangelnden Mobilität, aber auch das erhöhte Risiko von späteren Folgen einer nicht ausreichenden ärztlichen Versorgung in der Kindheit und Jugend.
Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen durch Transferleistungen der Eltern 2017
Darüber hinaus weisen andere Facharztbereiche wie z.B. Hautarzt oder Augenarzt ebenso einen dringenden Handlungsbedarf im Kyffhäuserkreis auf.
In der Diskussion verwies Rene Hartnauer von der SPD-Fraktion darauf, dass es ein Unding sei, wenn auf 3620 Kinder nur ein Kinderarzt zur Verfügung steht.
Formal sind wir als Kreistag nicht zuständig, so Hartnauer, aber wir müssen Einfluss auf die bessere ärztliche Versorgung legen.
Autor: khhBeschlussvorschlag:
1. Der Kyffhäuserkreis erhebt für das gesamte Kreisgebiet unter Einbeziehung vorliegender Daten (u.a. der Kassenärztlichen Vereinigung) sowie einer geeigneten Abfrage der Ärzte Kyffhäuserkreis Daten für einen Ist-Stand der Situation aller ärztlichen Professionen in der Region. Das Gesundheitsamt übernimmt dabei die Federführung.
2. Der Kyffhäuserkreis richtet eine Lenkungsgruppe mit allen relevanten Akteuren (Landkreis, Städte / Gemeinden, Ärzte, Kliniken, Kassenärztliche Vereinigung etc.) ein, um einen Masterplan Gesundheitsversorgung Kyffhäuserkreis 2030 aufzustellen. Aufgabe ist es, den Prozess der Erarbeitung zu leiten.
Es werden alle unterschiedlichen Modelle der Versorgungsorganisation auf Landkreisebene betrachtet und in Bezug auf die lokale(n) Struktur(en) und deren Umsetzbarkeit bewertet, wie z.B. das kommunale MVZ.. Es werden spezielle thematische Gesundheitskonferenzen durch den Kyffhäuserkreis durchgeführt
3. Der Landkreis weist anhand des Masterplanes den lokalen Versorgungsbedarf nach. Der Masterplan wird der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen übermittelt, um dann die Zulassungen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Lenkungsgruppe zielgerichtet zu steuern. Im Masterplan sind geeignete Maßnahmen konkret zu benennen, welche Anreize geschaffen werden können, um die Niederlassung von Ärzten im Kyffhäuserkreis zu forcieren (z.B. Bereitstellung von Praxisräumen, Miet- oder Lohnzuschüsse…).
4. Der Kreistag fordert die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen sowie den Zulassungsausschuss auf, im Bedarfsplan entsprechend dem realen Bedarf Kinderarztsitze,Neurologen und Dermatologen im Kyffhäuserkreis auszuweisen.
5. Der Kreistag fordert, die Struktur der Zulassungsausschüsse (§ 96 SGB V) der Kassenärztlichen Vereinigung so zu verändern, dass ein Vertreter der Kreisverwaltung des Kyffhäuserkreises neben den Vertretern der Ärzte und der Krankenkassen als vollwertiges Mitglied mit Stimmrecht vertreten ist.
Der Kreistag folgte dem Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung.
Aus der Begründung der SPD-Fraktion, Matthias Strejc
Unser Landkreis trägt Verantwortung für die übergemeindliche kommunale Daseinsvorsorge und in diesem Rahmen auch in vielen Bereichen der medizinischen Versorgung. Die ambulante medizinische Versorgung im Kyffhäuserkreis hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert. Sowohl im Bereiche der Hausärzte aber auch im Bereich der Fachärzte ist ein spürbarer Rückgang der flächendeckenden Versorgung zu erkennen.
Der Sicherstellungsauftrag für die ambulante medizinische Versorgung liegt derzeit aus-schließlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Dies umfasst sowohl die Versorgungsplanung als auch die tatsächliche Sicherstellung der Versorgung mit Haus- und Fachärzten.
Dieser Auftrag wird aus Sicht der Kyffhäuser-Region ohne eine Beteiligung auf Augenhöhe des Landkreises und eine sektorenübergreifende Planung nicht mehr ausführbar sein. Es ist notwendig, dass sich der Kyffhäuserkreis positioniert, um die Bedarfe seiner Bürgerinnen und Bürger nicht nur zu artikulieren, sondern auch zu koordinieren und an möglichen Stellen auch selbst Verantwortung zu übernehmen.
Der Umstand, dass die Kassenärztliche Vereinigung bzw. niederlassungsbereite Ärzte zu-nehmend auf die Unterstützung der kommunalen Ebene angewiesen sind bzw. diese erwarten, rückt dieses Themenfeld noch stärker in den Fokus.
Viele Ärzte werden in bereits absehbarer Zeit in Ruhestand gehen und damit der Wiederbesetzungsbedarf stetig steigen. Um dies für den Kyffhäuserkreis genau zu ermitteln, sollen zunächst entsprechende Daten erhoben werden.
