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LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen hat Fragen

Widersprüche im Verordnungsdschungel aufgedeckt

Freitag, 19. Februar 2021, 17:53 Uhr
„Vielleicht verstehen wir etwas falsch und die Verordnungen des TMBJS sollen eine Challange sein. Sie werfen jedenfalls regelmäßig mehr Fragen auf, als dass sie eine Hilfe bei der Gestaltung eines pandemiekonformen Schulunterrichts sind.“, so der Vorsitzende der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen, Stefan Werner in Hinblick auf die aktuelle Verordnung zur Eindämmung der Pandemie...

Die Referentinnen und Referenten der LIGA und der dort zusammengeschlossenen Verbände seien an sich erfahren im Umgang mit Behördentexten, doch selbst die stehen vor dem Rätsel, ob an Grundschulen auf Corona getestet werden soll oder nicht.

Die Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung -3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO regelt unter § 10a Abs. 6 „Die Träger von Einrichtungen nach Absatz 1 Nr. 1 müssen dem für Bildung zuständigen Ministerium spätestens am 26. Februar 2021 ein Konzept vorlegen, um eine verpflichtende Testung aller ihrer Beschäftigten auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2 an zwei verschiedenen Tagen pro Woche mittels eines Antigenschnelltests in eigener organisatorischer Verantwortung umzusetzen.“
Dabei wird sich auf Einrichtungen nach Absatz 1 Nr. 1 bezogen. Darunter fallen Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege.

Davon ausgehend bleiben diese Fragen unbeantwortet:
  • Bedeutet dies, dass für Schulen keine verpflichtenden Testungen der Mitarbeitenden zweimal pro Woche eingeführt werden?
  • Besteht die bisherige Regelung der freiwilligen Testungen von Mitarbeitern und Schülern einmal wöchentlich fort oder ist eine Neuregelung dieser Teststrategie vorgesehen?
  • Nach der bisherigen Regelung können sich Schüler ab der 7. Klasse derzeit freiwillig testen lassen. Welchen Hintergrund hat es, dass Schüler der Klassenstufen 1-6 davon ausgeschlossen sind?

Auch für den Bereich Kita bleiben viele Fragen zum überraschend von den Trägern eingeforderten Testkonzept:
  • Wie ist die Rechtsgrundlage für Testungen?
  • Ab wann sollen sie durchgeführt werden?
  • Wer darf überhaupt Tests durchführen?
  • Wer haftet?
  • Welche arbeitsrechtlichen Regelungen gelten?

Die LIGA Thüringen erwartet, dass diese Fragen – vor allem vor dem Hintergrund der wieder ansteigenden Inzidenz in Thüringen – schnellstmöglich beantwortet werden.

„Regelungen sind notwendig, aber sie müssen auf einer Basis stehen und verständlich sein. Ansonsten geht jede Akzeptanz verloren und wir haben dann eine Krise der Verordnungen.“, so der LIGA-Vorsitzende Stefan Werner.
Autor: red

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