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Meldungen aus dem Landratsamt

Verbesserung der Breitbandversorgung

Donnerstag, 03. September 2020, 04:07 Uhr
Verbesserung der Breitbandversorgung
Noch sind nicht alle "weißen Flecken" im Kreis beseitigt. In der Stufe zwei des Ausbaus, soll auch das beseitigt werden. Für den Kreistag gab es gestern im Kreisausschuss diese Empfehlungen.


Übernahme der Aufgabe der gemeindlichen Breitbandversorgung gemäß § 87 Abs. 3 ThürKO durch den Kyffhäuserkreis für die Nacherschließung sog. „Weißer Flecken“

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag des Kyffhäuserkreises, zum Zwecke der Umsetzung der Bundesförderrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015, 1. Novelle vom 03.07.2018 in der überarbeiteten Version vom 28.11.2019, die Übernahme der nachfolgenden Aufgaben im Zuge der Breitbandversorgung gemäß § 87 Abs. 3 ThürKO entsprechend den in der Anlage beigefügten gemeindlichen Anträgen zu beschließen. Für gemeindliche Anträge die nachgereicht werden, gilt dies gleichermaßen.

Die Anträge der Kommunen sind Bestandteil des Beschlusses.
Dem Landkreis werden alle notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendungen, der Ausschreibung und Vergabe sowie der Zuwendungsabwicklung (Erstellung des Verwendungsnachweises) mit allen Befugnissen übertragen.

Die Aufgabenübertragung auf den Landkreis endet mit der durch die Bewilligungsbehörde im Rahmen der abschließenden Erfolgskontrolle zum Jahresende nach Abschluss des Förderprogramms festgestellten Konformität der im Rahmen der Antragstellung definierten sowie der durch den Förderbescheid und seine Nebenbestimmungen festgelegten Ziele des geförderten Projekts.


Die Empfehlung erfolgte einstimmig.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD)

Ende letzten Jahres hat der Landkreis ein zweites Markterkundungsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis der Auswertung wurde festgestellt, dass es weitere Adressen gibt, die die Ver-sorgungsbandbreite von 30 Mbit/s aktuell nicht erreichen. Diese unterversorgten Adressen sollen nun erneut in ein Projektgebiet zusammengefasst werden, mit dem Ziel, auch diese „weißen Flecken“ zu schließen.

Um das Ziel, eine flächendeckende Breitbandversorgung von mindestens 30 Mbit/s im Kyffhäuserkreis herzustellen, hat sich der Landkreis entschlossen, gemäß den Anträgen der Städte und Gemeinden im Kyffhäuserkreis, die Aufgabe des weiteren flächendeckenden Breitbandausbaus und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten anstelle der Städte und Gemeinden wahrzunehmen.

Die Kosten für die Umsetzung des Breitbandausbaus sollen durch Zuwendungen des Bundes und des Freistaates Thüringen gedeckt werden. Die aktuell geltende Förderrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015, 1. Novelle vom 03.07.2018, in der überarbeiteten Version vom 28.11.2019, sieht einen Basisfördersatz der zuwendungsfähigen Ausgaben eine Höhe von 50 % vor. Dieser kann bei Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen unter Punkt 6.5 der Breitbandrichtlinie des Bundes bis auf 70 % aufwachsen. Der Freistaat Thüringen kann ebenfalls den Eigenmittelbeitrag des Zuwendungsempfängers (kommunaler Anteil) von 10 % übernehmen, wenn die Voraussetzungen des § 6.6 b aus der Breitbandrichtlinie des Bundes vorliegen. Das ist der Fall, wenn es sich beim Zuwendungsempfänger um eine Gebietskörperschaft mit geringer Wirtschaftskraft handelt oder um eine Gebietskörperschaft, die Anordnungen im Rahmen eines Haushaltssicherungsverfahrens unterliegt.

Eine Gebietskörperschaft mit geringer Wirtschaftskraft liegt vor, wenn der auf Gemeindeebene ermittelte einwohnerbezogene Realsteuervergleich der letzten 5 Jahre eine negative Abweichung von mehr als 70 Punkten von der Standardabweichung des Bundesdurchschnitts (auf Basis der kommunalen Verwaltungsgrenze) aufweist.
Für das aktuelle Breitbandausbauvorhaben hat der Bund mit Zuwendungsbescheid vom 10.10.2018 das Vorliegen dieser Voraussetzungen bejaht und den Fördersatz auf 70 % erhöht. In Folge dessen hat der Freistaat Thüringen mit Zuwendungsbescheid vom 09.10.2018 den kommunalen Eigenanteil in Höhe von 10 % übernommen und trägt insgesamt 30 % der Wirtschaftlichkeitslücke.

