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Neues aus Sondershausen

Neue Entgeltordnung stark diskutiert

Freitag, 19. Juni 2020, 00:29 Uhr
Im Stadtrat von Sondershausen ging es am Donnerstag um den Beschluss über die Entgeltordnung für die Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Sondershausen und man war sich nicht in allen Punkten einig...


Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss bei 22 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen die beigefügte Neufassung der Entgeltordnung für die Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Sondershausen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Entgeltordnung


Aus der Begründung der Stadtverwaltung

Alle Kinder in den Kindertageseinrichtungen in der Stadt Sondershausen sollen eine qualitativ hochwertige Verpflegung erhalten.
Mit dem „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder“ hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) ein grundlegendes Instrument entwickelt, um die Qualität der Verpflegung in Tageseinrichtungen zu sichern. Um diesen Qualitätsstandard bestmöglich in den Sondershäuser Kindertageseinrichtungen umsetzen zu können, ist es notwendig, das Verpflegungsentgelt dementsprechend anzupassen.

Darüber hinaus sind gemäß § 29 Abs. 3 ThürKitaG für die Kalkulation der Kosten der Verpflegung, die Kosten für die Vorbereitung, Zubereitung und Nachbereitung des Essens heranzuziehen (wie z.B. auch Personalkosten für technisches Personal). Diese sind in der neuen Kalkulation für das Mittagessen eingerechnet und werden künftig in Form einer Servicepauschale für das Mittagessen erhoben.


Die erste Anfrage ging an die Verwaltung, was sagen die Eltern. Am 16.6.2020 waren die Elternvertreter über die geänderten Entglte informiert worden. Es gab aber bereits Ende 2019 ein Vorinformation, dass es Änderungen geben wird.

Gerhard Axt von der Fraktion Nubi hatte Zahlen genannt, dass der Durchschnitt der Essensentgelt Thüringen bei 2,35 Euro pro Tag liege und wir aber auf 2,50 Euro je Tag erhöhen wollen. Er fragte, wann das Ziel des kostenlosen Essens erreicht werden soll, der im Kinder- und Jugendförderplan enthalten ist. Er stellte den Antrag, die enthaltene Servicepauschale von 0,40 Euro / Tag und die Nachmittagsverpflegung von 0,50 Euro / Tag aus den Überschuss des Versorgungsbetriebs zu bezahlen.

Unklar war allerdings, dass auf die schnelle nicht zu ermitteln war, wie hoch die Kosten werden würden, auch wenn Stadtrat Andreas Kühn (Freie Wähler) die Kosten auf 150.000 Euro pro Jahr schätze.

Hartmut Thiele (CDU) bemängelte, dass beim spontanen Antrag keinerlei konkrete Zahlen und die genaue Deckungsquelle genannte wurden.

Martin Ludwig (VS) hielt den Antrag von Gerhard Axt nicht für abstimmungsfähig, räumte aber klar eine Essensgelderhöhung in einer Zeit bei der viel Kurzarbeit geleistet werden muss, sei es kein gutes Zeichen.

Tobias Schneegans (VS) erinnerte daran, dass im Hauptausschuss klar der Schwerpunkt auf die Verbesserung der Qualität gelegt werden muss.
Sigrid Rößner (Die Linke) regte an, dass die Verwaltung prüfen möge, welche Senkungen schrittweise möglich wären.

Der Antrag von Gerhard Axt erhielt nur 3 Ja-Stimmen bei 8 Enthaltungen. Die Beschlussvorlage über die neue Entgeltordung erhielt anschließend 22 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen.
Autor: khh

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