Meldung aus der Wirtschaftswelt
Pflege: Fristverlängerung beim Entlastungsbetrag
Freitag, 17. Juli 2020, 00:01 Uhr
Die Übertragbarkeit des Pflegeentlastungsbetrages aus dem Vorjahr wurde auf den 30. September 2020 verlängert. Auch Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis können davon profitieren. Dazu diese Meldung der IKK classic..
Darauf macht die IKK classic aufmerksam. Normalerweise können die Entlastungsleistungen eines Jahres, die von Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege nicht in Anspruch genommen werden, nur bis Ende Juni des Folgejahres abgerufen werden. Im Zusammenhang mit Corona-Sonderregelungen wurde die Frist in diesem Jahr einmalig um drei Monate verlängert.
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat ist für Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbständigkeit der Pflegebedürftigen im Alltag vorgesehen. Es können damit beispielsweise Hilfen im Haushalt, zur Unterstützung bei der Organisation des Alltags oder für die Begleitung zum Hausarzt finanziert werden, informiert Maik Purrotat, Pflegeberater der IKK classic im Kyffhäuserkreis. Darüber hinaus können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 den Betrag auch für Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege sowie im Bereich der Selbstversorgung, beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, einsetzen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können den Betrag für die entstandenen Eigenanteile Tages- oder Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege nutzen. Wer unsicher ist, was im Einzelfall im Rahmen des Entlastungsbetrages erstattungsfähig ist, sollte bei seiner Pflegekasse nachfragen.
Von den im Kyffhäuserkreis lebenden rund 5.140 Pflegebedürftigen werden laut amtlicher Pflegestatistik* 4.115 zu Hause gepflegt und können den Entlastungsbetrag nutzen.
Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege als Erstattung gewährt. Es findet keine Verrechnung mit anderen Leistungsansprüchen statt.
Nähere Informationen, auch zu weiteren Corona-Sonderregelungen, erteilt die zuständige Pflegekasse.
* Amtliche Pflegestatistik des Thüringer Landesamtes für Statistik 2017
Maik Purrotat ist Pflegeberater bei der IKK classic und betreut Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Nordthüringen. Foto IKK classic
Wir sind wieder persönlich für Sie da! Unsere Servicecenter öffnen schrittweise. Die aktuellen
Öffnungszeiten und weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.ikk-classic.de/kontakt
IKK classic
Autor: khhDarauf macht die IKK classic aufmerksam. Normalerweise können die Entlastungsleistungen eines Jahres, die von Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege nicht in Anspruch genommen werden, nur bis Ende Juni des Folgejahres abgerufen werden. Im Zusammenhang mit Corona-Sonderregelungen wurde die Frist in diesem Jahr einmalig um drei Monate verlängert.
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat ist für Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbständigkeit der Pflegebedürftigen im Alltag vorgesehen. Es können damit beispielsweise Hilfen im Haushalt, zur Unterstützung bei der Organisation des Alltags oder für die Begleitung zum Hausarzt finanziert werden, informiert Maik Purrotat, Pflegeberater der IKK classic im Kyffhäuserkreis. Darüber hinaus können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 den Betrag auch für Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege sowie im Bereich der Selbstversorgung, beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, einsetzen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können den Betrag für die entstandenen Eigenanteile Tages- oder Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege nutzen. Wer unsicher ist, was im Einzelfall im Rahmen des Entlastungsbetrages erstattungsfähig ist, sollte bei seiner Pflegekasse nachfragen.
Von den im Kyffhäuserkreis lebenden rund 5.140 Pflegebedürftigen werden laut amtlicher Pflegestatistik* 4.115 zu Hause gepflegt und können den Entlastungsbetrag nutzen.
Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege als Erstattung gewährt. Es findet keine Verrechnung mit anderen Leistungsansprüchen statt.
Nähere Informationen, auch zu weiteren Corona-Sonderregelungen, erteilt die zuständige Pflegekasse.
* Amtliche Pflegestatistik des Thüringer Landesamtes für Statistik 2017
Maik Purrotat ist Pflegeberater bei der IKK classic und betreut Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Nordthüringen. Foto IKK classic
Wir sind wieder persönlich für Sie da! Unsere Servicecenter öffnen schrittweise. Die aktuellen
Öffnungszeiten und weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.ikk-classic.de/kontakt
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