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Landespolitiker äußern sich

Schard: „Quotierende Wahlrechtseingriffe sind verfassungsjuristischer Irrweg“

Freitag, 23. Oktober 2020, 13:51 Uhr
Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Schard, kommentiert die Entscheidung des Brandenburgischen Verfassungsgerichts, das dort Anfang 2019 beschlossene Paritätsgesetz für verfassungswidrig zu erklären:...

„Das Brandenburger Urteil zeigt erneut, dass solche quotierende Wahlrechtseingriffe einen verfassungsjuristischen Irrweg darstellen und keinen gerichtlichen Bestand haben. Hier wird das richtige Ziel der Gleichberechtigung mit falschen Mitteln verfolgt. Diese Verletzung elementarer Verfassungsgrundsätze wird nun ein weiteres Mal höchstrichterlich korrigiert. Die CDU-Landtagsfraktion wird sich auch weiterhin entschieden gegen solche tiefgreifende Eingriffe in die Wahlrechtsgrundsätze und die Rechte von Parteien stellen. Der Grundsatz von freien und gleichen Wahlen bezieht sich auch auf die Zeit vor dem eigentlichen Wahltag und dessen Vorbereitung.

Nicht umsonst war auch die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen bereits im Juli mit ihrem Vorhaben auf Grund gelaufen. Jeder Bürger muss unabhängig vom Geschlecht oder sonstigen Eigenschaften die Möglichkeit haben, sich auf ein Mandat zu bewerben. Die mit solchen Gesetzen einhergehende Einmischung in parteiliche Belange und die damit verbundene Aushöhlung parlamentarischer Strukturen war von Anfang an zum Scheitern verurteilt.

Weiter auch in den Parteien über eine stärkere Förderung von Frauen nachzudenken, ist dagegen auch mit der heutigen Entscheidung dagegen kein Riegel vorgeschoben worden. Politik im Allgemeinen und Parteiarbeit im Besonderen muss attraktiver werden für Frauen, und sie muss sich deutlich besser vereinbaren lassen mit Familie und Beruf. Die CDU-Fraktion wird andere Vorschläge machen, um die Chancengerechtigkeit für Frauen zu erhöhen.“

Autor: khh

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