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Bis 31. Januar registrieren

Fristen für PV-Anlagen, Speicher und BHKW laufen aus

Sonnabend, 09. Januar 2021, 13:04 Uhr
Ein paar Wochen haben Verbraucher noch Zeit, um ihre Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke im Marktstammdatenregister anzumelden. Die Registrierung funktioniert kostenlos über ein Online-Portal. Ohne Anmeldung erhalten Anlageneigentümer keine Einspeisevergütung mehr und riskieren ein Bußgeld...

Am 31. Januar 2021 läuft für Verbraucher die Frist ab, ältere Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke (BHKW) im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. Die Frist gilt für Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden. Auch bereits im vorausgegangenen PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur registrierte Anlagen müssen zusätzlich im Marktstammdatenregister gemeldet werden

So funktioniert die Registrierung
Betreiber einer Photovoltaikanlage oder eines BHKW können die Registrierung online auf der Seite www.marktstammdatenregister.de vornehmen. Die kostenlose Registrierung ist sowohl für den Anlagenbetreiber selbst wie auch für jede Anlage erforderlich. Auch Batteriespeicher, die häufig in Verbindung mit Photovoltaikanlagen betrieben werden, müssen registriert werden. Die Registrierung erfolgt in drei Stufen:

  • 1. Registrierung des Benutzers des Marktstammdatenregisters
  • 2. Registrierung des Anlagenbetreibers
  • 3. Registrieren der Anlagen


Für die komplette Registrierung werden Adress- und Kontaktdaten, eine E-Mail-Adresse und das Geburtsdatum benötigt. Zur Anlage selbst müssen Anlagenbetreiber Angaben zum Standort, zum Datum der Inbetriebnahme und zu technischen Merkmalen sowie zum Netzbetreiber machen. Am Ende der Registrierung erhalten Verbraucher eine Meldebescheinigung. Personenbezogene und vertrauliche Daten sind später nicht öffentlich einsehbar.

Neue Anlagen müssen bereits registriert sein
Anlagen, die nach dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im MaStR registriert werden. Die Registrierungspflicht gilt für alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und Batteriespeicher, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Auch ortsfeste kleine Balkon-Solargeräte und Batteriespeicher müssen registriert werden. Für Elektroautos und Ladestation gilt diese Pflicht nicht.

Meldepflicht auch für Anlagen ohne EEG-Förderung
Verbraucher, die gegen die Registrierungspflicht verstoßen, riskieren ein Bußgeld und können ihre Einspeisevergütung für den Strom verlieren. Auch wenn man den Termin verpasst, bleibt die Verpflichtung zur Meldung bestehen und sollte schnellstmöglich nachgeholt werden. Und sie gilt auch für Anlagen, die ab Januar 2021 keine EEG-Förderung mehr erhalten.

Weitere Fragen zum Marktstammdatenregister, zu Ihrer Photovoltaikanlage, Ihrem Blockheizkraftwerk oder Ihrem Batteriespeicher beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen. Termine können telefonisch unter 0800 809 802 400 oder unter 0361 555140 (beide kostenfrei) vereinbart werden.
Autor: red

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