Polizeibericht
Eine Kontrolle - viele Delikte
Sonntag, 05. Juli 2020, 11:34 Uhr
In Sondershausen wurde die Polizei bei einer Verkehrskontrolle fündig. Dazu diese Meldung...
Am Samstag, den 04.07.2020, gegen 17:00 Uhr kontrollierten Beamte der PI Kyffhäuser einen Motor-Roller älteren Baujahres im Steingraben in Sondershausen. Dieser wollte sich bei einem kleinen "Versteckspiel" hinter einem Wohnblock und einem Garagenkomplex der Kontrolle entziehen. Besondere Aufmerksamkeit vorher erregte zudem der Sozius - dieser saß ohne vorgeschriebenen Helm auf der Rückbank. Bei der durchgeführten Kontrolle wurden gleich mehrere Verstöße, u.a. gegen das Straßenverkehrs- und Pflichtversicherungsgesetz, festgestellt.
Der 26-jährige Fahrer, welcher ein "alter Bekannter" der kontrollierenden Beamten war, hatte ein schwarzes Versicherungskennzeichen von 1996 an seinem Roller angebracht, um den Anschein einer ordnungsgemäßen Zulassung zu erwecken. Der Motor-Roller war zudem nicht pflichtversichert. Weiterhin war der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis - diese musste er bereits vor Jahren aufgrund ähnlicher Delikte abgeben. Zudem stand der Fahrer aktuell unter Einfluss von berauschenden Mitteln, ein durchgeführter Drogenspeicheltest verlief positiv auf Cannabis. Eine Blutprobenentnahme wurde im Krankenhaus Sondershausen durchgeführt und die Weiterfahrt untersagt.
Gegen den Fahrer wurde Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch, Fahren unter Einfluss berauschender Mittel sowie Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz erstattet.
Autor: khhAm Samstag, den 04.07.2020, gegen 17:00 Uhr kontrollierten Beamte der PI Kyffhäuser einen Motor-Roller älteren Baujahres im Steingraben in Sondershausen. Dieser wollte sich bei einem kleinen "Versteckspiel" hinter einem Wohnblock und einem Garagenkomplex der Kontrolle entziehen. Besondere Aufmerksamkeit vorher erregte zudem der Sozius - dieser saß ohne vorgeschriebenen Helm auf der Rückbank. Bei der durchgeführten Kontrolle wurden gleich mehrere Verstöße, u.a. gegen das Straßenverkehrs- und Pflichtversicherungsgesetz, festgestellt.
Der 26-jährige Fahrer, welcher ein "alter Bekannter" der kontrollierenden Beamten war, hatte ein schwarzes Versicherungskennzeichen von 1996 an seinem Roller angebracht, um den Anschein einer ordnungsgemäßen Zulassung zu erwecken. Der Motor-Roller war zudem nicht pflichtversichert. Weiterhin war der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis - diese musste er bereits vor Jahren aufgrund ähnlicher Delikte abgeben. Zudem stand der Fahrer aktuell unter Einfluss von berauschenden Mitteln, ein durchgeführter Drogenspeicheltest verlief positiv auf Cannabis. Eine Blutprobenentnahme wurde im Krankenhaus Sondershausen durchgeführt und die Weiterfahrt untersagt.
Gegen den Fahrer wurde Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch, Fahren unter Einfluss berauschender Mittel sowie Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz erstattet.
