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CDU fordert von Landesregierung mehr Klarheit

Verbindliche Tests für sicheren Präsenzunterricht

Donnerstag, 15. April 2021, 19:14 Uhr
Freitag, halb vier in Thüringen. Viele Eltern blicken seit Monaten kurz vorm Start ins Wochenende nervös auf ihre Smartphones oder schalten das Radio an. Eine Frage beherrscht die Gemüter: Welche neue Volte kommt jetzt wieder aus der rot-rot-grünen Minderheitsregierung?...

Findet der Unterricht am Montag verlässlich statt? Gibt es die nächste Kehrtwende im schier unendlichen Zick-Zack-Lauf des Thüringer Bildungsministers?

Letzten Freitag war es wieder soweit. Kurz vor vier ist zu lesen: „In Thüringen müssen alle Kinder ab Montag Masken im Unterricht tragen.“ Da ist er, der nächste halbgare Reparaturvorschlag, um die verkorkste rot-rot-grüne Pandemiepolitik zu kitten.

Als CDU-Fraktion stellen wir uns an die Seite der Schüler, Eltern und Lehrer und sagen: Schluss mit Zick-Zack! Wir fordern von der Landesregierung die Öffnung aller Thüringer Schulen für den Präsenzunterricht. Voraussetzung ist eine flächendeckende und umfassende Test- und Impfstrategie mit ausreichenden Testkapazitäten.

Außerdem fordern wir: Keine Masken für Grundschüler im Unterricht! Mit verbindlichen Tests sollen unsere Jüngsten ohne Maske lernen können. Unterstützen Sie unsere Forderung und zeichnen Sie diese hier mit. Sprechen Sie mit Freunden und Familie über unsere Initiative. Nur gemeinsam können wir den Druck auf Thüringens Bildungsminister Holter hoch halten.

Fünf Regeln für den Präsenzunterricht:
1. Testpflicht zwei Mal wöchentlich für alle!
Zwei Mal wöchentlich testen sich alle Schüler und Pädagogen aller Schularten mit Selbsttests. In Grundschulen wird dabei der sog. Lolli-Test verwendet. Wer sich nicht in der Schule testen möch- te, kann dies auch zu Hause durchführen und sich den Test mit einem Formular durch die Erzie- hungsberechtigten bestätigen lassen. Dieser Test muss allerdings selbst beschafft und finanziert werden. Wer sich gar nicht testen lassen möchte, kann das Schulgelände aktuell nicht betreten und erhält entsprechende Lernaufgaben.

2. Wechselunterricht und Maskenpflicht ab Klasse 5!
Alle Jahrgangsstufen müssen endlich zurück in den Präsenzunterricht! Für den Unterricht an den weiterführenden Schulen werden deshalb die Klassen geteilt (Wechselmodell). Ein Teil der Schü- lerinnen und Schüler lernt damit zu Hause, während der andere Teil im Präsenzunterricht ist. Ausgenommen vom Wechselunterricht sind Abschlussklassen in Prüfungsfächern und -kursen.

3. Verständliche Vorgaben für eine sichere Schulöffnung
Ab Klassenstufe fünf ist das Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Gesichtsmasken für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Unterricht verbindlich. Schüler, Pädagogen und Schulmitarbeiter müssen auf dem gesamten Schulgelände eine Maske tragen. Im Außenbereich kann darauf verzichtet werden, wenn der Abstand von mindestens 1,50 m eingehalten wird. An Grund- und Förderschulen sollten Masken aus pädagogischen und didaktischen Gründen nur auf freiwilliger Basis eingesetzt werden.
Striktes Klassenprinzip in Grund- und Förderschulen!
In Grund- und Förderschulen findet weiter nur eingeschränkter Regelbetrieb statt. Klassen wer- den strikt getrennt und haben feste Bezugspersonen. Die Gruppen sollen sich auch außerhalb der Klassenzimmer nicht begegnen. Ein Wechselmodell eignet sich für diese Alters- und Schü- lergruppen nicht, weil die Schüler, die gerade Lesen, Schreiben und Rechnen lernen, auf einen stetigen Lernprozess mit den Lehrern angewiesen sind.
Für den Unterricht ab Klassenstufe 5 müssen die Klassen wie bisher geteilt werden (Wechsel- modell). Dann lernt ein Teil der Klasse zu Hause, der andere in der Schule. Für Abschlussklassen gilt wie bisher Präsenzunterricht in Fächern und Lernfeldern der jeweiligen Abschlussprüfung. Er kann auch im Wechselmodell erfolgen.

4. Schulpflicht, ja!Präsenzpflicht, nein!
Die Schulpflicht ist ein hohes Gut und garantiert letztlich ein Recht auf Bildung. Gleichwohl sollen Eltern in der Corona-Epidemie ihre Kinder aus Gründen des Infektionsschutzes vom Präsenzun- terricht schriftlich abmelden können. Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhal- ten Aufgaben. Ein Online-Lernen wie bei vollständigen Schulschließungen kann dann allerdings nicht garantiert werden.

5. Gesundheitsamt vor Ort entscheidet!
Oberste Priorität hat die Öffnung aller Thüringer Schulen. Gradmesser für eine Öffnung darf nicht allein der landes- oder landkreisweite Inzidenzwert, sondern muss das konkrete Infektionsge- schehen vor Ort sein. Das Infektionsgeschehen an der einzelnen Schule darf nicht aus dem Blick geraten. Schulleitung und Gesundheitsamt haben den besten Blick auf die Situation vor Ort. Aus diesem Grund entscheidet das zuständige Gesundheitsamt in Absprache mit der Schulleitung über die zu ergreifenden Maßnahmen (z.B. Schulschließung) bei einem erhöhten Infektionsge- schehen an einer Schule.
Autor: red

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