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Sofortausstattungsprogramm Digitale Endgeräte

Freitag, 02. Oktober 2020, 02:08 Uhr
Um eine außerplanmäßige Einnahme und Ausgabe gem. des Zuwendungsbescheides des Freistaates Thüringen zum Sofortausstattungsprogramm Digitale Endgeräte (Digitalpakt 2021-2024) gab es im Kreisausschuss gestern diesen Beschluss…


Der Kreisausschuss beschloss einstimmig eine außerplanmäßige Einnahme und Ausgabe in Höhe von 559.810,49 Euro entsprechend des Zuwendungsbescheides des Freistaates Thüringen vom 21.9.2020.

Stellungnahme der Kreiskämmerei:

Der o.g. Zuwendungsbescheid liegt der Verwaltung vor. Es handelt sich für den Landkreis um eine außerplanmäßige Zuweisung vom Freistaat. Zum Zeitpunkt der Planerstellung bzw. der Beschlussfassung des Haushaltes 2020 war dies der Verwaltung nicht bekannt. Der Landkreis muss für diese Maßnahme keinerlei Eigenmittel aufbringen. Die Beschaffung der Technik soll im IV. Quartal 2020 ausgeschrieben werden, um sie schnellstmöglich für die Schulen bereit zu stellen. Die Mittel sind somit in den genannten Haushaltsstellen außer-planmäßig in Einnahme und Ausgabe 2020 zu veranschlagen.



Aus der Stellungnahme von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD)

Die Förderrichtlinie zur Umsetzung der
Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt vom 2. Juli 2020 wurde am 13.08.20 beschlossen. Mit Antrag vom 14.09.20 hat der Kyffhäuserkreis die, gemäß Berechnungsgrundlage der Richtlinie, festgesetzten Summe beim TMBJS beantragt.

Die 500 Millionen Euro des Zusatzprogramms zum Digitalpakt werden auf die Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt. Das Land leistet dazu einen Eigenanteil von zehn Prozent. Für Thüringen stehen damit rund 14 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Zuwendung ist zweckgebunden für die Beschaffung schuleigener mobiler Endgeräte
(Laptops, Notebooks, Tablets) einschließlich
gerätespezifischen Zubehörs einzusetzen. Diese Geräte sind, soweit es hierzu einen besonderen Bedarf aus Sicht der Schulen zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte gibt, die das Erreichen der Unterrichtsziele gefährden würden, den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung zu stellen.

Die im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesmittel bieten die Chance, die Ziele der „Digitalstrategie Thüringer Schule - DiTS“ mittelfristig zu erreichen. Die von der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ abgeleiteten Maßnahmen der „Digitalstrategie Thüringer Schule - DiTS“ haben zum Ziel, dass bis zum' Ende des DigtalPakts Schule 2019 bis 2024 die schulische Infrastruktur an den Thüringer Schulen so ausgebaut ist, dass ein durch digitale Medien und Technologien unterstütztes Lernen für jeden Schüler und jede Schülerin überall in jeder Schule möglich ist, die notwendigen Lehrplangrundlagen für den Erwerb von Kompetenzen in der digitalen Welt und für das Lernen in digitalen Umgebungen erarbeitet sind, die Lehrkräfte so fortgebildet sind, dass sie Lehr- und Lernformen, die den Einsatz digitaler Medien einschließen, für alle Schülerinnen und Schüler gewinnbringend anwenden können und das Thüringer Schulportal zur landesweiten digitalen Bildungsplattform einschließlich eines für alle Schulen zugänglichen Lernmanagementsystems ausgebaut ist.


Wesentliche Diskussionen gab es nicht
Autor: khh

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