Neues aus Sondershausen
Förderung des Mehrgenerationenhauses in Sondershausen
Donnerstag, 01. Oktober 2020, 20:50 Uhr
Im Stadtrat Sondershausen ging es um einen Beschluss zur Förderung des Mehrgenerationenhauses in Sondershausen...
Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss einstimmig, das Mehrgenerationenhaus in Sondershausen, im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2028, unter Haushaltsvorbehalt, zu fördern. Die Stadt Sondershausen stellt für den geplanten Zeitraum einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000 € zur Verfügung.
Aus der Begründung der Stadtverwaltung:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander vom 01.01.2021 bis 31.12.2028 Mehrgenerationenhäuser im Wege einer Festbetragsfinanzierung, mit grundsätzlich bis zu 40.000,00 € jährlich. Eine Voraussetzung für die Förderung eines Mehrgenerationenhauses im Bundesprogramm ist die Vorlage eines Stadtratsbeschlusses, in der das Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses liegt bzw. die das Mehrgenerationenhaus kofinanziert.
Das Mehrgenerationenhaus Sondershausen befindet sich
seit Dezember 2006 in Trägerschaft der Frauen- und Familienbegegnungsstätte Düne e. V. Der Verein wird auch weiterhin in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger sowie in die kommunalen Planungen bzw.
Aktivitäten zur Gestaltung des demographischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung in der Stadt Sondershausen eingebunden.
Der städtische Zuschuss setzt sich aus Barmitteln (6.000 €) und unbaren Mitteln (4.000 € - Raummiete Cruciskirche) zusammen und wird im jährlichen Haushaltsplan der Stadt Sondershausen bis 31.12.2028
berücksichtigt.
Stadtrat Manfred Kucksch (SPD) machte klar, das Mehrgenerationenhaus sei eine wichtige und nicht wegzudenkende Einrichtung in der Stadt Sondershausen.
Tobias Schneegans (VS) bezeichnete die Laufzeit als richtig, weil die Förderung durch den Freistaat ebenfalls bis 2028 läuft.
Gerhard Axt (Nubi) hatte bezweifelt, dass so eine Festlegung über so einen langen Zeitraum nicht ratsam sei.
Autor: khhDer Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss einstimmig, das Mehrgenerationenhaus in Sondershausen, im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2028, unter Haushaltsvorbehalt, zu fördern. Die Stadt Sondershausen stellt für den geplanten Zeitraum einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000 € zur Verfügung.
Aus der Begründung der Stadtverwaltung:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander vom 01.01.2021 bis 31.12.2028 Mehrgenerationenhäuser im Wege einer Festbetragsfinanzierung, mit grundsätzlich bis zu 40.000,00 € jährlich. Eine Voraussetzung für die Förderung eines Mehrgenerationenhauses im Bundesprogramm ist die Vorlage eines Stadtratsbeschlusses, in der das Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses liegt bzw. die das Mehrgenerationenhaus kofinanziert.
Das Mehrgenerationenhaus Sondershausen befindet sich
seit Dezember 2006 in Trägerschaft der Frauen- und Familienbegegnungsstätte Düne e. V. Der Verein wird auch weiterhin in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger sowie in die kommunalen Planungen bzw.
Aktivitäten zur Gestaltung des demographischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung in der Stadt Sondershausen eingebunden.
Der städtische Zuschuss setzt sich aus Barmitteln (6.000 €) und unbaren Mitteln (4.000 € - Raummiete Cruciskirche) zusammen und wird im jährlichen Haushaltsplan der Stadt Sondershausen bis 31.12.2028
berücksichtigt.
Stadtrat Manfred Kucksch (SPD) machte klar, das Mehrgenerationenhaus sei eine wichtige und nicht wegzudenkende Einrichtung in der Stadt Sondershausen.
Tobias Schneegans (VS) bezeichnete die Laufzeit als richtig, weil die Förderung durch den Freistaat ebenfalls bis 2028 läuft.
Gerhard Axt (Nubi) hatte bezweifelt, dass so eine Festlegung über so einen langen Zeitraum nicht ratsam sei.
