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Verfassungsgericht untersagt geplante Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission

Gerichtliche Klatsche für Thüringer Landtag

Mittwoch, 14. Oktober 2020, 16:09 Uhr
Der Versuch des Thüringer Landtages, die Parlamentarische Kontrollkommission gesetzeskonform zu besetzen, ist Anfang Oktober zum fünften Male gescheitert. Jetzt wollte die Regierung die Kommission ohne AfD-Abgeordnete konstituieren, was ihr das Verfassungsgericht aber verbot…

Ein entsprechender Beschluss ist dem Thüringer Landtag heute zugegangen. Thüringens Landtagspräsidentin Birgit Keller zeigte sich enttäuscht und will nun die ausführliche Begründung der Gerichtsentscheidung abwarten. „Wir haben den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs zu respektieren“, kommentierte sie.

Die Parlamentarische Kontrollkommission (ParlKK) besteht von Gesetzes wegen aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Fraktionen vom Landtag gewählt werden. Bisher hat der Thüringer Landtag nur drei Kandidaten gewählt. Denn die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion erhielten jeweils keine Mehrheit im Plenum. Laut Geschäftsordnung stehen der Partei in der Kontrollkommission zwei und in der G-10-Kommission ein Sitz zu. Allerdings müssen die Bewerber vom Landtag gewählt werden.

Landtagspräsidentin Keller hat bereits wiederholt die Fraktionen zu einer Verständigung aufgerufen, um die zwei noch vakanten Sitze der Kommission zu besetzen. Doch auch Anfang Oktober scheiterten die AfD-Kandidaten für die Geheimdienstkommissionen. Sowohl für die Parlamentarische Kontrollkommission als auch für die sogenannte G-10-Kommission wurden zuerst die Abgeordneten Torsten Czuppon, Nadine Hoffmann sowie Ringo Mühlmann abgelehnt und auch der zweite Wahlvorschlag mit den Abgeordnten Jörg Hemke, Uwe Thrum sowie Tosca Kniese fand keine Mehrheit bei den Landtagsmitgliedern.

Birgit Keller beteuerte im Namen des Landtags, weiterhin das Interesse an einer zügigen Konstituierung einer demokratisch legitimierten Parlamentarischen Kontrollkommission in ihrer vollen Stärke zu haben. Die Aufgaben der ParlKK werden bisher weiterhin von Mitgliedern wahrgenommen, die noch vom 6. Landtag gewählt wurden. Eine Festschreibung dieses Staus quo will das Verfassungsgericht aber nicht mittragen und untersagte deshalb die Konstituierung mit nur drei Mitgliedern.

„Wir werden – wie wiederholt erklärt – auch zukünftig ermöglichen, dass im Rahmen der schon abgestimmten parlamentarischen Verfahren Wahlgänge mit dem Ziel der Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission durchgeführt werden können. Die Fraktion der AfD ist wie auch in den vergangenen Plenarsitzungen aufgefordert, geeignete Kandidaten zur Wahl zu stellen“, sagte die Landtagspräsidentin.

Dabei dürften der AfD-Fraktion langsam die Kandidaten ausgehen. Ihr Fraktionsvorsitzender Björn Höcke bezeichnet die wiederkehrende Ablehnung seiner Parteimitglieder als "handfesten Skandal". Bei der Verhinderung der AfD-Kandidaten wird die rot-rot-grüne Minderheitsregierung ganz offensichtlich von Parlamentariern aus FDP und/oder CDU unterstützt.

Beide zu besetzenden Gremien dienen der Kontrolle des Thüringer Verfassungsschutzes, der somit weiter ohne parlamentarische Aufsicht des seit einem Jahr amtierenden Landtages bleibt.
Autor: red

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