Landratsamt Kyffhäuserkreis:
Aktuelle Hinweise zur neuen Allgemeinverfügung
Dienstag, 19. Oktober 2021, 15:03 Uhr
Aufgrund mehrerer Nachfragen möchten das Landratsamt nochmals Hinweise zur aktuellen Allgemeinverfügung der Behörde geben...
Die Vorlage eines negativen Testergebnisses (3G-Regelung) nach § 10 Abs. 1 oder 3 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO ist erforderlich:
Öffentliche Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig:
In der aktuellen Allgemeinverfügung vom 18. Oktober wurde keine Teilnehmerbegrenzung für die o.g. Veranstaltungen festgelegt.
Autor: redDie Vorlage eines negativen Testergebnisses (3G-Regelung) nach § 10 Abs. 1 oder 3 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO ist erforderlich:
- bei öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bei Überschreiten von mehr als 50 Personen
- bei nichtöffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bei Überschreiten von mehr als 20 Personen
Öffentliche Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig:
- unter freiem Himmel bei mehr als 300 Teilnehmern
- in geschlossenen Räumen bei mehr als 150 Teilnehmern
In der aktuellen Allgemeinverfügung vom 18. Oktober wurde keine Teilnehmerbegrenzung für die o.g. Veranstaltungen festgelegt.
