kyffhaeuser-nachrichten.de
Werbung

Strom- und Gaswechslern drohen Ablehnungen

Mittwoch, 09. September 2020, 13:32 Uhr
Wechselfreudige Gas- und Stromkunden konnten in den vergangenen Jahren von Boni und attraktiven Prämien profitierten. Damit könnte aufgrund von individuellen Datenbanken bald Schluss sein. Wie Recherchen von Süddeutscher Zeitung (SZ) und NDR ergaben, ist es denkbar, dass häufige Anbieterwechsel künftig eine Ablehnung zur Folge haben. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale blickt mit Sorgenfalten auf diese Entwicklung…


Ob Sofortbonus oder Neukundenboni – Strom- und Gaskunden, die zu einem anderen Energieversorger wechseln, können bei entsprechenden Angeboten viel Geld sparen. Insbesondere für diejenigen, die regelmäßig einen Anbieterwechsel durchführen, ergeben sich lohnenswerte Konditionen. Wie eine Liste von Strom Prämien eines Energieportals verdeutlicht, ist das Angebot an potenziellen Sachprämien ebenfalls verlockend. Modernste Mobilgeräte und energieeffiziente Haushaltsgeräte gehören gleichermaßen zu den Lockangeboten der Energieversorger wie E-Scooter, Grills und Fahrräder.

Die Nachricht über die mögliche Identifizierung von sogenannten „Bonushoppern“ dürfte deshalb viele aktive Energiekunden schockiert haben. Nachdem der Energiemarkt liberalisiert und Verbrauchern der Wechsel von Anbietern erleichtert wurde, könnten in Zukunft individuell erstellte Datenbanken diese Flexibilität zunichte machen. Die Schufa und die Münchner Wirtschaftsauskunftei CRIF Bürgel sollen Datenbanken entwickelt haben, worin branchenweite Vertragsdaten der Kunden gespeichert sind. Die Schufa soll die Datenbank „Schufa-E-Pool“ entwickelt haben, welche wichtige Informationen über bestehende Energiekonten und Laufzeiten liefert. Sie enthält damit Hinweise darauf, wie wechselfreudig Kunden sind und wie viel Energie sie verbrauchen. In einem Werbeflyer soll die Datenbank für den Entscheidungsprozess im Neukundengeschäft beworben worden sein. „Verbraucher- und Datenschützer fürchten, dass damit Energieversorger wechselfreudige Verbraucher identifizieren und in der Folge ablehnen könnten“, erklärt die Tagesschau online am Morgen des 8. Septembers 2020 zum Thema Mit der Schufa gegen „Bonushopper“. Datenschutzbehörden wollen sich hinsichtlich dieser Thematik Anfang November abstimmen und klären, ob solche Datenbanken zulässig sind.

Erst beworben, dann als Versehen gehandelt
Der Pool der Wirtschaftsauskunftei CRIF Bürgel soll ähnlich wie bei der Schufa aufgebaut sein. Details gab das Unternehmen nicht heraus. Beide Auskunfteien erklären, dass geltendes Recht eingehalten wird. Die Schufa hat laut Recherchen bis Mitte August 2020 mit dem Schufa-E-Pool geworben. Erst Anfragen durch SZ und NDR führten dazu, dass die Auskunftei die Internetpräsenz entfernte. Die Präsentation des Schufa-E-Pools in der Unternehmensbroschüre soll laut eigenen Angaben der Schufa ein Versehen gewesen sein. Erklärungsversuche, die Datenbank zu rechtfertigen, prallen an Verbraucherschützern ab, da bereits die Laufzeitangabe in einer solchen Erhebung genügen würde, um wechselfreudige Kundschaft zu identifizieren. Kundendaten durften bislang ausschließlich dann branchenweit ausgetauscht werden, wenn sie beispielsweise ihre Rechnungen nicht zahlen konnten.

Wie die Tagesschau berichtet, fürchten Verbraucherschützer nicht nur, dass Kunden in Zukunft systematisch abgelehnt werden könnten, sondern auch, dass Energielieferanten „attraktive Konditionen vorenthalten“. Kunden, die ständig ihren Anbieter wechseln, seien bei den Strom- und Gasversorgern als „Bonushopper“ regelrecht verschrien. Wie die Redaktion erklärt, gibt es Hinweise darauf, dass bei manchen Anbietern bereits jetzt jeder fünfte Neukunde ablehnt wird. Eine Begründung erhalten viele Energiekunden nicht.

Tipp: Werden Kunden von einem Energieversorger abgelehnt, sollten sie sich den Grund für die Ablehnung schriftlich bestätigen lassen. Wird dann auf das wechselfreudige Kundenverhalten verwiesen, können sich Verbraucher an die zuständige Datenschutzbehörde wenden und den Fall melden.

Drängt die Wettbewerbssituation zum Datenaustausch?
Eine Erklärung für den möglichen Datenaustausch ist schnell gefunden – es geht um Geld. Denn an Energiekunden, die bereits zur Mindestvertragslaufzeit kündigen, verdienen die Energieversorger nicht genug. Entsprechende Datenbanken würden es erleichtern Kundschaft individuell auszuwählen. Ob sich Unternehmen damit vor dem zunehmenden Wettbewerbsdruck schützen möchten, um einer Insolvenz vorzubeugen, oder ob es lediglich um die Gewinnmaximierung geht, ist fraglich.

Für Kunden würde ein solches Szenario jedenfalls massive Einschränkungen mit sich bringen. Sie könnten ihre Energieversorger nicht mehr frei wählen. Stattdessen könne der Zwang entstehen, teure Tarife wählen zu müssen. Umfragen unter Strom- und Gasversorgern durch SZ und NDR ergaben, dass einige Unternehmen offen für einen Datenaustausch seien, vorausgesetzt die datenschutzrechtlichen Vorschriften werden eingehalten. Andere Versorger lehnten eine solche Vorgehensweise ab. Ein einheitliches Bild ergab die Befragung nicht. Vattenfall zählt zu den Energieversorgern, die sich im Austausch mit den Auskunfteien befinden. Einige Unternehmen, darunter Stromio und Fuxx ließen die Medienanfragen unbeantwortet.

Hierbei handelt es sich um einen gesponserten Beitrag
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2024 kyffhaeuser-nachrichten.de