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Mehr Geld für Kitas in Aussicht

Dienstag, 30. Juni 2020, 00:10 Uhr
Im Jugendhilfeausschuss ging es gestern u.a. um die Jugendhilfeplanung des Kyffhäuserkreises Bedarfsplan Kindertagesbetreuung 2020/ 2021...

Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig den Teilfachplan zur Jugendhilfe
„Kindertagesbetreuungsbedarfsplanung 2020/ 2021“.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD):

Mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) wird dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) eine anspruchsvolle Planungsverpflichtung auferlegt.
Im §79 Abs.2 SGB VIII wird nicht nur die Gesamtverantwortung, sondern ausdrücklich auch die Planungsverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, festgelegt.
Nach § 20 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für sein Gebiet (den Landkreis) jährlich und zum Stichtag 01.03. einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Tagespflege aufzustellen.
Auf Grundlage der Zuarbeiten der Träger der Kindertagesbetreuungseinrichtungen im Kyffhäuserkreis wurde der vorliegende Bedarfsplan erarbeitet. Er soll für das Kindergartenjahr 2020/ 2021 gelten und rechtzeitig fortgeschrieben werden. Alle neuen rechtlichen Vorschriften und Förderprogramme im Bereich Kinderbetreuung wurden in den Plan eingearbeitet

Auszug aus dem Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) vom 18. Dezember 2017

§ 20 Bedarfsplanung
(1) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstellen jährlich für ihr Gebiet einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertages-pflege. Der Bedarfsplan weist für die Gemeinden des Planungsgebiets die Kindertageseinrichtungen und die Plätze der Kindertagesbetreuung aus, die zur Erfüllung des Anspruchs nach § 2 erforderlich sind. Der Bedarfsplan wird auf der Grundlage der Daten erstellt, die zum Stichtag über die Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen sowie über die betreuten und geborenen Kinder vorliegen. Stichtag ist der 1. März, der dem Kindergartenjahr vorangeht, auf den sich der Bedarfsplan bezieht.

Der Bedarfsplan ist ein Planungsinstrument der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Aufnahme von Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen in den Bedarfsplan hat für die Träger von Kindertageseinrichtungen oder die Tagespflegepersonen keine über § 21 Abs. 2 hinausgehende Wirkung und begründet insbesondere keinen Anspruch auf Erteilung oder Aufrechterhaltung einer Erlaubnis nach § 9 oder § 10.

(2) Bei der Bedarfsplanung sind die örtlichen Lebensbedingungen, die sich auf den Bedarf an Kindertagesbetreuung auswirken, insbesondere die Wirtschafts- und Sozialstruktur im Planungsgebiet zu berücksichtigen. Hierbei sind die Erreichbarkeit, die tatsächliche Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie das Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 zu beachten. Die Anzahl der Kinder mit Behinderungen oder drohender Behinderung ist zu berücksichtigen und Angebote für diese sind auszuweisen.

(3) Der Bedarfsplan ist nach Anhörung der im Planungsgebiet nach § 12 gebildeten Elternvertretung im Benehmen mit den örtlichen Trägern der freien Jugendhilfe und den Gemein-den des Planungsgebiets aufzustellen und durch den für das Planungsgebiet zuständigen Jugendhilfeausschuss zu beschließen. Er ist mit den angrenzenden örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe abzustimmen. Der Bedarfsplan ist in den Gemeinden des Planungsgebiets öffentlich auszulegen.


Vor der Beschlussfassung wurden in einer Powerpoint-Präsentation wichtige Punkte der Planung für 2021 vorgestellt:

Mehr Geld für Kitas in Aussicht (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Mehr Geld für Kitas in Aussicht (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Einige Schwerpunkte finden Sie in der Kurzversion in der Bildergalerie. In der folgenden pdf-Datei finden Sie den Bedarfsplan:
Kita-Plan

Mehr Geld für Kitas in Aussicht (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Mehr Geld für Kitas in Aussicht (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Im Punkt Sonstiges informierte die Landrätin über ein vom Bund kommendes neues Förderprogramm für investive Maßnahmen im Bereich der Kindertagesstätten. In den nächsten zwei Jahren werden beim Umsetzung des angekündigten Förderprogramms dem Landkreis rund 736.000 Euro für die Einrichtung zusätzlicher Kita-Plätze und / oder der Verbesserung der Ausstattung zur Verfügung stehen. Erste Vorarbeiten haben begonnen, so die Landrätin.

Mehr Geld für Kitas in Aussicht (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Mehr Geld für Kitas in Aussicht (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Autor: khh

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