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Verschwendung von Steuergeldern

Montag, 04. Januar 2021, 09:17 Uhr
Unsere Redaktion erreichte ein Brief vom ehemaligen Verwaltungsvorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Karl-Heinz Kämmerer...

Standhaftigkeit der Kommunen beschert der VG Greußen ca. 2,2 Millionen an Kompensationszahlungen vom Land. Ab 1. Januar ist die Existenz der neuen territorial homogenen Landgemeinde Stadt Greußen, bestehend aus den drei Ortschaften Großenehrich, Engelsdörfer und Greußen rechtskräftig.
Dem ist nichts hinzuzufügen. Es war von den Beteiligten, unter Berufung auf den Willen ihrer Bürger, so gewollt und somit auch nachvollziehbar.

Ein Versagen der landespolitischen Entscheidungsträger wird aber bei der Regelung der zukünftigen Verwaltungsstrukturen im Neugliederungsgesetz deutlich. Soll heißen die bisher relativ große Verwaltung für die gesamte Region Greußen wird in zwei eigenständige kleinere, die der VG Greußen und die der Landgemeinde Stadt Greußen getrennt.

Da beide Verwaltungen zudem im gleichen Gebäude residieren und bis auf das Personenstandswesen jede das Gleiche für sich „verwaltet“ was bisher eine erledigt hat dürfte bei den Bürgern mit Recht Unverständnis und Kopfschütteln bewirken. Man muss kein Fachmann für Verwaltungsorganisation sein um zu erkennen, dass dies zwangsläufig insgesamt zu einem mehr an Personal- und allgemeinen Verwaltungskosten führen wird.

Es ist ein klassisches Beispiel dafür, wenn maßgeblich parteipolitische Lobbyarbeit die Mandatsträger so beeinflusst, dass diese in einem Gesetzgebungsverfahren die schlechteste von drei möglichen Varianten ohne Not privilegieren. Sollte man dabei mit dem Hintergedanken gespielt haben die VG Greußen durch „kaputt schrumpfen“ noch zur Aufgabe zu zwingen ist dies gründlich in die Hose gegangen und wäre zudem eine fatale und kostspielige Fehleinschätzung der damaligen Ausgangslage.

Dafür darf sich die stark verkleinerte VG über Kompensationszahlungen des Landes von mindestens 2,2 Millionen Euro freuen. Es sei dieser als Lohn für die Standhaftigkeit der sieben verbleibenden Mitgliedskommunen (Clingen, Niederbösa, Oberbösa, Topfstedt, Trebra, Wasserthaleben und Westgreußen) ausdrücklich von Herzen gegönnt.

Mit dem Geldsegen wird die VG in den nächsten Jahren ihre Mitgliedsgemeinden in Größenordnungen durch niedrige Verwaltungsumlagen entlasten. Das schafft zusätzliche Haushaltsspielräume für Investitionen und sogenannte freiwillige Leistungen in den Orten.

Eine weitere pikante Ironie liegt zudem auch noch darin, dass die Kompensationszahlung an die VG pro Kopf ca. 3,5 mal so hoch wie die pro Kopf Hochzeitsprämie für die zur Landgemeinde Stadt Greußen fusionierenden Orte ist. Man hätte von den politischen Entscheidungsträgern im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens 2019 im Interesse des Gemeinwohls mehr Rückgrat erwartet. Zumal der ursprüngliche Gesetzentwurf eine rational durchdachte Regelung – Bildung Landgemeinde mit Verbleib in der Verwaltungsgemeinschaft – enthielt.

Erst im Anhörungsverfahren kam es auf wundersame Weise zu dem Alternativvorschlag, welcher dann wenig überraschend letztendlich den Weg ins Gesetz fand. Es hätte auch noch eine dritte Option gegeben, die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben durch die neue Landgemeinde. Dies wäre allerdings, einschließlich Abwicklung der VG, nur administrativ vom Land durchsetzbar gewesen und bei den in der VG verbleibenden Gemeinden aus verständlichen Gründen auf wenig Gegenliebe gestoßen. Um aber das von der Landeregierung proklamierte Prinzip der Freiwilligkeit und damit die eigene Glaubwürdigkeit zu wahren hat man sicherlich zähneknirschend auf diesen Schritt verzichtet.

Mit Blick auf die vermeidbare Verschwendung von Steuergeldern in Millionenhöhe in diesem speziellen Fall wäre das Ergebnis einer Würdigung durch den Thüringer Rechnungshof sicher nicht uninteressant.
Karl-Heinz Kämmerer, Topfstedt
Anmerkung der Redaktion:
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Autor: emw

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