Meldungen aus dem Landratsamt
Vereine sollen nicht belastet werden
Mittwoch, 02. September 2020, 19:54 Uhr
Im Kreisausschuss ging es am Nachmittag auch um die neuen Thüringer Verordnungen zum Thema Coroana und deren Umsetzung im Kyffhäuserkreis...
Zu Beginn stellte Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD) die aktuellen Corona-Infektionszahlen vor.
Zum Vortag gab es keine neuen Veränderungen.
Die Landrätin dankte in diesem Zusammenhang über die gute Arbeit im Gesundheitsamt des Kyffhäuserkreises. Zur Unterstützung des zusätzlichen Aufwandes durch die Corona-Krise wurde jetzt ein Sachgebiet Corona innerhalb des Gesundheitsamtes gebildet. Hier werden unter anderem Mitarbeiter aus anderen Bereichen des Landratsamtes notwendige zusätzliche Verwaltungsarbeiten übernehmen. Neben Kontrollen werden besonders die Bearbeitung von Genehmigungen zunehmen. Warum, legte Verwaltungsleiter Dr. Heinz-Ulrich Thiele dar.
- Die aktuelle Verordnung aus dem Thüringer Sozialministerium (gültig bis 30.09.) besagt, dass Veranstaltungen wie Dorffeste, Weinfeste und ähnliches (bisher nicht gestattet) bei entsprechendem Hygienekonzept durchgeführt werden dürfen. Für die Genehmigung der Veranstaltung ist das entsprechende Gesundheitsamt des Landkreises zuständig.
- Beachten müssen Bürger in Thüringen, dass Reiserückkehrer aus "Risikogebieten" neben einem Coronatest, 14 Tage in eine Qurantäne müssen.
- Aus dem Thüringer Kultusministerium (gültig sechs Monate) kam eine weitere Verordnung. Sie betrifft Kitas und Schulen. Hier wurde das Ampel-System eingeführt. Hier hat das Gesundheitsamt des Landkreises die endgültige Entscheidung zu fällen, wie bei Corona-Fällen in solchen Einrichtungen zu verfahren ist. Es wird immer Einzelfallentscheidungen geben, wie in der Einrichtung verfahren werden wird. Flächenmäßige Schließungen soll es nicht geben, wenn es die Infektionslage zulässt.
- In dieser Verodnung ist auch geregelt, dass es Sportveranstaltungen mit Zuschauern geben darf. Voraussetzung ist ein Hygienekonzept, das auch durch das Gesundheitsamt des Landkreises zu bestätigten ist.
Und diese Genehmigungen für die Hygienekonzepte sind der Knackpunkt. Laut Gebührenordnung des Landratsamtes muss zwangsläufig jede Genehmigung mit einer Gebühr in Höhe von 50 Euro belegt werden.
Wir wollen die Vereine des Landkreises nicht noch zusätzlich mit Gebühren belasten, so die Landrätin. Um die Gebührenentlastung vornehmen zu können, bedürfte es einer Änderung der Satzung, die nur mit Zustimmung des Kreistages möglich wäre.
Der §4 der Verordnung lässt aber dem Landkreis eine Möglichkeit offen. Bei "Billigkeitsgründen" (Entlastung der Vereine) kann die Verwaltung in bestimmten Fällen auf die Gebühren verzichten. Dieser Passus soll für alle eingetragenen Vereine (nicht nur Sportvereine) bei der Durchführung von Veranstaltungen abgewendet werden, wie Verwaltungsleiter Dr. Heinz-Ulrich Thiele auf Nachfrage kn nochmals bestätigte. Gerade für Sportvereine im Punktspielbetrieb hätte die Erhebung von Gebühren unzumutbare Belastungen beschert.
Auch wenn die Verwaltung des Verzichtes auf die Gebühren für Vereine hätte von selbst entscheiden können, holte sich die Landrätin die Zustimmung des Kreisausschusses ein. Auch wenn es keine extra Abstimmung gab, zeigte das Kopfnicken die Zustimmung aller anwesenden Kreistagsmitglieder.
In diesem Zusammenhang fragte Jens Cotta (AfD) an, ob das Sachgebiet Corona auch nach Beendigung der Corona-Krise nicht für andere Infektionen erhalten werden sollte.
Landrätin Hochwind-Schneider: Wir müssen in einem halben Jahr diesen Vorschlag überdenken. Das Sachgebiet sei ja jetzt mit Mitarbeiter / in besetzt, die aus anderen Bereichen der Verwaltung abgestellt wurden. Hier müssen später entsprechend der Lage Entscheidungen gefällt werden, so die Landrätin.
