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Straßenverkehr im Ausland

Andere Länder, andere Schilder

Sonnabend, 19. Juni 2021, 14:30 Uhr
Die Bedingungen für Urlaubsreisen ins Ausland werden günstiger. Vor dem Hintergrund der abklingenden Corona-Pandemie sind für viele Menschen das Auto oder Wohnmobil das Verkehrsmittel Nummer 1. Aber nicht nur bei der Fahrt ins Urlaubsland gilt es einiges zu beachten...

...auch bei Ausflügen im jeweiligen Landesinneren sollten Autofahrer sich mit den zum Teil abweichende Verkehrsvorschriften auskennen. Denn die Regelungen zum Straßenverkehr sind europaweit keineswegs soweit vereinheitlicht, dass überall die gleichen Normen gelten. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) informiert über die wichtigsten Sonderregelungen in den wichtigsten europäischen Urlaubsländern.

Straßenbenutzung kann im Ausland Geld kosten
Auch wenn es mittlerweile zum Allgemeinwissen zählt: In einer ganzen Reihe europäischer Länder ist die Benutzung der Autobahnen gebührenpflichtig. Neben Vignettenlösungen wie etwa in der Schweiz, Österreich, Slowenien oder Tschechien gibt es streckenbezogene Zahlungspflichten. So gehen zum Beispiel Frankreich, Italien, Spanien oder Portugal vor. In einzelnen Fällen wird auf einzelnen Strecken, wie z. B. der Brenner-Autobahn, zusätzlich zur obligatorischen Vignette auch noch eine zusätzliche streckenbezogene Benutzungsabgabe erhoben.

Über den AvD können benötigte Vignetten verschiedener Länder bereits im Vorfeld der Reise bezogen werden. Hier sind auch elektronische Mautboxen erhältlich, mit denen man sich das zeitraubende Bezahlen an den einzelnen Mautstellen ersparen und einfach entsprechende Sonderspuren nutzen kann. Informationen darüber und generell zu Mautstrecken im Ausland finden Sie hier.

Umweltzonen gibt es in vielen europäischen Städten
Mittlerweile beschränken einige europäische Städte auch den Zugang ins Zentrum. Dazu gehört auch die „Zona a Traffico Limitato“, die in italienischen Kommunen die Ein- bzw. Durchfahrt generell untersagt. Diese Verbote sollten unbedingt auch ausländische Autofahrer und Autofahrerinnen beachten. Andernfalls können Bußgelder fällig werden, die deutlich höher ausfallen als in Deutschland üblich und die grenzübergreifend eingefordert werden. Auch können Geldbußen vor Ort als Sicherheitsleistungen einbehalten werden und abgeschleppte Fahrzeuge sind nur gegen vorherige Zahlung der verlangten Bußen und Gebühren auslösbar. Vielerorts sind Hotelgäste zur Einfahrt zugelassen, wenn die Herbergen innerhalb der jeweiligen Zone liegen. Empfehlung: Unbedingt vorab mit dem Hotel oder dem Vermieter der Ferienwohnung abklären, wie eine Zufahrt-Genehmigung zu bekommen ist.

Aus Umweltgründen hat Paris dauerhaft den Zugang für Autos begrenzt. Lyon, Rennes, Toulouse, Straßbourg oder Grenoble untersagen die Einfahrt temporär. Grundsätzlich sind nur Kraftfahrzeuge zugelassen, die mit einer sogenannte CritAir-Plakette nachweisen, dass bestimmte Schadstoff-Grenzwerte eingehalten sind. In etlichen anderen französischen Departements gilt das System bei Überschreitung bestimmter Schadstoffwerte. Die CritAir-Plakette kostet 4,80 Euro, auf der Seite des französischen Umweltministeriums gibt es mehr Informationen.

In Brüssel, Antwerpen und Gent sind ebenfalls erhebliche Einschränkungen für die Einfahrt für Kraftfahrzeuge in Kraft. Die notwendigen Registrierungen der Fahrzeuge können auf den entsprechenden Seiten von Brüssel, Antwerpen oder Gent vorgenommen werden.

Auch spanische Städte haben die Einfahrt in die Stadtzentren aus Luftqualitätsgründen limitiert. Die Einfahrt von Urlaubern in die Stadtzentren von Madrid ist nur mit Benzinfahrzeugen, die mindestens die Abgasnorm Euro-3 einhalten oder mit Dieselfahrzeugen ab Euro-4 erlaubt. Eine vorherige Anmeldung ist notwendig und hier möglich.