Da diese Feststellung keine 2 Jahre zurückliegt und eine wesentliche Veränderung der Wirtschaftskraft der Kommunen des Landkreises nicht eingetreten ist, gehen wir derzeit von den gleichen Förderquoten bei Neubeantragung von Fördermitteln aus. Allerdings obliegt diese Entscheidung letzten Endes den Fördermittelgebern.



Nacherschließung sog. „Weißer Flecken" zur weiteren Breitbandversorgung im Kyffhäuserkreis


Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Vorbereitung und Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zur weiteren Breitbanderschließung im Kyffhäuserkreis zu beschließen, vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Thüringen und vorbehaltlich der Aufgabenübertragung der Aufgabe der gemeindlichen Breitbandversorgung gemäß § 87 Abs. 3 ThürKO auf den Kyffhäuserkreis.


Die Empfehlung erfolgte einstimmig.

Stellungnahme der Kreiskämmerei:
Eine Gesamtkostenschätzung der Nacherschließung ist aktuell nur bedingt möglich.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind zunächst Planungs- und Beratungsleistungen für die weitere Breitbanderschließung im Kyffhäuserkreis in Höhe von ca. 55.000 € zu finanzieren. Diese technische und juristische Begleitung ist notwendig um die notwendigen Fördermittel zu akquirieren bzw. das entsprechende Ausschreibungsverfahren zu realisieren.
Die notwendigen Mittel für die Planungs- und Beraterleistungen können nach jetzigen Hochrechnungen aus Mitteln der laufenden Projektphase Breitbandausbau bereitgestellt werden.
Eine Gesamtfinanzierung der angestrebten Nacherschließung ist nur in Verbindung mit entsprechenden Fördermitteln möglich und bedarf einer separaten Beschlussfassung, sobald hierzu ein positiver Bescheid vorliegt.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD)
Der geförderte Breitbandausbau befindet sich im Kyffhäuserkreis in der Umsetzungsphase und wird Ende 2020 abgeschlossen. Im Ergebnis dieses Ausbaus wird der Kyffhäuserkreis fast flächendeckend mit 30 Mbit/s versorgt sein.

Im Rahmen des Breitbandausbaus wurden jedoch Bereiche ermittelt, die bisher nicht in das Ausbaugebiet aufgenommen wurden und in denen die Versorgungsbandbreite von 30 Mbit/s nicht erreicht wird. Die Ursachen hierfür sind breit gefächert und resultieren im Wesentlichen aus Unschärfen in den Randbereichen der jetzigen Förderbereiche sowie unpräzisen Daten-lagen aus dem Markterkundungsverfahren von 2015. Weiterhin standen Zweckbindefristen aus früheren geförderten kommunalen Ausbaumaßnahmen der Aufnahme in das Projektgebiet bislang entgegen.
Ende letzten Jahres wurde nochmals ein Markterkundungsverfahren durchgeführt, um die unterversorgten Adressen erneut zu bestimmen.

Dazu wurden alle im jetzigen Projektgebiet befindlichen Adressen ausgeblendet und die verbleibenden Bereiche, im Hinblick auf die dort bestehende oder durch Telekommunikationsunternehmen in Aussicht gestellte Versorgungssituation überprüft. Die Auswertung der Meldungen hat ergeben, dass in zahlreichen Städten und Gemeinden noch unterversorgte und damit förderfähige Anschlüsse bestehen. Diese förderfähigen Adressen, die nicht innerhalb des jetzigen Ausbauprojektes versorgt werden können, sollen zusammengefasst und in ein weiteres Förderverfahren aufgenommen wer-den.

Sowohl vom Bund als auch vom Land gibt es hierzu positive Signale. Nach Bewilligung der Fördermittel bedarf es einer Ausschreibung, um ein Telekommunikationsunternehmen zu ermitteln, welches den Ausbau realisiert. Für die Beantragung der Fördermittel und dem Start des Vergabeverfahrens ist die Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (Zuwendungshöhe) mittels einer Wirtschaftlichkeitslückenberechnung zu ermitteln. Diese wird im Vergabeverfahren konkretisiert.
Es ist notwendig, dass die Beschlussfassung des Kreistages schon jetzt erfolgt, damit eine weitere Vorbereitung des Vergabeverfahrens erfolgen und nach Bewilligung der Mittel unmittelbar mit dem Vergabeverfahren begonnen werden kann.


Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
Autor: khh

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