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Landespolitiker äußern sich

Zwei neue Online-Diskussionen

Mittwoch, 18. November 2020, 10:16 Uhr
Freie Schulen und Verfassungsänderung zur „Bestenauslese“. Dazu diese Meldung aus dem THÜRINGER LANDTAG...

Im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags, in dem sich jeder zu aktuellen Gesetzesinitiativen äußern kann, stehen zwei neue Gesetzesvorhaben zur Diskussion:

- Verfassungsänderung – Bestenauslese

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU vom 23. Sept. 2020 (Drs.: 7/1629)

Federführend ist der Verfassungsausschuss

Die Diskussion ist noch bis zum 4. Dezember 2020 aktiv.

Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU sieht u. a. vor, in Artikel 96 Abs. 2 ThürVerf nach dem Vorbild einiger anderer Bundesländer ausdrücklich festzuschreiben, dass die Besetzung öffentlicher Ämter nach den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung (sog. Bestenauslese) zu erfolgen hat. Damit soll der zu beachtenden Regelung zur Bestenauslese in Artikel 33 des Grundgesetzes durch eine zusätzliche Verankerung in der Thüringer Verfassung Nachdruck verliehen werden. Sie dient der Chancengleichheit der Bewerber und soll sicherstellen, dass von mehreren Bewerbern derjenige, der für die jeweilige Tätigkeit am besten geeignet und qualifiziert ist, ausgewählt wird.


Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft

Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU (Drucksache 7/1992), der FDP (Drucksache 7/1999), der SPD (Drucksache 7/2035) sowie der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/2047)

Federführender ist der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport

Die Diskussion ist noch bis zum 4. Dezember 2020 aktiv.


Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drucksache 7/1992) sieht unter anderem vor, die Finanzierung der freien Schulen insbesondere an die Kosten für einen vergleichbaren Schüler an einer staatlichen Schule anzupassen und mit einer sich an der Einkommens- und Preisentwicklung orientierenden Dynamisierungsregelung zu versehen.


Der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drucksache 7/1999) sieht unter anderem eine Fortschreibung der bisherigen Berechnungsmethode unter der künftigen Einbeziehung der durchschnittlichen und gerundeten Anpassung der Besoldung für Lehrkräfte im staatlichen Schulwesen vor.


Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Drucksache 7/2035) soll unter anderem die dem ThürSchfTG bisher zu Grunde liegende Berechnungsmethode zunächst für das Jahr 2021 fortgeschrieben werden, um bis Ende des Jahres 2021 eine grundlegende Reform der Landesförderung der Schulen in freier Trägerschaft erarbeiten zu können, die der finanziellen Situation der einzelnen Schulen und den unterschiedlichen materiellen Möglichkeiten der Träger gerecht wird.


Der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/2047) sieht unter anderem eine Überführung der dem bestehenden ThürSchfTG zu Grunde liegenden Berechnungsmethode in ein neues Finanzierungsmodell vor, das mit der anteiligen Koppelung (zu 80 Prozent) an die Tarif- und Besoldungsentwicklung für staatliche Lehrkräfte die Veränderung des Finanzbedarfs der freien Schulen berücksichtigen soll.

Unter https://forum.thueringer-landtag.de/ können Bürgerinnen und Bürger Gesetzesinitiativen mitdiskutieren. Das Forum bietet Raum zum Dialog über aktuelle parlamentarische Projekte, es informiert umfassend über neue Gesetzentwürfe und bietet Gelegenheit zum Meinungsaustausch.

THÜRINGER LANDTAG
Autor: khh

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