Kommunalpolitiker äußern sich
Bestandsanalyse und Prioritätenliste Kreisstraßen
Donnerstag, 11. Juni 2020, 18:18 Uhr
Im Kreistag ging es gestern um den Antrag der SPD-Fraktion: Bestandsanalyse und Prioritätenliste Kreisstraßen…
Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag ist bis zum 30. September 2020 zur Beschlussvorlage eine Prioritätenliste in Bezug auf die zukünftige Sanierung von Kreisstraßen vorzulegen.
Der Kreistag folgte dem Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung. Allerdings einigte man sich auf den neuen Termin 30.11.20020. Siehe Diskussion.
Aus der Begründung der SPD-Fraktion, Matthias Strejc
In den letzten Jahren konnten aufgrund der finanziellen Voraussetzungen nur wenige Sanierungsmaßnahmen an Kreisstraßen durchgeführt werden.
Um den zukünftigen finanziellen Bedarf bei der Sanierung von Kreisstraßen abzuschätzen,
ist eine kurze Bestandserfassung des Zustandes der jeweiligen Kreisstraße notwendig.
Infolge der Bestandserfassung ist aufgrund der Bedarfe an Sanierungen eine Prioritätenliste seitens der Kreisverwaltung zu erstellen und diese dem Kreistag zur Beschlussvorlage vorzulegen.
Diese Prioritätenliste ist dann jährlich zu aktualisieren und fortzuschreiben.
Mit dieser Bestandserfassung und Prioritätenliste können im Rahmen der Haushaltsplanungen und der Finanzplanungen des Landkreises die entsprechenden Maßnahmen finanziell eingeplant werden.
In der Diskussion ergänzte Thomas Gelhaar, dass aktuell nur ein Prozent des Haushalts für Kreisstraßen ausgegeben werden.
Steffen Gröbel (FwuL) störte der Termin 30.9. 2020 als zu kurz. Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD): Der Antrag war schon vor der Corona-Krise gestellt worden.
Matthias Strejc (SPD) : Der Antrag war so gestellt worden, dass man mögliche Auswirkungen schon im Haushalt 2021 berücksichtigen kann.
Autor: khhBeschlussvorschlag:
Dem Kreistag ist bis zum 30. September 2020 zur Beschlussvorlage eine Prioritätenliste in Bezug auf die zukünftige Sanierung von Kreisstraßen vorzulegen.
Der Kreistag folgte dem Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung. Allerdings einigte man sich auf den neuen Termin 30.11.20020. Siehe Diskussion.
Aus der Begründung der SPD-Fraktion, Matthias Strejc
In den letzten Jahren konnten aufgrund der finanziellen Voraussetzungen nur wenige Sanierungsmaßnahmen an Kreisstraßen durchgeführt werden.
Um den zukünftigen finanziellen Bedarf bei der Sanierung von Kreisstraßen abzuschätzen,
ist eine kurze Bestandserfassung des Zustandes der jeweiligen Kreisstraße notwendig.
Infolge der Bestandserfassung ist aufgrund der Bedarfe an Sanierungen eine Prioritätenliste seitens der Kreisverwaltung zu erstellen und diese dem Kreistag zur Beschlussvorlage vorzulegen.
Diese Prioritätenliste ist dann jährlich zu aktualisieren und fortzuschreiben.
Mit dieser Bestandserfassung und Prioritätenliste können im Rahmen der Haushaltsplanungen und der Finanzplanungen des Landkreises die entsprechenden Maßnahmen finanziell eingeplant werden.
In der Diskussion ergänzte Thomas Gelhaar, dass aktuell nur ein Prozent des Haushalts für Kreisstraßen ausgegeben werden.
Steffen Gröbel (FwuL) störte der Termin 30.9. 2020 als zu kurz. Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD): Der Antrag war schon vor der Corona-Krise gestellt worden.
Matthias Strejc (SPD) : Der Antrag war so gestellt worden, dass man mögliche Auswirkungen schon im Haushalt 2021 berücksichtigen kann.
