kyffhaeuser-nachrichten.de
Ein Blick in die Statistik

Jede zweite Inobhutnahme aufgrund von Überforderung

Dienstag, 22. Juni 2021, 10:03 Uhr
Im Jahr 2020 wurden in Thüringen 1 303 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Form von vorläufigen und regulären Inobhutnahmen durchgeführt. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 48 Maßnahmen bzw. 3,6 Prozent weniger als im Jahr 2019...

Dabei sank die Zahl der regulären Inobhutnahmen um 3,2 Prozent zum Vorjahr ebenso wie die Zahl der vorläufigen Inobhutnahmen von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise (2019: 39 Kinder, 2020: 33 Kinder).

Bei jeder 2. Maßnahme wurde als Grund für eine Inobhutnahme u. a. die Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils angegeben. Mit 690 Maßnahmen war das der häufigste Grund, ein Kind oder Jugendlichen in Obhut zu nehmen (2019: 687 Kinder und Jugendliche). Ein erneuter Anstieg zum Vorjahr ist mit 348 Inobhutnahmen bei der Vernachlässigung der Betroffenen (2019: 310 Fälle) zu verzeichnen. Bereits 2019 kam es zu einem signifikanten Anstieg um 36,6 Prozent bzw. 83 Fällen im Vergleich zum Jahr 2018. Ein weiterer Schwerpunkt ist mit 202 Fällen bei Beziehungsproblemen aus- zumachen (2019: 201 Fälle). Die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren war mit einem Anteil von 39,3 Prozent besonders von einer vorläufigen Schutzmaßnahme be- troffen (512 Kinder und Jugendliche).

Bei mehr als der Hälfte der Maßnahmen (793 Fälle bzw. 60,9 Prozent) wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen von den Jugendämtern bzw. den sozialen Diensten angeregt (2019: 752 Fälle), in weiteren 205 Fällen durch das Kind bzw. den Jugendlichen selbst (2019: 230 Fälle). Die Unterbringung während der Maßnahme erfolgte in 1 053 Fällen bzw. 80,8 Prozent in einer Einrichtung.
Am Ende der vorläufigen Schutzmaßnahme mussten in 543 Fällen (41,7 Prozent) stationäre erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses eingeleitet werden. In 451 Fällen (34,6 Prozent) konnten die Kinder und Jugendlichen jedoch zu den Personensorgeberechtigten zurückkehren.

Doppelzählungen von Kindern/Jugendlichen sind möglich, wenn diese zum Beispiel zunächst vor- läufig nach § 42a SGB VIII und im Anschluss noch einmal regulär nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII in Obhut genommen wurden.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2024 kyffhaeuser-nachrichten.de