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Neues aus Sondershausen

Schlechtes Vorbild für die Bürger

Freitag, 18. September 2020, 09:54 Uhr
Kopfschütteln und Kritik gab es gestern im Hauptausschuss der Stadt Sondershausen. Was die Stadträte erregte, erfahren Sie hier...

Es ging um gleich um vier Empfehlungen, die der Hauptausschuss befürworten sollten.

Befürwortung der Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt 2016 der Stadt Sondershausen

Der Hauptausschuss empfahl einstimmig dem Stadtrat der Stadt Sondershausen die Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt 2016.

Aus der Begründung

Der Stadtrat stellt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung die Jahresrechnung 2016 fest und beschließt nach Durchführung der örtlichen Prüfung und vorliegendem Rechnungs prüfungsbericht, vom 28. April 2020, die Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt 2016 der Stadt Sondershausen.

Im vorliegenden Rechnungsprüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Kyffhäuserkreis, vom 28. April 2020, wird die Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt 2016 der Stadt Sondershausen durch die örtliche Rechnungsprüfung empfohlen.


Gleichartige Beschlüsse gab es für die Jahre 2017, 2018 und 2019.

Die Kritik der Stadträte war heftig (Hartmut Thiele (CDU) Gerhard Axt (SPD / NUBI) und Tobias Schneegans (VS)).
Schneegans forderte den Bürgermeister Steffen Grimm (pl) auf, dem Rechnungsprüfungsamt das Mißfallen auszusprechen.

Die Kritik der Stadträte ist verständlich. Wie soll so ein Prüfbericht helfen, wenn für die Prüfung des Jahres 2016 der Bericht erst am 28. April 2020 der Stadt übergeben wird. Teils sind nicht mal mehr die damaligen Stadträte im jetzigen Stadtrat und der für 2016 verantwortliche Bürgermeister genießt schon seit Jahren seinen Ruhestand.

Und beim Durchlesen der dicken Wälzer stellte Hartmut Thiele fest, bis auf einige Zahlen wurde fast der gleiche Text in allen vier Prüfberichten verwendet.

Der Prüfbericht für das Jahr 2017 lag erst am 12. Mai 2020 vor, der für 2018 am 15. Juni und der für 2019 am 22. Juli 2020.

Auszug aus der Wikipedia

Die Rechnungsprüfungsämter sollen bei den geprüften Stellen die Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit des Haushaltsvollzuges feststellen. Ferner soll unwirtschaftliches Verwaltungshandeln, Korruption oder nicht haushaltsordnungskonformes Finanzgebaren aufgedeckt werden. Die Pflichtaufgaben sind gesetzlich geregelt (z. B. in den Gemeindeordnungen der Länder). Weitere Aufgaben können Bestandteil von örtlichen Rechnungsprüfungsordnungen der Gemeinden und Landkreise sein.

Kommunale Rechnungsprüfungsämter sind in den Verwaltungen der Landkreise oder Gemeinden enthalten.


Hier zeigt sich wohl die Politik als schlechtes Vorbild für die Bürgerinnen und Bürger.
Autor: khh

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