Barcelona limitiert ebenfalls die Zufahrt nach gleichen Kriterien wie Madrid. Anmeldung und weitere Informationen sind auf der Seite der Stadt erhältlich.

In Skandinavien wird City-Maut erhoben
Die skandinavischen Länder Schweden und Norwegen erheben City-Maut. Norwegen hat die Zentren nahezu aller größeren Städte bemautet. Informationen und Buchungsmöglichkeiten sind auf der Seite von Autopass abrufbar. Für Oslo und Bergen werden bei Luftverschmutzungsalarm temporär Umweltzonen ausgerufen. Ausgewiesen wird die Anordnung mittels Beschilderung und in den Medien verbreitet.

Über die in Stockholm und Göteborg erhobene City-Maut informiert die Transportstyrelsen. Die Zahlpflicht besteht von Montag bis Freitag zwischen 06:00 Uhr und 18:29 Uhr.

Auch allgemeine Vorschriften sind nicht überall gleich
Aber auch über allgemeine Verkehrsregelungen in den verschiedenen europäischen Staaten sollte man sich vorher erkundigen. Der AvD hat auf seiner Homepage viele Regelungen auf seiner Homepage zusammengetragen.

Neue Tempolimits in einigen Ländern
Hinzuweisen ist auf die in Spanien geltende Regelung von maximal 20 km/h innerorts, wenn nur eine Fahrspur für beide Richtungen vorhanden ist. 30 km/h Höchstgeschwindigkeit ist in Ortschaften einzuhalten wenn jeweils eine Fahrspur für jede Richtung existiert. Sind pro Richtung zwei Spuren vorhanden, darf 50 km/h gefahren werden. Auf Autobahnen und Landstraßen mit mindestens einer Spur für eine Richtung gilt in „besiedelten Gebieten“ 80 km/h als höchste Fahrgeschwindigkeit.

In Schweden gilt auf Landstraßen ein Limit von 70 km/h, auf Autobahnen sind 110 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die Niederlande beschränken auf Autobahnen tagsüber das maximal zulässige Termpo generell auf 100 km/h. Die Maßnahme zielt darauf, die Grenzwerte für den Stickstoffausstoß einzuhalten. In Frankreich ist auf Landstraßen maximal Tempo 80 km/h erlaubt. Die bisherige generelle Begrenzung von 90 km/h gilt jetzt nur noch auf Streckenabschnitten, auf denen die Beschilderung ausdrücklich ein höheres Tempo zulässt.

Halten und Parken: Es kommt auf die Markierung an
In einigen Ländern weisen farbige Markierungen jene Bereiche aus, in denen Halten oder Parken gestattet ist. Gelbe Streifen am äußeren Fahrbahnrand oder an den Randsteinen bedeuten ein Parkverbot, etwa in Österreich, Griechenland, Frankreich, Irland, Luxemburg oder den Niederlanden. Jedes Halten ist durch aufgemalte gelben Doppellinien oder Zick-Zack-Linien untersagt, was auch für „nur mal kurz nach dem Weg fragen“ gilt.

In Italien zeigen weiße Linien freies Parken an, blaue Linien gebührenpflichtiges Parken und gelbe Linien, dass das Parken auf bestimmte Fahrzeuge beschränkt ist. Österreich erlaubt bei blauen Markierungen das Parken mit Parkscheibe oder gegen Parkgebühr. Einzelne gelbe Linien markieren in der Schweiz Halteverbote, gelbe Kreuze am Fahrbahnrand bedeuten ein Parkverbot. In Kroatien zeigen ebenfalls Linien am Straßenrand Parkverbote an. In Zagreb gibt es unterschiedliche kostenpflichtige Parkzonen (rot = max. 2 Stunden, gelb = max. 3 Stunden, grün = kein Zeitlimit). Dänemark verbietet Parken innerhalb 10 Metern (!) vor und hinter einer Kreuzung. In Polen gilt ein Parkverbot innerhalb von 10 Metern vor und hinter Fußgängerüberwegen.

