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Kommunalpolitiker äußern sich

Stadtpunkt der NUBI zu Bebraer Teichen

Donnerstag, 15. Oktober 2020, 17:30 Uhr
Im Vorfeld zu Top 4. der nichtöffentlichen Stadtratssitzung am 15. Oktober 2020 - Beschluss über die Vergabe der "Bebraer Teiche“ -, erhielt kn diese Stellungnahme von Gerhard Axt, Mitglied des Stadtrates seit 2004 und Vorsitzender der NUBI Sondershausen, mit der man in die Sitzung gehen will…

Stellungnahme:

1. Allgemeines
Es ist eine Schande für die Stadtverwaltung, dass es mit unserem Naturbad "Bebraer Teiche" soweit gekommen ist. Man wusste doch, dass zwei Betreiber aufgaben, weil der Betriebskostenzugführungszuschuss von jährlich 32 TE nicht ausreichte, um das Bad wirtschaftlich zu betreiben, geschweige denn weiter zu entwickeln mit einem Wohnmobil- und Campingplatz. Die Kosten, die der Stadtverwaltung nun entstanden sind, hätten eingespart werden können.

Die Bürger draußen vor der Tür verstehen nicht, warum Sie, Herr Bürgermeister, für einen Verkauf sind. Sie fragen: Soll so ein Problem gelöst werden oder Geld in die Stadtkasse kommen? Die Stadt entzieht sich immer mehr aus der Daseinspflicht gegenüber ihren Bürgern. Sie hätte zudem Einnahmeverluste sowie keine Mitwirkungsrechte und -pflichten bei der Gestaltung des Naturbades. Die NUBI sieht das Naturbad als gemeinnütziges Objekt und ein Stück Heimat an.

Einzelheiten hatten wir bereits am 28.11.2019 (2 Vorschläge) und am 31.08.2020 mitgeteilt.

2. Verbale Bewertung der Konzepte

2.1. Jeder Bieter hat Stärken und Schwächen. Kein Konzept überzeugt im Ganzen. Für die NUBI kommt nur ein Erbbaupacht-recht und ein beaufsichtigtes Bad in Frage!

2.2. Fam. Jahn
Stärken: langjährige Erfahrung mit dem Naturbad und dem Possen. Sie ist ortsansässig, zuverlässig und wirtschaftlich potent. Der Naturschutz wird gut berücksichtigt.
Schwächen: Der Verzicht auf eine dauerhafte öffentliche Badeanstalt mit Badeaufsicht entspricht nicht der Ausschreibung der Stadtverwaltung: Die Bedingungen werden von der Stadt, nicht vom Bewerber festgelegt. Deshalb hätte von Anfang an die Bewerbung ausgeschlossen werden müssen. Fam. Jahn schließt ein Erbbaurecht aus. Sie hat doch mit dem Erbbaurecht für den Possen ein gutes Geschäft gemacht!
Jahns wären konkurrenzlos.

2.3. Herr Schielke
Stärken: weitreichendes Konzept, große Investitionen sowie Badebetrieb mit Aufsicht zugesagt. Ein Erbbaurecht wäre möglich.
Schwächen: wenig Erfahrungen mit der Gastronomie und dem Betrieb von Ferieneinrichtungen. Die Nutzungsdichte ist gegen den Naturschutz. Es besteht die Gefahr von irreversiblen Einwirkungen auf die Natur und Gewässer durch eine überdimensionale Bautätigkeit.
Wer ist die bildende Betreibergesellschaft?

2.4; Gruppe Kerkhoven
Stärken: Das Nutzungskonzept ist interessant. Es besteht die Möglichkeit neue Gäste aus den Niederlanden zu gewinnen. Die Badeaufsicht wird gestellt bei freiem Eintritt! Es gilt das alte
Konzept. Erweiterungen nur um Kleinigkeiten.
Schwächen: Kaum Erfahrungen mit regionalen Bedingungen und der Gastronomie. Völlig unklar ist das finanzielle Potential.
Wer wird noch ins Boot geholt?


2.5. Träger- und Förderverein
Stärken: Keine Gewinnabsicht, Naturverträglichkeit wird zugesichert.
Schwächen: Im einzelnen ist das Konzept unklar. Alle Vorhaben sind von Fördermitteln abhängig. Er hat kaum Erfahrungen mit derartigen Projekten.

3. Gesamteindruck

3.1. Fam. Jahn hätte die besten Chancen, wenn sie auf die Kaufoption zugunsten eines Erbbaurechts verzichten und dauerhaft einen öffentlichen Badebetrieb mit Aufsicht gewährleisten würde, sonst vergibt sie die Chancen. Eine Rückfallklausel an die Stadt ist erforderlich.

3.2. Herr Schielke hat die größten Chancen, wenn er sein Konzept verwirklichen kann. Kein Kauf, sondern Erbbaurecht! Vereinbarung einer Rückfallklausel, wenn
a) Insolvenz eintritt,
b) der Verkauf an Dritte innerhalb von 10 Jahren erfolgen soll und
c) das Konzept nicht innerhalb von 5 Jahren anteilig verwirklicht wurde.

3.3. Gruppe Kerkhoven; Sie hat nur mittlere Chancen, da nicht klar ist, ob das Projekt sachlich und finanziell gesichert ist bzw. ob Unbekannte diese Gruppe vorschieben. Auch hier sind die Absicherungen der Stadt wie bei Schielke notwendig.

3.4. Träger- und Förderverein: Er hat nur geringe Chancen, da einerseits das Konzept schwammig und wenig konkret ist sowie alles von Fördermitteln abhängig wäre. Bei Auflösung des Vereins oder Nichterfüllung der Vorhaben muss die Rückgabe an die Stadt gesichert sein.

4. Sonstiges

Alle Bieter wollen Teile des bestehenden Parkplatzes als Wohnmobilstandflächen nutzen. Es muss aber immer gewährleistet sein, dass auch Tagesgäste parken können.

5. Vorschläge für eine Rang- und Reihenfolge

5.1 Platz 1 hat Fam. Jahn nur dann, wenn das Erbbaurecht und die dauerhafte Badeaufsicht akzeptiert wird.

5.2. Platz 2 hat Herr Schielke, wenn Fam. Jahn als Bieter 1 ausscheidet und er das Erbbaurecht annimmt sowie die Badeaufsicht dauerhaft gewährleistet.

5.3. Platz 3 hätten die Holländer, wenn beide regionalen Bieter ausscheiden.

5.4. Platz 4 und wenig Chancen hat der Träger- und Förderverein.

Diese Ausführungen wurden von NUBI-Mitgliedern erarbeitet.

Gerhard Axt
Mitglied des Stadtrates seit 2004
und Vorsitzender der NUBI Sondershausen, am 14. Okt. 2020

Autor: khh

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