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Informationen zur Bundestagswahl

Auch bei der Wahl gilt AHA

Freitag, 17. September 2021, 10:05 Uhr
Die Corona-Pandemie beeinflusst auch die Bundestagswahl am 26. September, weshalb in den Wahllokalen die vorgegebenen Hygieneregeln einzuhalten sind...

Auf Grund § 8a der aktuellen Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2, gelten die folgenden Hygieneregeln:

  • 1. Im Wahlraum und innerhalb des Gebäudes, in dem sich der Wahlraum befindet, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • 2. Im Wahlraum dürfen sich nur so viele Stimmberechtigte gleichzeitig aufhalten, wie Wahlkabinen vorhanden sind. Der Wahlraum ist nach der Stimmabgabe schnellstmöglich zu verlassen, um Warteschlangen zu vermeiden, es sei denn, sie wollen die Wahlhandlung beobachten.
  • 3. Im Wahlraum und innerhalb des Gebäudes, in dem sich der Wahlraum befindet, müssen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, eine qualifizierte Gesichtsmaske (eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske) tragen. Der Wahlvorstand kann zur Identitätsfeststellung die Abnahme der qualifizierten Gesichtsmaske anordnen.
  • 4. Personen ohne qualifizierte Gesichtsmaske, bei denen keine Ausnahme nach § 6 Abs. 5 Nr. 2 der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt, können auf Grund des § 31 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes aus dem Wahlraum verwiesen werden. Die Glaubhaftmachung einer Ausnahme aus gesundheitlichen Gründen hat durch Vorlage eines ärztlichen Attests (im Original) zu erfolgen.
  • Wir bitten um Verständnis und Einhaltung der Hygieneregeln, damit eine reibungslose Wahlhandlung gesichert ist.

Stadtverwaltung Sondershausen
Autor: red

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