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DIW-Studie

EU-Hilfen locken Investoren, bedarf aber der Nachbesserung

Sonnabend, 17. Oktober 2020, 11:39 Uhr
EU-Regionalbeihilfen für strukturschwache Regionen spielen eine wichtige Rolle für Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Dies sind die Ergebnisse einer aktuellen Studie, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission durchgeführt hat...

EU-Regionalbeihilfen für strukturschwache Regionen spielen eine wichtige Rolle für Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Dies sind die Ergebnisse einer aktuellen Studie, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission durchgeführt hat.

Die DIW-ÖkonomInnen Tomaso Duso, Joanna Piechucka und Jo Seldeslachts haben zusammen mit einem internationalen Konsortium eine Reform der EU-Regionalbeihilfen evaluiert, die die EU-Kommission 2014 in Kraft gesetzt hat. Diese sah unter anderem Einschränkungen von Beihilfen an große Unternehmen in Förderregionen vor. Ihre Analyse stand unter der Fragestellung, ob die bestehenden Regelungen tatsächlich Anreize für Unternehmen schaffen, in benachteiligten Regionen der EU zu investieren.

EU-Regionalbeihilfen sollen die wirtschaftliche Entwicklung in benachteiligten Regionen Europas fördern. Diese Beihilfen werden von den EU-Mitgliedstaaten ausgewählten Unternehmen gewährt. Die EU-Kommission legt Regeln dafür fest. Sie muss sicherstellen, dass derartige Subventionen effektiv sind und gleichzeitig Wettbewerb und Handel im Binnenmarkt nicht verzerren. Deswegen gibt die EU-Kommission vor, welche Regionen förderfähig sind und in welcher Höhe die Investitionen der Unternehmen maximal bezuschusst werden dürfen (Beihilfeintensität).

Die Rolle regionaler Beihilfen für Investitionen (Foto: DIW-Berlin) Die Rolle regionaler Beihilfen für Investitionen (Foto: DIW-Berlin)


Reform hat Ziel nicht vollständig erreicht
Die Vorgaben für die Beihilfen werden regelmäßig überprüft, um ihre Wirksamkeit zu verbessern und entsprechend anzupassen. Die Einschränkungen für Großunternehmen im Jahr 2014 wurden damit begründet, dass von ihrer finanziellen Förderung in der Vergangenheit oftmals kein Investitionsimpuls ausgegangen sei.

Um einen Kausalzusammenhang zwischen Regionalbeihilfen und der Investitionstätigkeit der Unternehmen herstellen zu können, wurden Regionen, in denen die Reform Änderungen mit sich brachte, anderen ähnlichen aber nicht betroffenen Regionen gegenübergestellt. Dann wurde die Entwicklung von Investitionen vor und nach der Reform verglichen. Die WissenschaftlerInnen kommen zu dem zentralen Ergebnis, dass die Leitlinien 2014 mit ihren Restriktionen für Großunternehmen dazu geführt haben, dass deren Investitionen in benachteiligten Regionen im Vergleich zur Kontrollgruppe statistisch signifikant gesunken sind. Bei kleinen und mittleren Unternehmen hingegen hatte die Reform keine spürbaren Auswirkungen. „Die Reform der EU-Regionalbeihilfen hat ihr Ziel in Bezug auf die Großunternehmen nicht vollständig erreicht“, sagt Studienautor Duso. "Hier muss nachjustiert werden.

EU-Kommission hat bereits Anpassungen vorgeschlagen
Die DIW-WissenschaftlerInnen bilanzieren, dass Regionalbeihilfen eine wichtige Rolle für die Investitionsentscheidungen von Unternehmen spielen. Daher empfehlen sie der EU-Kommission, die eingeführten Beschränkungen für Großunternehmen zu überarbeiten, um gerade in benachteiligten Regionen mehr Investitionsanreize zu schaffen.

Die EU-Kommission hat die Empfehlungen bereits aufgenommen und auf Basis der Studie des DIW Berlin und internationaler Partner gezielte Anpassungen vorgeschlagen. Die Ergebnisse der Untersuchung lassen auch hoffen, dass die jüngst von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen zur Regionalförderung wirksam sein können. Im Juli waren die Mittel um 500 Millionen Euro aufgestockt worden, um insbesondere strukturschwache Regionen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie zu unterstützen.
Autor: red

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