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Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) warnt:

Inkassopost genau prüfen, Betrug sofort erkennen

Sonntag, 10. Januar 2021, 09:16 Uhr
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) rät Verbrauchern dazu, Inkassobriefe genau zu prüfen. Denn nur berechtigte Forderungen müssen auch bezahlt werden...

In über 20 Millionen neuen Fällen werden Inkassounternehmen jährlich aktiv und versenden Schreiben an säumige Zahler. Immer wieder geben sich aber auch Kriminelle als Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte aus und konfrontieren Verbraucher mit falschen Forderungen.

Um echtes Inkasso zu erkennen, haben Verbraucher mehrere Möglichkeiten. Die Wichtigste sei ein Check, ob die angemahnte Position wirklich noch nicht bezahlt ist. Inkassounternehmen müssen strenge Darlegungs- und Informationspflichten befolgen. Daher soll auf den Schreiben klar zu erkennen sein, für welchen Auftraggeber der Rechtsdienstleister die jeweilige Forderung anmahnt.

Wichtig ist auch ein Blick ins öffentliche Rechtsdienstleistungsregister (www.rechtsdienstleistungsregister.de). Denn nur diejenigen Dienstleister, deren rechtliche und praktische Sachkunde sowie persönliche Eignung und Zuverlässigkeit durch Gerichte bestätigt wurden, werden hier gelistet. Nur sie dürfen überhaupt Inkasso durchführen.

Sollten Verbraucher Fragen zu der erhaltenen Mahnung haben, empfiehlt der BDIU die Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen: „Seriöse Inkassodienstleister beantworten selbstverständlich Fragen der angesprochenen Verbraucher. Dabei werden sie alles tun, um den Zahlungspflichtigen den Anspruch der Gläubiger so klar und verständlich wie möglich zu erklären, um zu einer Lösung zu kommen, die für beide Seiten fair ist.“

Vorsicht sei dagegen angebracht, wenn Verbraucher Inkassobriefe mit aus der Luft gegriffenen Forderungen erhalten, beispielsweise für Gewinnspiele oder Erotikhotlines. In diesen Briefen finden sich häufig Rechtschreibfehler und Zahlungen sollen auf ausländische Konten erfolgen. Absender sind meist Fake-Unternehmen, die gar nicht existieren. Der BDIU empfiehlt, auf diese Briefe nicht direkt zu reagieren, sondern gegebenenfalls Strafanzeige zu erstatten. „Auf keinen Fall sollte man ungeprüft solche Mahnschreiben bezahlen!“
Autor: red

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