Auch hat der Arztberuf in den letzten Jahren ein verändertes Berufsbild und damit einhergehend
auch eine andere Zusammensetzung der Ärzteschaft zu verzeichnen.
Hierzu müssen entsprechende politische vor allem aber praktische Maßnahmen ergriffen
werden, um die flächendeckende ärztliche Versorgung zu gewährleisten.
Hierbei können u.a. Versorgungszentren, Erhöhung der Digitalisierung, Verbünde mit
stationärer Versorgung etc. Lösungsansätze bieten.
Viele Kommunen und einzelne Landkreise haben die Problematik erkannt und beginnen
mit Steuerungsmaßnahmen. Die Ebene des Landkreises eignet sich sehr gut,
um vernetzt Bedarfe zu koordinieren und ein abgestimmtes Vorgehen zu etablieren.
Gleichzeitig können die Kommunen bei den Planungen unterstützt werden.
Ein aktuelles konkretes Beispiel in Bezug auf die Unterversorgung unserer Bevölkerung
ist die Situation im Bereich der Kinderärzte. Praktizierten vor vielen Jahren noch
8 Kinderärzte im Kyffhäuserkreis, so sind aktuell nur noch 3 Kinderärzte im Dienst.
Entgegen dem demografischen Wandel ist in den letzten Jahren die Bevölkerung der
unter 18-jährigen sogar minimal gestiegen:
Durchschnittliche Betreuung von Kinderärzten in Nordthüringen
Die kassenärztliche Vereinigung geht von einer Überversorgung in angrenzenden Landkreisen
aus und verweist auf diese Nutzung. Was nicht beachtet wird sind die folgenden Fakten.
Die Entfernungen betragen in der einfachen Strecke von Bad Frankenhausen nach Sömmerda,
Mühlhausen oder Nordhausen zwischen 32 - 70 Kilometern und würden eine Fahrzeit
zwischen 40 und 75 Minuten in Anspruch nehmen.
Dies für Eltern mit einem eigenen PKW.
Eltern, welche über kein Fahrzeug verfügen sind auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen.
Es besteht keine direkte Verbindung von Bad Frankenhausen nach, Sömmerda, Mühlhausen
oder Nordhausen, um Kinderärzte in den angrenzenden Regionen (mit Überversorgung) aufzusuchen.
Eine Anbindung mit Bahn ist nicht vorhanden, so bleiben nur die Busverbindungen
kombiniert mit Bahn.
Zum Beispiel würde die Fahrt nach Sömmerda über Heldrungen (Bus) zum Zug führen, wo-bei die Umsteigezeit etwa 30 Minuten beträgt. Die Fahrzeit insgesamt würde 70 Minuten in Anspruch nehmen (ohne Wegezeiten zum Bus und zur Arztpraxis). Bei der Einrechnung von ca. 3 Stunden Aufenthalt und Wegezeiten würden fast 6 Stunden erforderlich sein, um einen Kinderarzt in Sömmerda aufzusuchen.
Das Beispiel Nordhausen sieht noch schlechter für diese Kinder aus. Hier müsste der Weg mit Bus zum Zug nach Sondershausen führen. Dies nimmt bereits knappe 2 Stunden in Anspruch, wiederum mit einer Umsteigewartezeit von 30 Minuten. Bei der Einrechnung von ca. 3 Stunden Aufenthalt und Wegezeiten würden hier fast 7 Stunden erforderlich sein, um einen Kinderarzt aufzusuchen.
Der Weg nach Mühlhausen müsste mit Bus und Zug mit dann zweimal Umsteigen über Erfurt gehen. Dies würde bereits eine einmalige Wegezeit von 2,5 Stunden bedeuten.
Für erkrankte Kinder ist dies ein nicht zu verantwortender Vorschlag. Diese Zahlen belegen, dass im Bereich Bad Frankenhausen (Mitte des Landkreises) ein dringender Handlungsbedarf geboten und die Einstufung als lokaler Sonderbedarf durch die kassenärztliche Vereinigung unumgänglich ist.
Ergänzend sind hier noch Zahlen von Kindern, deren Eltern auf Transferleistungen des Staates angewiesen sind, dargestellt. Dies unterstreicht den Fakt der mangelnden Mobilität, aber auch das erhöhte Risiko von späteren Folgen einer nicht ausreichenden ärztlichen Versorgung in der Kindheit und Jugend.
Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen durch Transferleistungen der Eltern 2017
Darüber hinaus weisen andere Facharztbereiche wie z.B. Hautarzt oder Augenarzt ebenso einen dringenden Handlungsbedarf im Kyffhäuserkreis auf.
In der Diskussion verwies Rene Hartnauer von der SPD-Fraktion darauf, dass es ein Unding sei, wenn auf 3620 Kinder nur ein Kinderarzt zur Verfügung steht.
Formal sind wir als Kreistag nicht zuständig, so Hartnauer, aber wir müssen Einfluss auf die bessere ärztliche Versorgung legen.



