Der Landeswahlleiter informiert
Was bei Wahlen strafbar ist
Sonnabend, 18. September 2021, 08:32 Uhr
Zur Wahrung einer ordnungsgemäßen Wahl werden Verstöße gegen die wahlrechtlichen Regeln geahndet. Wer unbefugt wählt, das Wahlgeheimnis verletzt oder den Wahlablauf stört, macht sich strafbar, erklärt Landeswahlleiter Günter Krombholz...
Wer unbefugt bzw. mehrfach wählt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft (§ 107a Absatz 1 Strafgesetzbuch). Auch der Versuch einer solchen Tat ist strafbar. Verboten ist auch das Fotografieren und Aufnehmen von Videos in der Wahlkabine. Sollte am Wahlsonntag mit Falschmeldungen (Fake News) jedweder Art der Wahlablauf gestört werden, muss ebenfalls mit einer Strafe gerechnet werden.
Autor: redWer unbefugt bzw. mehrfach wählt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft (§ 107a Absatz 1 Strafgesetzbuch). Auch der Versuch einer solchen Tat ist strafbar. Verboten ist auch das Fotografieren und Aufnehmen von Videos in der Wahlkabine. Sollte am Wahlsonntag mit Falschmeldungen (Fake News) jedweder Art der Wahlablauf gestört werden, muss ebenfalls mit einer Strafe gerechnet werden.
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