Neues aus Sondershausen
Online-Zugangsgesetz kann jetzt umgesetzt werden
Donnerstag, 03. September 2020, 20:48 Uhr
Im Stadtrat von Sondershausen ging es heute um den Beitritt zum Kommunalen IT-Dienstleister - Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH...
Hintergrund:
Im Online-Zugangsgesetz, dass bis Ende 2022 umgesetzt werden muss, ist festgelegt, dass praktisch fast alle Dienstleistungen der Verwaltung (Anmeldungen, Ummeldungen usw.) von den Bürgerinnen und Bürgern digital über das Internet vorgenommen werden dürfen.
Bereits im Hauptausschuss gab es Für und Wider. Das war heute nicht ganz anders. Klar war die Aussage der Stadtverwaltung, dass die 589 Verfahren nicht allein bearbeitet werden können. Erst ein Verfahren sei erarbeitet und 30 Verfahren angefangen.
Bei drei Enthaltungen stimmte der Stadtrat diesen beiden Beschlüssen zu:
1. Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen und zu ermächtigen, allen notwendigen Beschlüssen, Verträgen und Rechtshandlungen zum Beitritt der Stadt Sondershausen zu dem Thüringer Kommunalen IT-Dienstleister - Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH (KIV) - zuzustimmen.
Der Bürgermeister wird in diesem Zusammenhang ebenfalls beauftragt und ermächtigt, alle im Rahmen des Beitrittsverfahrens erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Dies gilt auch für die Einholung von rechtsaufsichtlichen Genehmigungen sowie die notarielle Abwicklung der Beteiligung.
2. Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, dem Gesellschaftsvertrag der KlV (Anlage 2) sowie der Gesellschaftervereinbarung der KlV (Anlage 3) einschließlich ggf. notwendiger redaktioneller Änderungen aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen zuzustimmen.
Aus der Begründung
Beschlossen wurde auch die Protokollnotiz. auf Vorschlag von Stadtrat Tobias Schneegans (VS), die Zusammenarbeit vorerst nur auf die Bearbeitung der Verfahren zum Online-Zugangsgesetz zu begrenzen.
Autor: khhHintergrund:
Im Online-Zugangsgesetz, dass bis Ende 2022 umgesetzt werden muss, ist festgelegt, dass praktisch fast alle Dienstleistungen der Verwaltung (Anmeldungen, Ummeldungen usw.) von den Bürgerinnen und Bürgern digital über das Internet vorgenommen werden dürfen.
Bereits im Hauptausschuss gab es Für und Wider. Das war heute nicht ganz anders. Klar war die Aussage der Stadtverwaltung, dass die 589 Verfahren nicht allein bearbeitet werden können. Erst ein Verfahren sei erarbeitet und 30 Verfahren angefangen.
Bei drei Enthaltungen stimmte der Stadtrat diesen beiden Beschlüssen zu:
1. Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen und zu ermächtigen, allen notwendigen Beschlüssen, Verträgen und Rechtshandlungen zum Beitritt der Stadt Sondershausen zu dem Thüringer Kommunalen IT-Dienstleister - Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH (KIV) - zuzustimmen.
Der Bürgermeister wird in diesem Zusammenhang ebenfalls beauftragt und ermächtigt, alle im Rahmen des Beitrittsverfahrens erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Dies gilt auch für die Einholung von rechtsaufsichtlichen Genehmigungen sowie die notarielle Abwicklung der Beteiligung.
2. Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, dem Gesellschaftsvertrag der KlV (Anlage 2) sowie der Gesellschaftervereinbarung der KlV (Anlage 3) einschließlich ggf. notwendiger redaktioneller Änderungen aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen zuzustimmen.
Aus der Begründung
Beschlossen wurde auch die Protokollnotiz. auf Vorschlag von Stadtrat Tobias Schneegans (VS), die Zusammenarbeit vorerst nur auf die Bearbeitung der Verfahren zum Online-Zugangsgesetz zu begrenzen.
Downloads:
- Begründung Beschlussvorlage (276 kByte)
