Meldung aus der Wirtschaftswelt
Arbeitsagentur und Jobcenter Kyffhäuserkreis informieren
Freitag, 12. Juni 2020, 10:09 Uhr
Nur auf Einladung: Kundengespräche im Haus. Dazu erreichte kn von der Arbeitsagentur diese Meldung...
Seit Mitte März hat sich der Arbeitsalltag in der Agentur für Arbeit und im Jobcenter in Sondershausen und Artern spürbar verändert. Mit Kundinnen und Kunden wurde, bis auf wenige finanzielle Notfälle, telefonisch und per E-Mail kommuniziert. Für diese Vorgehensweise hätten die Kunden angesichts der Corona-Situation Verständnis gezeigt, bestätigt Agenturchef Karsten Froböse. Die Auszahlung von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Grundsicherung habe in den letzten Monaten bei den Mitarbeitern im Blickpunkt gestanden und das würde auch so bleiben. Wir haben in der Krise mit unseren Leistungen über zehntausend Menschen in Nordthüringen helfen können, bestätigt Froböse.
Ab 15. Juni 2020 wird wieder zu persönlichen Gesprächen in die Agentur für Arbeit Sondershausen und in das Jobcenter Kyffhäuserkreis eingeladen. Dabei stehen der Gesundheitsschutz und die Sicherheit für Kunden/innen und Mitarbeiter/innen an erster Stelle. Zudem dürfe man die Auszahlung der Geldleistungen nicht gefährden.
Die Mitarbeiter/innen haben Hygienekonzepte und Schutzmaßnahmen erarbeitet.
Der Kundenbetrieb werde noch nicht so stattfinden, wie man ihn vor der Pandemie kannte. Wir laden die Kunden zu einem persönlichen Gespräch ein. Wir holen unsere Kunden an den Haupteingängen der Gebäude ab und fangen mit den Gesprächen dort an, wo es aus rechtlichen oder persönlichen Gründen notwendig ist. In den Häusern soll es keine Gruppen von Wartenden geben, um Infektionsrisiken zu vermeiden. Der größte Teil der Beratungen werde weiter telefonisch erfolgen.
Was heißt das konkret?
- Kunden/innen, bei denen ein persönliches Gespräch geplant ist, erhalten eine schriftliche Einladung. Diese müssen sie bitte zum Termin mitbringen.
- Ohne Termin erfolgt grundsätzlich kein Zugang zu den Gebäuden des Jobcenters und der Arbeitsagentur.
- Beim Betreten der Gebäude ist zwingend eine Maske über Mund und Nase zu tragen.
- Die Kunden/innen werden an den Haupteingängen in Empfang genommen und weitergeleitet.
- Kunden mit Erkältungssymptomen/Fieber kann der Zutritt nicht gestattet werden.
- Arbeitslosmeldungen werden weiterhin telefonisch entgegengenommen.
- Anträge auf Geldleistungen können unter www.arbeitsagentur.de gestellt werden.
Autor: khhSeit Mitte März hat sich der Arbeitsalltag in der Agentur für Arbeit und im Jobcenter in Sondershausen und Artern spürbar verändert. Mit Kundinnen und Kunden wurde, bis auf wenige finanzielle Notfälle, telefonisch und per E-Mail kommuniziert. Für diese Vorgehensweise hätten die Kunden angesichts der Corona-Situation Verständnis gezeigt, bestätigt Agenturchef Karsten Froböse. Die Auszahlung von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Grundsicherung habe in den letzten Monaten bei den Mitarbeitern im Blickpunkt gestanden und das würde auch so bleiben. Wir haben in der Krise mit unseren Leistungen über zehntausend Menschen in Nordthüringen helfen können, bestätigt Froböse.
Ab 15. Juni 2020 wird wieder zu persönlichen Gesprächen in die Agentur für Arbeit Sondershausen und in das Jobcenter Kyffhäuserkreis eingeladen. Dabei stehen der Gesundheitsschutz und die Sicherheit für Kunden/innen und Mitarbeiter/innen an erster Stelle. Zudem dürfe man die Auszahlung der Geldleistungen nicht gefährden.
Die Mitarbeiter/innen haben Hygienekonzepte und Schutzmaßnahmen erarbeitet.
Der Kundenbetrieb werde noch nicht so stattfinden, wie man ihn vor der Pandemie kannte. Wir laden die Kunden zu einem persönlichen Gespräch ein. Wir holen unsere Kunden an den Haupteingängen der Gebäude ab und fangen mit den Gesprächen dort an, wo es aus rechtlichen oder persönlichen Gründen notwendig ist. In den Häusern soll es keine Gruppen von Wartenden geben, um Infektionsrisiken zu vermeiden. Der größte Teil der Beratungen werde weiter telefonisch erfolgen.
Was heißt das konkret?
- Kunden/innen, bei denen ein persönliches Gespräch geplant ist, erhalten eine schriftliche Einladung. Diese müssen sie bitte zum Termin mitbringen.
- Ohne Termin erfolgt grundsätzlich kein Zugang zu den Gebäuden des Jobcenters und der Arbeitsagentur.
- Beim Betreten der Gebäude ist zwingend eine Maske über Mund und Nase zu tragen.
- Die Kunden/innen werden an den Haupteingängen in Empfang genommen und weitergeleitet.
- Kunden mit Erkältungssymptomen/Fieber kann der Zutritt nicht gestattet werden.
- Arbeitslosmeldungen werden weiterhin telefonisch entgegengenommen.
- Anträge auf Geldleistungen können unter www.arbeitsagentur.de gestellt werden.
