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ÖDP fordert praktikable Gesetze

Mogelpackung Quartier-Strom

Donnerstag, 21. Oktober 2021, 09:00 Uhr
„Wie perfide Lobbyisten effektiven Klimaschutz verhindern, sieht man oft erst im Kleingedruckten“, empört sich Charlotte Schmid, Beisitzerin im Bundesvorstand der ÖDP...

Solarstrom auf privaten Dächern (Foto: ÖDP/Hollenberger) Solarstrom auf privaten Dächern (Foto: ÖDP/Hollenberger)

So soll offiziell im Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 21. Dezember 2020 die EU-Richtlinie Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen vom 18. Dezember 2018 umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie zielt dabei explizit auf die Versorgung mit erneuerbaren Energien im Nahbereich, etwa in Stadtvierteln. Sie fordert, Energiegemeinschaften zu ermöglichen. Ähnliches fordert auch die EU-Richtlinie mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt vom 5. Juni 2019.

Entsprechend sieht die EEG-Novelle 2020 vor, dass Quartier-Strom-Modelle analog zu Mieterstrom-Modellen ermöglicht werden. Dabei kommt der Strom dezentral aus Photovoltaik-Anlagen oder Blockheizkraftwerken (BHKW) vor Ort. Leider trügt der Schein. Der Begriff „Quartier“ wird nämlich nicht definiert, was diese Neuerung juristisch wertlos macht. Alle, die sich darauf berufen wollen, müssen damit rechnen, juristische Auseinandersetzungen auf sich zu nehmen, in denen überhaupt erst einmal geklärt wird, was der Gesetzgeber mit „Quartier“ gemeint haben könnte. Bürgerfreundlichkeit sieht anders aus.

Damit nicht genug: Auch der umstrittene Satz, wonach bei solchen Modellen das öffentliche Stromnetz nicht genutzt werden darf, bleibt im Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 17. Juni 2017 bestehen. „Wie um alles in der Welt sollen denn dann Bewohnerinnen und Bewohner benachbarter Häuser gemeinsam Strom erzeugen und je nach Bedarf teilen?“, fragt daher Charlotte Schmid.

Als überzeugte Europäerin ist Schmidt wütend, wie perfide hier Deutschland EU-Recht unterläuft und seinen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu bezahlbarer Energie aus klimafreundlichen Quellen verweigert. Ganz zu schweigen von der Missachtung, mit der die Rechte junger Menschen behandelt werden, deren Gesundheit, Wohlstand und Leben diese Art von Politik gefährdet.

Nur Zufall? Oder Absicht, um der fossilen Energiewirtschaft noch ein paar Jahre länger zu erlauben, weitere Milliardengewinne auf Kosten der Verbraucher und des Klimas anzuhäufen? Um diese Konzernpolitik endlich abzustellen, möchte die ÖDP transparente demokratische Entscheidungsprozesse. „Dazu gehört ein Verbot von Firmenspenden an Parteien, eine strikte Kontrolle der Nebentätigkeiten von Abgeordneten, ein Lobbyregister, das diesen Namen verdient, und die Offenlegung der Namen aller Personen und Organisationen, die auf die Entstehung eines Gesetzes Einfluss genommen haben“, zählt Charlotte Schmid auf und ergänzt: „Der neue Bundestag ist gut beraten, sich seiner verfassungsgemäßen Rolle zu besinnen und sich nicht an die Leine derer nehmen zu lassen, die nur kurzfristig Gewinne abschöpfen statt an das Gemeinwohl zu denken.“
Autor: red

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