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Landespolitiker äußern sich

Schard für Mindestabstand zu Windrädern

Sonntag, 04. Oktober 2020, 21:04 Uhr
„Lasten der Energiewende nicht auf dem Rücken der Menschen im Kyffhäuserkreis abladen“

„1000 Meter sind das Minimum“ – mit einem Gesetzesentwurf seiner Fraktion will der örtliche CDU-Landtagsabgeordnete Stefan Schard die Thüringer Bauordnung so ändern, dass darin ein entsprechender Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung im Kyffhäuserkreis festgeschrieben wird. Das in der Landtagssitzung am vergangenen Donnerstag in die Ausschüsse überwiesene Gesetz geht damit an das Maximum dessen, was der Bund seit kurzem im Rahmen einer Länderöffnungsklausel ermöglicht. „Der Schutz der Anwohner im Kyffhäuserreis vor Immissionen muss im Mittelpunkt stehen. Wir sind überzeugt: Das Vorrücken in den Nahbereich zur Wohnbebauung schadet der Akzeptanz der Windkraft, wie man an vielen Beispielen und Bürgerinitiativen sehen kann“, erklärte Schard.

Der CDU-Abgeordnete wies darauf hin, dass die Möglichkeit der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen, individuell Mindestabstände auch von mehr als 1000 Metern festzulegen, ausdrücklich erhalten bleibt. „Diese zusätzlichen Vorsorgeabstände können und sollen im Regionalplan für Nordthüringen auch weiterhin festgeschrieben werden“, machte Schard deutlich. „Der Umgang mit der Windenergie ist eine Zukunftsfrage für den Kyffhäuserkreis. Wir verfolgen deshalb ein Gesamtkonzept mit Initiativen zu Mindestabständen zur Wohnbebauung, dem Verbot von Windrädern im Wald und Repowering überall dort, wo es sinnvoll ist“, so Schard.
Autor: khh

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