Ordnungsgemäße Wahl im Kyffhäuserkreis bestätigt
Kreiswahlausschuss hat getagt
Freitag, 01. Oktober 2021, 16:45 Uhr
Alle Mitglieder des Kreiswahlausschusses trafen sich am gestrigen Nachmittag im Landratsamt Sondershausen, um sich von der Richtigkeit der Wahlunterlagen zu überzeugen. Zum letzten Mal in seiner Funktion als Wahlleiter hatte Dr. Thiele geladen...
Dr. Thiele in der Funktion des Wahlleiters im Kreiswahlausschuss. Nach dreißig Jahren das letzte Mal (Foto: Eva Maria Wiegand)
Der seit 30 Jahren fungierende Dr. Thiele als Wahlleiter, berichtete über die Abläufe der Bundestagswahl im Kyffhäuserkreis und die endgültigen Ergebnisse. Gestern tat er dies das letzte Mal.
Er sprach zu Beginn der Sitzung allen Wahlhelfern seinen Dank aus. Es sei zu keinen gravierenden Zwischenfällen während der Stimmzettelabgabe in den insgesamt 400 Wahllokalen gekommen. Drei Probleme mussten vor und während des Wahltages koordiniert und gelöst werden:
Alle Anwesenden Mitglieder wurde Einblick in die Wahlunterlagen gewährt.
Autor: emw
Dr. Thiele in der Funktion des Wahlleiters im Kreiswahlausschuss. Nach dreißig Jahren das letzte Mal (Foto: Eva Maria Wiegand)
Der seit 30 Jahren fungierende Dr. Thiele als Wahlleiter, berichtete über die Abläufe der Bundestagswahl im Kyffhäuserkreis und die endgültigen Ergebnisse. Gestern tat er dies das letzte Mal.
Er sprach zu Beginn der Sitzung allen Wahlhelfern seinen Dank aus. Es sei zu keinen gravierenden Zwischenfällen während der Stimmzettelabgabe in den insgesamt 400 Wahllokalen gekommen. Drei Probleme mussten vor und während des Wahltages koordiniert und gelöst werden:
- 1. Das hohe Briefwahlaufkommen musste bewältigt werden. Insgesamt 48.825 (das sind 23 % der Gesamtwählerschaft) Wählerinnen und Wähler hatten von der Briefwahl Gebrauch gemacht. Aus diesem Grund wurde die Zahl der Beisitzer aufgestockt.
- 2. Die Maskenpflicht sollte eingehalten werden und trotzdem darf dem Bürger das Wahlrecht nicht vorenthalten werden, wenn er sich verweigert eine Maske zu tragen. In diesem Fall, hätte das Wahlteam darauf geachtet, dass der Wähler nicht mit anderen Wählern in Kontakt kommt.
- 3. Wenn ein Wahllokal weniger als 50 Stimmenabgaben vorweist, muss die Wahlurne unter Beobachtung eines Wahlbeobachters versiegelt und in ein nächstgrößeres Wahllokal gebracht werden. Im Kyffhäuserkreis gab es diesbezüglich sechs Anordnungen.
Alle Anwesenden Mitglieder wurde Einblick in die Wahlunterlagen gewährt.
