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Für unter 65-Jährige aus der höchsten Prioritätsgruppe

Letzte exklusive Vergabe von Impfterminen

Mittwoch, 17. Februar 2021, 19:48 Uhr
Wie die Kassenärztliche Vereinigung Thüringens mitteilt, erfolgt ab der nächsten Woche eine schrittweise Öffnung für die nächste Priorisierungsgruppe laut den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Am kommenden Wochenende (20./21.02.) besteht für Personen im Alter von unter 65 Jahren der höchsten Priorisierungsstufe die Möglichkeit, sich impfen zu lassen...

Damit erhalten Menschen dieser Personengruppe noch einmal exklusiv das Angebot, kurzfristig einen Impftermin zu erhalten. Dafür haben die Impfstellen in Apolda, Arnstadt, Bad Salzungen, Blankenhain, Eisenberg, Greiz, Hildburghausen, Ilmenau, Leinefelde, Mühlhausen, Nordhausen, Rudolstadt, Schmalkalden sowie Sömmerda geöffnet.
Zum berechtigten Personenkreis zählen:

1. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.

Dazu zählen beispielsweise auch Homecare-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder die Beschäftigten sonstiger Dienstleister, wenn sie regelmäßig in der Betreuung von Pflegeheimen tätig sind und direkten Kontakt mit Bewohnerinnen und Bewohnern haben.

2. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.

Dazu zählen beispielsweise auch Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben.
Darüber hinaus gilt dies auch für Beschäftigte ambulanter Pflegedienste im Rahmen der Betreuung von ambulanten Wohnformen oder Spezialpflegekräfte wie Stoma- und Wundschwestern.

3. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko bezüglich des Coronavirus tätig sind.

Dazu zählen insbesondere Beschäftigte auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und in den Impfzentren sowie in Bereichen, in denen relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden.
Dies gilt auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Praxisteams, wenn sie unmittelbar aerosolgenerierende Tätigkeiten ausführen beziehungsweise dabei assistieren (HNO-Ärzte, Zahnärzte, infektiologische Schwerpunktpraxen, Anästhesisten in ambulanten OP-Praxen, Pulmologen etc.).

4. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Dazu zählen beispielsweise auch die Beschäftigten in Hospizen oder von ambulanten Hospizdiensten, in radioonkologischen beziehungsweise onkologischen Praxen und Dialyseeinrichtungen.

Es ist davon auszugehen, dass im Bereich der Altersgruppe unter 65 die Kapazitäten in der höchsten Priorisierung zunehmend ausgeschöpft sind. Somit kann ab der nächsten Woche ein fließender Übergang in die nächste Priorisierungsstufe erfolgen. Da diese Zielgruppe sehr groß ist, ist innerhalb der Gruppe ein schrittweises Vorgehen notwendig. Dazu wird es Unterpriorisierungen entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) geben. Zu den Details sind wir in der Abstimmung und werden zum gegebenen Zeitpunkt öffentlich informieren.

Natürlich können sich Personen der höchsten Priorisierung auch weiter gleichberechtigt mit den weiteren berechtigten Personengruppen für einen Impftermin anmelden.

Die zuvor beschriebene Vorgehensweise gilt für den Impfstoff von AstraZeneca. Die Impfstoffe von BioNTech und Moderna werden vorerst auch weiter vorrangig in den Pflegeeinrichtungen und Impfstellen an die über 80-Jährigen verimpft.

Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen weist darauf hin, dass vor der Impfung ein entsprechender Beschäftigungsnachweis vorzulegen ist.
Autor: red

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