Andre Länder, andere Schilder
Auch die Vorfahrtsberechtigung wird in einigen Ländern anders als durch Schilder angezeigt. So bedeuten in Dänemark weiße Dreiecke auf der Fahrbahn im Kreuzungsbereich „Vorfahrt achten“. In Finnland weist ein gelbes Schild mit rotem Rand auf die Vorfahrt des Querverkehrs hin, während in Schweden dieses Schild ein Durchfahrtsverbot anzeigt. Vor hohem Unfallrisiko warnt in Portugal und den Niederlanden ein dreieckiges Schild mit rotem Rand und einem auf der Seite liegenden Fahrzeug.

AvD informiert
Überall in Europa wird das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hart bestraft. Der AvD rät aus Gründen der Verkehrssicherheit Autofahrern in jedem Fall nach dem Motto zu handeln: „Autofahren? – Kein Alkohol oder Drogen am Steuer!“ Auch die Benutzung von Mobiltelefonen am Steuer ist überall in europäischen Ländern untersagt. Telefonate sollten bestenfalls mit Freisprecheinrichtungen oder von den Mitfahrer geführt werden.

Der AvD empfiehlt, der Sicherung von mitfahrenden Kindern besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Entsprechende Babyschalen, Kindersitze oder Sitzerhöhungen sollten für jedes mitfahrende Kind vorhanden sein und benutzt werden. Als wichtige Einrichtung für die Sicherheit von Fahrzeuginsassen ist deren Benutzung ebenfalls überall in Europa vorgeschrieben. Sichert man die kleinen Mitfahrer nicht nach den Vorgaben, sind zum Teil hohe Bußen fällig.

Vorsicht ist auch bei der Benutzung von Einrichtungen anzuraten, die vor Radaranlagen warnen. Geräte, die aktiv Messeinrichtungen aufspüren, sind in vielen Staaten verboten. So etwa in Belgien, Frankreich, Italien, Spanien oder Griechenland. Zum Teil ist schon das Mitführen unter Strafe gestellt. Die Anzeige von Messstellen in Navigationsgeräten wird hingegen in Europa unterschiedlich bewertet. In Österreich ist dies als „Ankündigungsfunktion“ sanktionslos, in Slowenien oder Ungarn verboten.

Reservekanister sind nicht überall erlaubt
Will man vorsichtshalber Kraftstoff in Reservekanistern mitführen, sind unterschiedliche Regeln zu beachten. In Ungarn, Bulgarien oder Luxemburg ist das Mitführen verboten, in Griechenland die Einfuhr und das Auffüllen an Tankstellen in die Behältnisse. Zollfrei mitgeführt dürfen bis zu 10 Liter Kraftstoff etwa in den Niederlanden, Dänemark, Schweden, Frankreich, Italien oder Spanien. Untersagt ist das Mitführen von Kraftstoffkanistern auf Seefähren.

Auch der eigenen Fahrzeugbeleuchtung muss im Sommer Aufmerksamkeit gewidmet werden. Seit 2011 sind alle neuen Kfz-Typen mit Tagfahrleuchten ausgestattet. Diese Beleuchtung muss in Italien außerorts, in allen skandinavischen Ländern und der Schweiz auf allen Straßen tagsüber benutzt werden. In Polen, Tschechen, der Slowakei, den baltischen Staaten und auf dem Balkan ist mangels genauerer Vorgaben das Abblendlicht einzuschalten.

Die Nichtbeachtung der Vorschriften kann mit Bußen geahndet, bei Alkoholvergehen auch strafrechtlich verfolgt, werden. Wem vor Ort ein vermeintlich begangener Regelverstoß von der Polizei vorgeworfen wird, sollte Ruhe bewahren und geforderte Ausweisdokumente vorzeigen. Ist man in der Lage, sich zu verständigen, kann man versuchen, die Lage zu klären. AvD-Mitglieder können auch die Unterstützung der AvD-Notrufzentrale in Anspruch zu nehmen. Zahlungsaufforderungen seitens der Polizei kann man höflich zurückweisen. Der AvD weist jedoch darauf hin, dass die Ordnungsbehörden berechtigt sind, zur Sicherung eines vermeintlichen berechtigten Bußgeldes vom ausländischen Beschuldigten Geldleistungen als Sicherheit einzubehalten. Zahlungen sollten nur gegen Quittierung des Zahlbetrages geleistet werden.

Informationen zu Pflichten und Verboten sowie richtigem Verhalten in entsprechenden Situationen hat der AvD auf seinen Seiten zusammengetragen.
Autor: red

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