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Rechtsform für Gelände am Kyffhäuser

Donnerstag, 24. September 2020, 09:32 Uhr
Thema gestern im Kreistag war ein Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung der Gründung einer bürgerlich-rechtlichen Stiftung am Kyffhäuser...


Der Kreistag beschloss, bei einer Enthaltung, die Kreisverwaltung mit der Vorbereitung der Gründung einer bürgerlich-rechtlichen Stiftung am Kyffhäuser zu beauftragen und alle hierfür erforderlichen Maßnahmen vorzubereiten und dem Kreistag im Entwurf vorzulegen. Der Kreisausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt, Tourismus und Infrastruktur sowie der Kreistag sind regelmäßig und qualifiziert über den jeweils aktuellen Bearbeitungsstand und die kommenden Teilschritte zu informieren.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD)

Die Weiterentwicklung der Kyffhäuser-Burganlagen mit Kaiser-Wilhelm-Denkmal sowie deren Umfeld gehört zu den zentralen Aufgaben, die sich der Kyffhäuserkreis für die kommen-den Jahre gestellt hat. Hierzu wurde ein Gesamtkonzept entwickelt, welches in einem mehr-stufigen Bürgerbeteiligungsverfahren evaluiert wurde. Am 16. Mai 2019 hat der Kreisausschuss hierzu einen Grundsatzbeschluss gefasst, dem weitere Beschlüsse und Maßnahme zur schrittweisen Umsetzung des Gesamtkonzeptes folgten.

Unter Punkt 7 des Grundsatzbeschlusses ist die Kreisverwaltung zur Erarbeitung eines nachhaltigen Betreiberkonzeptes und zur Betrachtung der künftigen Rechtsform am Denkmal aufgefordert. Diese Entscheidung gründet sich auch auf der Zielstellung, die Grundstücke am Denkmal zusammenzuführen und damit eine wichtige Voraussetzung für die geplanten Investitionen zu schaffen
.
Am 28. April 2020 wurde schließlich ein Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung und Gründung einer geeigneten Rechtsform für die langfristige Betreibung des Kyffhäuserareals zu finden sowie einen Rechtsformvergleich durch eine geeignete Kanzlei vornehmen zu lassen, um die Basis für die investive und konzeptionelle Weiterentwicklung der Kyffhäuser-Burganlagen mit Kaiser-Wilhelm-Denkmal zu schaffen.

Die Kreisverwaltung hat zur Umsetzung des Beschlusses zahlreiche Gespräche und Konsul-ationen mit der Gemeinde Kyffhäuserland, vergleichbaren Einrichtungen in Thüringen und Deutschland, Fachanwaltskanzleien, Steuerberatern sowie mit den zuständigen Mitarbeitern im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales gehabt. Unter Berücksichtigung des vorliegenden Rechtsformvergleiches schlägt die Kreisverwaltung die Gründung einer bürgerlich-rechtlichen Stiftung am Kyffhäuser vor und empfiehlt dem Kreistag, die hierfür erforderlichen Dokumente erarbeiten zu lassen.


Aus der Diskussion:

Stefan Schard (CDU) forderte die Kreisverwaltung auf, bei der Umsetzung klar regeln, wie die Betreibung des Kyffhäuserareals erfolgen soll

Joachim Kreyer (CDU): Eine Stiftung ist schwer wieder aufzulösen. Was sagt die Stiftungsaufsicht, wenn es zu einer Rücküberweisung der Flächen kommen soll.
Antwort Hochwind-Schneider: Das Ganze soll in Form eines Erbbaupachtvertrages geregelt werden.

Die Fragen von Wolfgang Koenen (Die Linke) und Holm Suffa (AfD) gingen in die gleiche Richtung, wer sollen die Stifter sein
Antwort Hochwind-Schneider: Bisher steht nur der Landkreis fest. Die anderen Stifter müssen noch gefunden und bestimmt werden.

Knut Hoffmann (CDU): Er informierte als Kreistagsmitglied und Bürgermeister der Gemeinde Kyffhäuserland. Im Gemeinderat wurde das Thema ausgiebig diskutiert. Es gab Konsens, dass so eine Stiftung die richtig Rechtsform sei.

Mario Merten (Freie Wähler): Auch die Barbarossahöhle soll durch die Gemeinde Rottleben in Form einer Stiftung geführt werden.

Abschließend sagte Landrätin Hochwind-Schneider, bei diesem Beschluss geht es erst um die Vorarbeiten. Zum eigentlichen Stiftungsbeschluss wird der Kreistag gesondert entscheiden. Sie informierte mit Genugtuung, dass das Kyffhäuserdenkmal im Juli mit 27.000 Besuchern sehr stark besucht war.
Autor: khh

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