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Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit wird kommen

Mittwoch, 23. September 2020, 21:40 Uhr
Kreistagsmitglieder werden nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) überprüft werden, so heute der Beschluss im Kreistag des Kyffhäuserkreises...

Der Antrag der AfD-Fraktion, Überprüfung der Kreistagsmitglieder und Beigeordneten nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG), wurde in seinem wesentlichen Kern vom Kreistag bestätigt, nur im "wie" gab es Abweichungen.

Hier der ursprüngliche Beschlussentwurf der AfD-Fraktion:
Ursprünglicher Antrag der AfD

Holm Suffa Fraktionsvorsitzender AfD, hatte diesen Beschlussentwurf in seiner Rede umfangreich begründet. Er verwies auf die Umfangreiche Bespitzelung der DDR-Bevölkerung durch die Staatssicherheit der DDR und den daraus folgenden Repressalien gegen die Bevölkerung. Er rechnete mit der Politik des SED-Regimes ab und erinnerte daran, dass viele Mitglieder der SED sich in der Partei Die Linke wiederfinden.

Kernpunkt des ursprünglichen Beschlussentwurfs war war die Durchführung der Überprüfung der Kreistagsmitglieder und der Beigeordneten auf der Grundlage des Stasi-Unterlagen-Gesetz über ihre mögliche Stasi-Tätigkeit.
Die Überprüfung sollte durch einen Ehrenausschuss aus Mitgliedern der Kreistagsfraktionen und einer Vertrausensperson erfolgen (Bedingung kein Kreistagsmitglied und nicht Mitarbeiter der Kreisverwaltung.

Holm Suffa betonte, dem Kreistag obliegt die Möglichkeit, eine gesetzliche Überprüfung gemäß § 20 Abs. 3 StUG zu veranlassen. Diese Möglichkeit zur Überprüfung wurde am 26. September 2019 vom Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2030 verlängert und beschlossen.


In der Diskussion macht Wolfgang Koenen klar, er erde dagegen stimmen und lehnte eine Untersuchung seiner Person klar ab.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Knut Hoffmann, brachte zum Ausdruck, er teile viele von Holm Suffa geäußerten Vorwürfe, sagte aber auch, für die eigentliche Untersuchung bedarf es kein neues Gremium, wie den Ehrenausschuss. So etwas können auch der Kreisausschuss leisten und die Untersuchung in einer nichtöffentlichen Sitzung durchführen.

Hoffmann stellte einen Änderungsantrag, die Einsetzung eines Ehrenausschusses zu streichen und durch den Kreisausschuss zu ersetzen.
Der Kreistag folgte diesem Änderungsantrag mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen und vier Enthaltungen.

In Kurzform der neue Beschlussentwurf:

Die Mitglieder des Kreistages des Kyffhäuserkreises – im Folgenden nur noch Kreistagsmitglieder genannt – und deren Beigeordnete, soweit sie nicht Mitglied des Kreistages sind, die vor dem Jahr 1972 geboren wurden, werden auf Grundlage des StUG auf eine mögliche frühere hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Republik (DDR) durch den Kreisausschuss überprüft.

Der Beschlussentwurf erhielt 18 Ja-Stimmen, bei 6 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen.

Bis wann die Überprüfung stattfinden wird, ist im Beschlussentwurf nicht direkt etwas enthalten.
Autor: khh

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