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DAK-Gesundheit informiert:

Freitag, 16. Oktober 2020, 19:15 Uhr
Ab 19.10.2020 Telefonische Krankschreibung wieder möglich. Dazu diese Meldung der DAK...

Sondershausen, 16.10.2020. Bundesweit ist ab dem 19. Oktober die telefonische Krankschreibung wieder möglich. Diese Sonderregelung gilt vorerst bis Ende des Jahres.

Angesichts bundesweit steigender COVID-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt.
Befristet vom 19. Oktober vorerst bis 31. Dezember 2020 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

Jörn Sola, Chef der DAK-Gesundheit in Sondershausen, begrüßt diese Regelung „Zur Kontaktminimierung, insbesondere in Arztpraxen, ist dies eine gute Lösung. Die Zahlen aus dem Frühjahr zeigen auch, dass verantwortungsvoll mit dieser Möglichkeit umgegangen wurde. Erhöhte Zahlen von Krankschreibungen waren damals nicht zu verzeichnen.“

Versicherte der DAK-Gesundheit können ihre Krankmeldung ganz einfach mit dem Smartphone abfotografieren und die Bilddatei unter www.dak.de/krankmeldung hochladen. „Mit ein paar Klicks ist die Bescheinigung bei uns und niemand muss zum Briefkasten laufen und sich unnötigen Kontakten aussetzen“, sagt Jörn Sola.

Weitere Informationen zu allen Themen rund um Corona gibt es auf der Homepage der Kasse unter: www.dak.de/corona
Autor: khh

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