Autor: khhZu Beginn stellte Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD) die aktuellen Corona-Infektionszahlen vor.
Zum Vortag gab es keine neuen Veränderungen.
Die Landrätin dankte in diesem Zusammenhang über die gute Arbeit im Gesundheitsamt des Kyffhäuserkreises. Zur Unterstützung des zusätzlichen Aufwandes durch die Corona-Krise wurde jetzt ein Sachgebiet Corona innerhalb des Gesundheitsamtes gebildet. Hier werden unter anderem Mitarbeiter aus anderen Bereichen des Landratsamtes notwendige zusätzliche Verwaltungsarbeiten übernehmen. Neben Kontrollen werden besonders die Bearbeitung von Genehmigungen zunehmen. Warum, legte Verwaltungsleiter Dr. Heinz-Ulrich Thiele dar.
- Die aktuelle Verordnung aus dem Thüringer Sozialministerium (gültig bis 30.09.) besagt, dass Veranstaltungen wie Dorffeste, Weinfeste und ähnliches (bisher nicht gestattet) bei entsprechendem Hygienekonzept durchgeführt werden dürfen. Für die Genehmigung der Veranstaltung ist das entsprechende Gesundheitsamt des Landkreises zuständig.
- Beachten müssen Bürger in Thüringen, dass Reiserückkehrer aus "Risikogebieten" neben einem Coronatest, 14 Tage in eine Qurantäne müssen.
- Aus dem Thüringer Kultusministerium (gültig sechs Monate) kam eine weitere Verordnung. Sie betrifft Kitas und Schulen. Hier wurde das Ampel-System eingeführt. Hier hat das Gesundheitsamt des Landkreises die endgültige Entscheidung zu fällen, wie bei Corona-Fällen in solchen Einrichtungen zu verfahren ist. Es wird immer Einzelfallentscheidungen geben, wie in der Einrichtung verfahren werden wird. Flächenmäßige Schließungen soll es nicht geben, wenn es die Infektionslage zulässt.
- In dieser Verodnung ist auch geregelt, dass es Sportveranstaltungen mit Zuschauern geben darf. Voraussetzung ist ein Hygienekonzept, das auch durch das Gesundheitsamt des Landkreises zu bestätigten ist.
Und diese Genehmigungen für die Hygienekonzepte sind der Knackpunkt. Laut Gebührenordnung des Landratsamtes muss zwangsläufig jede Genehmigung mit einer Gebühr in Höhe von 50 Euro belegt werden.
Wir wollen die Vereine des Landkreises nicht noch zusätzlich mit Gebühren belasten, so die Landrätin. Um die Gebührenentlastung vornehmen zu können, bedürfte es einer Änderung der Satzung, die nur mit Zustimmung des Kreistages möglich wäre.
Der §4 der Verordnung lässt aber dem Landkreis eine Möglichkeit offen. Bei "Billigkeitsgründen" (Entlastung der Vereine) kann die Verwaltung in bestimmten Fällen auf die Gebühren verzichten. Dieser Passus soll für alle eingetragenen Vereine (nicht nur Sportvereine) bei der Durchführung von Veranstaltungen abgewendet werden, wie Verwaltungsleiter Dr. Heinz-Ulrich Thiele auf Nachfrage kn nochmals bestätigte. Gerade für Sportvereine im Punktspielbetrieb hätte die Erhebung von Gebühren unzumutbare Belastungen beschert.
Auch wenn die Verwaltung des Verzichtes auf die Gebühren für Vereine hätte von selbst entscheiden können, holte sich die Landrätin die Zustimmung des Kreisausschusses ein. Auch wenn es keine extra Abstimmung gab, zeigte das Kopfnicken die Zustimmung aller anwesenden Kreistagsmitglieder.
In diesem Zusammenhang fragte Jens Cotta (AfD) an, ob das Sachgebiet Corona auch nach Beendigung der Corona-Krise nicht für andere Infektionen erhalten werden sollte.
Landrätin Hochwind-Schneider: Wir müssen in einem halben Jahr diesen Vorschlag überdenken. Das Sachgebiet sei ja jetzt mit Mitarbeiter / in besetzt, die aus anderen Bereichen der Verwaltung abgestellt wurden. Hier müssen später entsprechend der Lage Entscheidungen gefällt werden, so die Landrätin.
