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Offener Brief an Steffen Grimm

Bressem greift Bürgermeister an

Montag, 01. März 2021, 08:30 Uhr
Anne Bressem Nordthüringer Direktkandidatin der SPD für die Bundestagswahl und Fraktionsvorsitzende der Stadtratsfraktion bekräftigt ihre in der letzten Woche im Stadtrat geäußerte Kritik in einem offenen Brief...

Anne Bressem Direkkandidatin SPD (Foto: Kn Archiv) Anne Bressem Direkkandidatin SPD (Foto: Kn Archiv)


"Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grimm,
im Nachgang zur Stadtratssitzung vom 25. Februar und den Diskussionsbeiträgen rund um die geplante „InnenstadtKita“ wende ich mich in meiner Funktion als Fraktions- und Ortsvereinsvorsitzende mit einem offenen Brief an Sie.

Im öffentlichen Teil besagter Stadtratssitzung brachte die Elternsprecherin der Kita „Anne Frank", Frau Schurack, Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen an Spielhallen und ähnliche Unternehmen gemäß Paragraph 3, Thüringer Spielhallengesetz in der Fragestunde für Bürgerinnen und Bürger vor. Demnach sollen Spielhallen „nicht in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden oder in unmittelbarer Nähe von Suchtberatungsstellen oder vergleichbaren sozialen Einrichtungen erlaubt werden".

Frau Schurack fragte, ob die Anforderungen grundsätzlich und insbesondere in Bezug zur geplanten InnenstadtKita eingehalten werden. Daraufhin entgegneten Sie ihr, dass „unmittelbar“ Auslegungssache sei und äußerten sich, wie folgt: „Dann müsste auch das Mehrgenerationenhaus verschwinden.“ Ich äußerte mein Missfallen zu Ihrer Äußerung. Eine Antwort blieben und bleiben Sie Frau Schurack schuldig.

Es ist die Aufgabe der Kommune, die Gesetzgebung des Landes umzusetzen und zu kontrollieren, so auch das Thüringer Gesetz zur Regelung des gewerblichen Spiels vom 21. Juni 2012. Die Erlaubnis zur Betreibung einer Spielhalle erteilen die Gewerbebehörden der Kommunen. Sie müssen jeden Einzelfall genau prüfen. Dafür gibt das Thüringer Spielhallengesetz Paragraphen 3 und 4 die generellen Kriterien für das Betreiben von Spielhallen vor.

Wenn also nach dem Thüringer Spielhallengesetz Unternehmen nach Paragraph 1 desselben nicht in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden oder in unmittelbarer Nähe von Suchtberatungsstellen oder vergleichbaren sozialen Einrichtungen erlaubt sind, stellt sich mir erneut die Frage, ob diese Anforderung in Sondershausen ernsthaft überprüft worden ist. Ich frage also ganz konkret nach, ob die Stadtverwaltung die Voraussetzungen zum Betreiben sämtlicher Spielhallen in unserer Stadt kontrolliert hat. Darüber hinaus frage ich, ob die Genehmigungsbehörde nach Paragraph 10 Abs. 2 Nr. 1 Thüringer Spielhallengesetz bezüglich bestimmter einzuhaltender Anforderungen nach Paragraph 3 durch nochmalige Verlängerung ggf. eine Befreiung erteilt hat und damit Einzelinteressen über die Interessen der Allgemeinheit, nämlich über den Kinder- und Jugendschutz stellt.

Es muss unser Bestreben sein, unsere Kinder, vom Glücksspiel fern zu halten, dies sieht ebenso der Gesetzgeber vor. Die Glücksspielsucht oder das sogenannte Pathologische Glücksspiel, ist, laut der Bundesdrogenbeauftragten, Frau Daniela Ludwig, eine ernste Suchterkrankung, die für die Betroffenen und ihre Familien eine große psychische Belastung bedeute, sie häufig in den wirtschaftlichen Ruin treibe und damit ganze Familien zerstöre.

Ich nehme die jüngste Stadtratssitzung sowie die Diskussionen rund um die „InnenstadtKita“ zum Anlass, nochmals auf die Sorgen der Eltern der Kita „Anne Frank“ hinzuweisen und erwarte eine konkrete Antwort der Stadtverwaltung auf meine sowie Frau Schuracks Fragen."
Anne Bressem (SPD)
Autor: emw

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