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Bedeutender Schritt:

Start für elektronische Gerichtsakten

Donnerstag, 25. Juni 2020, 11:09 Uhr
Ab dem 29. Juni erfolgt beim Landgericht Meiningen die Einführung der elektronischen Gerichtsakte. Sämtliche ab diesem Tag neu eingehende Gerichtsverfahren der erstinstanzlichen Zivilkammern und der Handelskammer werden dann ausschließlich elektronisch geführt...


„Dies ist ein bedeutender Schritt in der Thüringer Justiz“, sagt Justizminister Dirk Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

In den Gerichten und Staatsanwaltschaften werden heute schon intensiv die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt, etwa beim Anfertigen von Verfügungen, Urteilen, Beschlüssen oder im Rahmen fachlicher Recherchen in juristischen Datenbanken. „Die elektronische Aktenführung ist somit das i-Tüpfelchen der modern und effizient arbeitenden Justiz in Thüringen“, ergänzt Adams.

Die Corona-Pandemie hatte die planmäßige Einführung um rund drei Monate verzögert. „Sie stellt für das zügige Voranschreiten des Projekts, insbesondere für die Gewährleistung der Schulungen, nun eine zusätzliche Hürde dar, die es zu meistern gilt“, so der Minister. „Gleichzeitig wird durch die Pandemie-Gefahr aber auch ein wesentlicher Vorteil der Digitalisierung – nämlich die Möglichkeit des separierten Arbeitens – deutlicher.“

Die elektronische Aktenführung soll laut Gesetz spätestens ab 1. Januar 2026 bundesweit in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften für neue Verfahren verbindlich sein. Die damit verbundenen Veränderungen wirken sich in der Thüringer Justiz für etwa 3500 Bedienstete aus. Neben erheblichem Schulungsaufwand, sowie der Anpassung der technischen Ausstattung der Arbeitsplätze und der Sitzungssäle, ist die Einführung einer elektronischen Akte insbesondere durch eine Vielzahl von notwendigen rechtlichen und organisatorischen Änderungen geprägt.

Die Einführung der elektronischen Aktenführung für erstinstanzliche Zivilverfahren am Landgericht Meiningen ist nur der erste Schritt. Sie wird, unter Auswertung der Erfahrungen, an weiteren Standorten und für weitere Verfahrensarten sowie Gerichtsbarkeiten fortgesetzt werden.
Autor: red

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